Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
12. Juni 1997 N 1169 Parlamentarische Initiative (Le<strong><strong>de</strong>r</strong>gerber)<br />
schatzes ergriff. Sie verzichtete dabei auf zusätzliche Kapitalerträge<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Grössenordnung von einigen zehn Milliar<strong>de</strong>n<br />
Franken. Das Thema ist je<strong>de</strong>nfalls seit min<strong>de</strong>stens 15 Jahren<br />
auf <strong>de</strong>m Tisch, wur<strong>de</strong> doch 1973 das Floating <strong>de</strong>s Schweizerfrankens<br />
eingeführt. Auch die Arbeitsgruppe wur<strong>de</strong> erst<br />
nach Einreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> parlamentarischen Initiative gebil<strong>de</strong>t.<br />
Der Vertreter <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB räumte ein, dass es vielleicht nicht<br />
richtig war, dass die Erträge auf <strong>de</strong>n Währungsreserven nur<br />
als «by-product» <strong><strong>de</strong>r</strong> Hauptleistung Geldwertstabilität betrachtet<br />
wur<strong>de</strong>n. Die im Bericht <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitsgruppe erwähnte<br />
Revision <strong>de</strong>s Nationalbankgesetzes ist rasch zu verwirklichen,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitaufwand zur Abfassung einer Botschaft nicht<br />
mehr gross («fast track»). Für eine bessere Bewirtschaftung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Devisenreserven muss nicht die Reform <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung<br />
abgewartet wer<strong>de</strong>n.<br />
Einig war sich die WAK-NR darin, dass die SNB einen Freiraum<br />
braucht, um <strong>de</strong>n Bedarf an kurzfristig verfügbaren Reserven<br />
zu senken, wenn diese nicht benötigt wer<strong>de</strong>n, und<br />
um dafür <strong>de</strong>n Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> längerfristig anlegbaren Vermögen<br />
erhöhen zu können. Die dauern<strong>de</strong>n, kurzfristig verfügbaren<br />
Reserven dürfen 20 Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> Geldmenge nicht übersteigen.<br />
Auch die Gold<strong>de</strong>ckung muss angegangen wer<strong>de</strong>n; sie ist ein<br />
Relikt aus alten Zeiten. Wie gross die Goldreserven aus sicherheitspolitischen<br />
Grün<strong>de</strong>n sein müssen, ist neu zu <strong>de</strong>finieren;<br />
schliesslich erodiert <strong><strong>de</strong>r</strong> Vermögensbestand, wenn<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Goldpreis sinkt. Gegenwärtig beträgt die Deckung <strong>de</strong>s<br />
Notenumlaufs allein durch das Gold (nicht durch die kurzfristigen<br />
Guthaben) 120 Prozent. Obwohl die Goldwährung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Vergangenheit angehört, besteht in Artikel 39 Absatz 6 die<br />
Gol<strong>de</strong>inlösungspflicht, in Artikel 39 Absatz 7 die Gold<strong>de</strong>kkungspflicht<br />
und ist in Artikel 38 Absatz 3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Münzfuss verankert.<br />
Die SNB wies darauf hin, dass Artikel 39 Absatz 7 und Artikel<br />
38 Absatz 3 (Münzartikel) <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
verknüpft sind, d. h., <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat kann die Parität nicht<br />
aufheben, ohne in einen Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch mit <strong>de</strong>m Münzartikel zu<br />
geraten, weshalb die Parität seit 1971 unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t ist. Weil<br />
die Goldbestän<strong>de</strong> nicht einfach aufgewertet wer<strong>de</strong>n können,<br />
schlägt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bericht auch keine Umschichtungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Goldbestän<strong>de</strong><br />
vor, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n nur Mobilisierungen in Form von Goldlending-,<br />
-pensions- und -swapgeschäften. Die SNB hat <strong>de</strong>n<br />
Handlungsbedarf erkannt und will ihn primär in <strong><strong>de</strong>r</strong> Reform<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung angehen.<br />
In <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskussion um das Vorgehen wur<strong>de</strong> mit 11 zu<br />
10 Stimmen einem Ordnungsantrag zugestimmt, <strong>de</strong>n Entscheid<br />
über «Folge geben» o<strong><strong>de</strong>r</strong> «keine Folge geben» auszusetzen,<br />
bis <strong><strong>de</strong>r</strong> Bericht <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitsgruppe erschienen ist.<br />
Gleichzeitig war <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorsteher <strong>de</strong>s EFD anzufragen, wie <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Terminplan zur Verwirklichung <strong><strong>de</strong>r</strong> dringen<strong>de</strong>n Gesetzesrevision<br />
aussieht.<br />
Mit Schreiben vom 27. November 1996 kündigte <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorsteher<br />
<strong>de</strong>s EFD <strong>de</strong>n Bericht <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitsgruppe SNB/EFV für <strong>de</strong>n<br />
18. Dezember 1996 an und machte gleichzeitig einen Terminplan<br />
für die Realisierung <strong><strong>de</strong>r</strong> keinen Aufschub dul<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Gesetzesän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen («fast track») bekannt. Nach diesem<br />
lägen bis zur Frühjahrssession 1997 Antrag und Botschaft<br />
zur Revision <strong>de</strong>s Nationalbankgesetzes vor, in <strong><strong>de</strong>r</strong> Sommersession<br />
1997 könnte die Behandlung im Erstrat und in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Herbstsession 1997 jene im Zweitrat erfolgen. Die Inkraftsetzung<br />
wäre auf <strong>de</strong>n 1. Januar 1998 möglich.<br />
Der Vorsteher <strong>de</strong>s EFD stimmte «<strong><strong>de</strong>r</strong> WAK-NR zu, dass<br />
Währungswirklichkeit und gesetztes Währungsrecht enorm<br />
auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>klaffen und daher eine umfassen<strong>de</strong> Reform <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Geld- und Währungsverfassung notwendig ist. Diese ist im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Totalrevision <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung in Artikel<br />
79 <strong>de</strong>s Verfassungsentwurfes von 1995 bereits vorskizziert.<br />
Beantragt die WAK-NR ein Herausbrechen und Vorziehen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Revision <strong><strong>de</strong>r</strong> Geldverfassung aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Totalrevision<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung, so wer<strong>de</strong>n gleichzeitig eine Totalrevision<br />
<strong>de</strong>s Nationalbankgesetzes und eine weitere Revision<br />
<strong>de</strong>s Münzgesetzes (welches gegenwärtig in <strong>de</strong>n Kommissionen<br />
behan<strong>de</strong>lt wird) notwendig. Damit verzögert sich die Inkraftsetzung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> revidierten Erlasse um Jahre, da eine Volksabstimmung<br />
notwendig wird.<br />
<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />
Während eine Reform <strong><strong>de</strong>r</strong> Währungsverfassung direkt kaum<br />
weitere Ertragssteigerungen mit sich bringt, wür<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m<br />
Bund und <strong>de</strong>n Kantonen bei einer Verzögerung <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgeschlagenen<br />
Teilrevision <strong>de</strong>s NBG täglich Mehreinnahmen<br />
von über 1 Million Franken entgehen. Aus diesen Grün<strong>de</strong>n<br />
empfehle ich das von <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitsgruppe vorgeschlagene und<br />
anlässlich <strong><strong>de</strong>r</strong> WAK-NR-Sitzung vom 31. Oktober 1996 vorgestellte<br />
zweigleisige Vorgehen: In einem ’fast track’ wird die<br />
Teilrevision <strong>de</strong>s NBG durchgeführt, um Bund und Kantonen<br />
so rasch als möglich höhere Ausschüttungsbeiträge zukommen<br />
zu lassen. In einem ’slow track’ wird die Reform <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Geld- und Währungsverfassung angepackt. Wenn möglich<br />
geschieht dies im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Totalrevision <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung.<br />
Verzögert sich dieses Projekt, so kann die Reform<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Geld- und Währungsverfassung separat an die Hand genommen<br />
wer<strong>de</strong>n».<br />
3.2 Sitzung vom 7. Januar 1997<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskussion <strong>de</strong>s Berichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitsgruppe SNB/EFV<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitzung vom 7. Januar 1997 wehrte sich niemand gegen<br />
das Grundanliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> besseren Bewirtschaftung <strong>de</strong>s<br />
Staatsschatzes. Es wur<strong>de</strong> nicht bestritten, dass die Schweiz<br />
pro Jahr rund 600 Millionen Franken Erträge verschenkt und<br />
dass sich die SNB bisher nicht aus eigenem Antrieb für eine<br />
Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> engen gesetzlichen Schranken eingesetzt<br />
hat.<br />
Der für «Folge geben» bei einer Vorprüfung einer parlamentarischen<br />
Initiative notwendige Handlungsbedarf wur<strong>de</strong> bei<br />
weitem überschritten. Der einzig stören<strong>de</strong> fünfte Punkt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Initiative betrifft nicht das Grundanliegen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die Verwendung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> zusätzlichen Erträge.<br />
Ohne Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfassung wür<strong>de</strong>n kurzfristig 600 Millionen<br />
Franken neu erwirtschaftet. Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfassung<br />
wür<strong>de</strong> eine viel höhere Bewirtschaftung ermöglichen.<br />
Verfassungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen seien für viel kleinere Teilrevisionen<br />
vorgenommen wor<strong>de</strong>n, z. B. Bahnhofparking, Schnapsbrennöfen,<br />
Pulverregal.<br />
Die WAK-NR war sich einig, dass das schnellste Verfahren<br />
nötig ist, um schon 1997 einen proportionalen Ertrag erwirtschaften<br />
zu können. Sie beschloss, <strong>de</strong>n Vorsteher <strong>de</strong>s EFD<br />
in einem Schreiben aufzufor<strong><strong>de</strong>r</strong>n, <strong>de</strong>n von ihm vorgeschlagenen<br />
«fast track» mit einem dringlichen Bun<strong>de</strong>sbeschluss bis<br />
zur Frühjahrssession 1997 vorzulegen. Mit gleichem Schreiben<br />
wur<strong>de</strong> er aufgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t, die auf Artikel 89 <strong>de</strong>s Entwurfes<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung vom 20. November 1996 basieren<strong>de</strong><br />
Revision <strong><strong>de</strong>r</strong> Geld- und Währungsreform vorzuziehen und<br />
die Arbeiten sofort in Angriff zu nehmen. Die WAK-NR begrün<strong>de</strong>te<br />
dieses Begehren mit <strong><strong>de</strong>r</strong> generell unbestrittenen<br />
Dringlichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Anpassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfassungsgrundlage.<br />
Der Vertreter <strong><strong>de</strong>r</strong> Nationalbank erklärte, dass diese Arbeiten<br />
rasch – in einigen Monaten – möglich seien. Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfassungsreform<br />
eine Teilung in zwei Phasen droht, besteht die<br />
Gefahr, dass die Geld- und Währungspolitik erst nach <strong>de</strong>m<br />
Jahr 2000 revidiert ist. Damit wür<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Bund weitere Einnahmen-Millionen<br />
entgehen.<br />
Die WAK-NR setzte die Abstimmung über «Folge geben»<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> «keine Folge geben» erneut aus, bis die Antwort <strong>de</strong>s<br />
Vorstehers <strong>de</strong>s EFD vorlag.<br />
Am 20. Januar 1997 schrieb <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorsteher <strong>de</strong>s EFD <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
WAK-NR:<br />
«Ich begrüsse <strong>de</strong>n Entscheid <strong><strong>de</strong>r</strong> WAK-NR, das ’fast track’-<br />
Verfahren rasch durchzuführen, um Bund und Kantonen so<br />
bald als möglich höhere Ausschüttungsbeiträge zukommen<br />
zu lassen. Das Mittel <strong>de</strong>s dringlichen Bun<strong>de</strong>sbeschlusses<br />
scheint mir jedoch für die geplante Teilrevision <strong>de</strong>s NBG ungeeignet,<br />
da dringliche Bun<strong>de</strong>sbeschlüsse befristet wer<strong>de</strong>n<br />
müssen. Die Teilrevision <strong>de</strong>s NBG sollte aber unbefristet erfolgen.<br />
Um <strong>de</strong>nnoch eine rasche Gesetzesän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung zu erreichen,<br />
wer<strong>de</strong>n wir <strong>de</strong>n eidgenössischen Räten die Botschaft<br />
so zeitig zukommen lassen, dass sie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Son<strong><strong>de</strong>r</strong>session<br />
von En<strong>de</strong> April 1997 im Erstrat behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n kann. Bei<br />
zügiger Behandlung im Parlament kann das revidierte Gesetz<br />
noch dieses Jahr in Kraft treten.<br />
Was die Verfassungsreform anbetrifft, so möchte ich zunächst<br />
darauf hinweisen, dass die erwarteten Zusatzerträge<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> SNB aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Reform <strong><strong>de</strong>r</strong> Währungsverfassung aufgrund