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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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17. Juni 1997 N 1247 Asylgesetz und Anag. Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Al. 2<br />

....<br />

b. les décisions qui entraînent une suspension <strong>de</strong> la procédure.<br />

Al. 3 (nouveau)<br />

Les décisions <strong>de</strong> suspension prises en application <strong>de</strong> l’article<br />

66 alinéa 3 sont susceptibles <strong>de</strong> recours dans tous les<br />

cas.<br />

Heberlein Trix (R, ZH), Sprecherin <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit: Bei<br />

Artikel 66 Absatz 1 han<strong>de</strong>lt es sich für die FDP um eine für<br />

die klare Trennung <strong>de</strong>s Asylverfahrens vom Verfahren für die<br />

Schutzbedürftigen und vom Status <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzbedürftigen<br />

wesentliche Bestimmung. Wir haben gestern bei Artikel 33<br />

einen Vorentscheid gefällt, und zwar nicht so, wie die Medien<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> zumin<strong>de</strong>st die Nachrichten heute verkün<strong>de</strong>ten, dass<br />

man nach <strong><strong>de</strong>r</strong> gruppenweisen Aufnahme als Schutzbedürftiger<br />

kein Asylgesuch mehr stellen dürfe, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n so, dass das<br />

Asylgesuch nicht während <strong><strong>de</strong>r</strong> Dauer <strong>de</strong>s Aufenthaltes, aber<br />

nach Aufhebung <strong>de</strong>s Aufenthaltsrechts noch gestellt wer<strong>de</strong>n<br />

darf und geprüft wer<strong>de</strong>n muss.<br />

Gemäss Konzept <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates ist ein Asylverfahren<br />

während <strong><strong>de</strong>r</strong> Dauer <strong>de</strong>s Status <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzbedürftigkeit sistiert<br />

und kann nicht weiterbehan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. Eine Vermischung<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> gar parallele Verfahren wür<strong>de</strong>n das Gegenteil<br />

von <strong>de</strong>m bewirken, was <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat bezweckt und was<br />

<strong>de</strong>m Sinn dieses Status entsprechen wür<strong>de</strong>.<br />

Die Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission möchte diese klare Trennung<br />

auflockern. Wür<strong>de</strong> über Artikel 66 Absatz 1 im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mehrheit entschie<strong>de</strong>n, so müsste eine Anhörung in je<strong>de</strong>m<br />

Fall stattfin<strong>de</strong>n. Der Einbezug <strong>de</strong>s Artikels 35 garantiert nämlich<br />

eine Anerkennung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flüchtlingseigenschaft ohne weitere<br />

Abklärungen, wenn diese bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhörung glaubhaft<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n kann. Diese Regelung wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spricht <strong>de</strong>m<br />

Konzept <strong><strong>de</strong>r</strong> gruppenweisen Aufnahme von Schutzbedürftigen,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> wir im Prinzip zustimmen. Die Verfahren dürfen – ich<br />

möchte das noch einmal betonen – nicht vermischt wer<strong>de</strong>n,<br />

we<strong><strong>de</strong>r</strong> bezüglich Aufenthaltsstatus noch bezüglich Ablauf.<br />

Das Asylverfahren ist ein Individualverfahren. Dieses soll <strong>de</strong>n<br />

Schutzbedürftigen weiterhin offenstehen, aber erst in <strong>de</strong>m<br />

Zeitpunkt, in welchem <strong><strong>de</strong>r</strong> spezielle Status durch <strong>de</strong>n für diesen<br />

Entscheid zuständigen Bun<strong>de</strong>srat aufgehoben wird. Es<br />

kann Ausnahmefälle geben, in <strong>de</strong>nen die Flüchtlingseigenschaft<br />

klar ist. Dies wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Botschaft auf Seite 81 auch<br />

festgehalten. Das entspricht auch <strong>de</strong>m Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit<br />

zu Artikel 66 Absatz 3, und hier kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Flüchtlingsstatus<br />

erteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel aber besteht während <strong><strong>de</strong>r</strong> Dauer <strong>de</strong>s Aufenthaltes<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz unter <strong>de</strong>m Status <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzbedürftigkeit<br />

keine Gefährdung im Sinne von Artikel 3. Die Voraussetzungen<br />

für die Anerkennung <strong>de</strong>s Flüchtlingsstatus sind also, solange<br />

das Aufenthaltsrecht gewährleistet ist, nicht gegeben.<br />

Wären sie gegeben, dann könnte man auf diese Regelung ja<br />

auch ganz verzichten.<br />

Auch die Expertenkommission kam zum Schluss, dass sich<br />

die Frage, ob jemand Flüchtling ist, erst zu <strong>de</strong>m Zeitpunkt<br />

stellt, in <strong>de</strong>m in einem Krisengebiet wie<strong><strong>de</strong>r</strong> eine staatlich kontrollierte<br />

Situation hergestellt ist. Ich möchte an die Anhörung<br />

von Professor Kälin in <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission erinnern, <strong><strong>de</strong>r</strong> klar dargestellt<br />

hat, dass es keine individuelle Wahlfreiheit für die Art<br />

<strong>de</strong>s gewünschten Schutzes geben dürfe. Nach Aussage von<br />

Professor Kälin ist es nach heutiger Praxis gemäss Flüchtlingskonvention<br />

anerkannt, jeman<strong>de</strong>n vorübergehend vom<br />

Asylverfahren auszuschliessen. Auch das UNHCR hat <strong>de</strong>n<br />

europäischen Staaten im Fall von Bosnien empfohlen, mit individuellen<br />

Verfahren abzuwarten, bis sich die Situation klärt.<br />

«Solange <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutz gewährleistet ist, braucht es keine individuellen<br />

Verfahren», begrün<strong>de</strong>te Professor Kälin seine Aussage.<br />

Demzufolge ist auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit Vollmer zu<br />

Absatz 3 abzulehnen, wonach das Asylverfahren nur dann<br />

sistiert wird, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesuchsteller damit einverstan<strong>de</strong>n ist.<br />

Auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Antrag Dormann zu Absatz 3 hätte zahlreiche unnötige<br />

Verfahren zur Folge, mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Kosten.<br />

Zahlreiche Bosnier sind nämlich jetzt annähernd fünf Jahre<br />

<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />

hier, und man müsste für sie alle, falls sie dies beantragten,<br />

ein individuelles Asylverfahren durchführen. Die Fünfjahresfrist<br />

ist eine willkürliche Grenze, die zur Sicherstellung ihrer<br />

Rechte nicht notwendig ist, <strong>de</strong>nn diese sind gewährleistet.<br />

Ich ersuche Sie daher, <strong>de</strong>n Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heitsantrag zu Absatz 1<br />

gutzuheissen, in Absatz 3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit zu folgen und <strong>de</strong>n<br />

Antrag Dormann abzulehnen.<br />

Vollmer Peter (S, BE), Sprecher <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit: Es geht hier<br />

um eine ganz zentrale Weichenstellung in dieser Revision<br />

<strong>de</strong>s Asylgesetzes. Sie haben es vorhin von Frau Heberlein<br />

gehört: Man will offensichtlich <strong>de</strong>n Status <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzbedürftigen<br />

und die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Asylgewährung für echte Flüchtlinge<br />

nicht miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> mischen. Insofern hat Frau Heberlein die<br />

Problematik eigentlich völlig zutreffend eingeleitet.<br />

Unser Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heitsantrag möchte jetzt eigentlich nur gewährleisten,<br />

dass Personen, die durch einen politischen Entscheid<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates in einer Gruppe von Schutzbedürftigen<br />

aufgenommen wer<strong>de</strong>n, die aber an sich im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Definition<br />

Flüchtlinge wären, ihren Anspruch auf Flüchtlingsstatus<br />

geltend machen können. Frau Heberlein hat jetzt gesagt,<br />

dass spiele an sich ja keine Rolle, diese Menschen seien ja<br />

dann in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz; ob sie jetzt unter <strong>de</strong>m Status <strong>de</strong>s<br />

Schutzbedürftigen lebten o<strong><strong>de</strong>r</strong> ob sie <strong>de</strong>n Status eines anerkannten<br />

Flüchtlings hätten, spiele bezüglich ihrer Bedrohung<br />

im Heimatland keine Rolle.<br />

Das ist richtig so, aber richtig ist eben auch, was Professor<br />

Kälin ausgeführt hat: Er hat in <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission unzwei<strong>de</strong>utig,<br />

klar gesagt, <strong><strong>de</strong>r</strong> Status <strong>de</strong>s anerkannten Flüchtlings sei natürlich<br />

ein an<strong><strong>de</strong>r</strong>er, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich ganz <strong>de</strong>utlich vom Status <strong>de</strong>s<br />

Schutzbedürftigen unterschei<strong>de</strong>. Wenn es eben Menschen<br />

gibt, die aufgrund ihrer individuellen Verfolgung diesen Status<br />

ganz klar verdienen, dann sollen wir ihnen diesen Status<br />

auch geben.<br />

Echte Flüchtlinge haben ganz an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Rechte, die mit ihrem<br />

Status verbun<strong>de</strong>n sind. Deshalb ist es eigentlich nicht richtig,<br />

dass diese echten Flüchtlinge – die eigentlich diesen Status<br />

verdienten, wenn das Verfahren durchgespielt wer<strong>de</strong>n<br />

könnte – darauf keinen Anspruch haben sollen und weiterhin<br />

in diesem – am Status <strong>de</strong>s Flüchtlings gemessenen – viel<br />

prekäreren, willkürlichen Status <strong>de</strong>s Schutzbedürftigen leben<br />

müssen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nt hat es in seinem Eintretensvotum ja<br />

<strong>de</strong>utlich gesagt: Es geht offenbar darum, dass man genau<br />

mit diesem Artikel 66 die Asylstatistik schönen will, in<strong>de</strong>m<br />

man Menschen hier aufnimmt, die dann aber nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Asylstatistik erscheinen, die aber trotz<strong>de</strong>m – so quasi als<br />

Flüchtlinge – da sind, eben nur als Schutzbedürftige. Es geht<br />

nicht an, dass wir die klaren Rechte, die diese Flüchtlinge haben,<br />

damit aushebeln, damit aushöhlen.<br />

Wir möchten <strong>de</strong>shalb, dass echte Flüchtlinge die Möglichkeit<br />

haben, auch ein entsprechen<strong>de</strong>s Asylgesuch zu stellen.<br />

Auch wenn es dann hier vielleicht ein Verfahren gibt: Es gibt<br />

keine parallelen Verfahren, weil es im Status <strong>de</strong>s Schutzbedürftigen<br />

gar kein individuelles Verfahren gibt! Diese Menschen<br />

wer<strong>de</strong>n kollektiv als Gruppe hier als Schutzbedürftige<br />

anerkannt, ihre individuelle Situation spielt da eigentlich gar<br />

keine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Rolle. Wir haben also keine parallelen<br />

Verfahren, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n wir haben nur ein ganz or<strong>de</strong>ntliches Verfahren,<br />

wie wir es auch bei jeman<strong>de</strong>m haben, <strong><strong>de</strong>r</strong> aus einem<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Land zu uns kommt.<br />

Wir bitten Sie <strong>de</strong>shalb, <strong>de</strong>m Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heitsantrag zuzustimmen,<br />

damit wir diese Menschen nicht schlechterstellen, d. h., um<br />

zu vermei<strong>de</strong>n, dass sie ihr Asylgesuch nicht stellen können,<br />

nur weil wir sie in einem politischen Entscheid als Schutzbedürftige<br />

aufnehmen.<br />

Es kommt dazu, dass es natürlich für diese Menschen, die eigentlich<br />

<strong>de</strong>n Status <strong>de</strong>s echten Flüchtlings verdienen wür<strong>de</strong>n,<br />

sehr viel schwieriger sein kann – vielleicht nach vier,<br />

fünf, sechs Jahren, wenn dann <strong><strong>de</strong>r</strong> Status <strong>de</strong>s Schutzbedürftigen<br />

abgelöst wird –, plötzlich doch noch ihre Flüchtlingsgrün<strong>de</strong><br />

geltend zu machen, entsprechen<strong>de</strong> Dokumente beizubringen,<br />

entsprechen<strong>de</strong> Verfahren zu durchlaufen und sich<br />

daran zu erinnern, was vor vier, fünf, sechs Jahren alles geschehen<br />

ist. Es ist doch wichtig, dass man zum Zeitpunkt, da

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