Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Loi sur l’asile et LSEE. Modification 1252 N 17 juin 1997<br />
eigentliches Verfahren um Anerkennung als Flüchtling durchzuführen.<br />
Die Regelung von Artikel 66 erlaubt dies auch. Wir<br />
möchten aber nicht, dass die schutzsuchen<strong>de</strong> Person selbst<br />
ein subjektives Recht darauf hat, neben <strong>de</strong>m vorläufigen<br />
Schutz einen Anspruch auf ein individuelles Asylverfahren<br />
durchsetzen zu können, zumal sie bereits Schutz gefun<strong>de</strong>n<br />
hat.<br />
Nun wur<strong>de</strong> die Frage gestellt, ob dieses Konzept <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Genfer Flüchtlingskonvention kompatibel<br />
sei. Die Flüchtlingskonvention verlangt nicht, dass die<br />
Gleichstellung von Flüchtlingen mit Inlän<strong><strong>de</strong>r</strong>n von allem Anfang<br />
ihres Aufenthaltes an in allen Bereichen gewährt sein<br />
muss. Das bun<strong>de</strong>srätliche Konzept sieht <strong>de</strong>shalb eine stufenweise<br />
Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtsstellung von Schutzbedürftigen<br />
vor, damit die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Genfer Flüchtlingskonvention<br />
empfohlenen Standards etwa im Bereich <strong>de</strong>s Zugangs zum<br />
Arbeitsmarkt und auch im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Fürsorge über eine gewisse<br />
Zeit hinweg erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Mit diesem Verfahren folgen wir übrigens auch <strong>de</strong>n Empfehlungen,<br />
die das Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge selber<br />
gera<strong>de</strong> im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzsuchen<strong>de</strong>n aus Bosnien <strong>de</strong>n europäischen<br />
Staaten abgegeben hat. Das Uno-Hochkommissariat<br />
hat damals selber gesagt, dass die Aufnahmestaaten<br />
zunächst keine individuellen Verfahren durchführen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
eine «temporary protection» gewähren sollten.<br />
Aus diesen Grün<strong>de</strong>n möchte ich Sie dringend bitten, bei<br />
Absatz 1 von Artikel 66 <strong>de</strong>m Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit Heberlein<br />
zuzustimmen und bei Absatz 3 <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit<br />
Vollmer abzulehnen, <strong>de</strong>nn die Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit Vollmer möchte –<br />
entgegen <strong>de</strong>m Konzept <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates – <strong>de</strong>m einzelnen,<br />
wie bereits gesagt, ein subjektives Recht auf die Durchführung<br />
eines individuellen Asylverfahrens gewähren. Ich<br />
glaube, Herr Vollmer, dass es doch etwas zu einfach ist,<br />
wenn Sie behaupten, dass wir damit die Asylstatistik «schönern»<br />
wollten. Wir führen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Asylstatistik heute schon alle<br />
Personen mit verschie<strong>de</strong>nem Status getrennt auf: Asylsuchen<strong>de</strong>,<br />
anerkannte Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene<br />
Personen. Wir wür<strong>de</strong>n diese Schutzbedürftigen künftig eben<br />
als eigene Kategorie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Asylstatistik aufführen. Das kann<br />
aber kein Gegenargument sein.<br />
Zum Antrag Dormann: Frau Dormann möchte, dass spätestens<br />
fünf Jahre nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzgewährung zwingend das<br />
or<strong>de</strong>ntliche Asylverfahren durchgeführt wer<strong>de</strong>n muss. Frau<br />
Dormann, hinter Ihrem Antrag steckt sicher eine gute Absicht.<br />
Wir müssen aber be<strong>de</strong>nken, dass auch Ihr Antrag bei<br />
einer sehr grossen Zahl von Personen zwingend zu einem<br />
individuellen Asylverfahren führen wür<strong>de</strong>, und zwar bei all<br />
jenen, die nach fünf Jahren noch in unserem Land sind,<br />
und das kann eine grosse Zahl sein, wie <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall Bosnien<br />
zeigt.<br />
Der Antrag Dormann ist meines Erachtens zu<strong>de</strong>m – das ist<br />
wohl zuwenig bedacht wor<strong>de</strong>n – kontraproduktiv. Erginge<br />
nämlich aufgrund <strong>de</strong>s Verfahrens nach fünf Jahren ein negativer<br />
Asylentscheid, dann müssten die Leute weggewiesen<br />
wer<strong>de</strong>n. Wäre das jedoch aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> dann herrschen<strong>de</strong>n<br />
Lage nicht zumutbar und nicht möglich, dann bliebe nur noch<br />
die Möglichkeit einer individuellen vorläufigen Aufnahme. Der<br />
Rechtsstatus <strong><strong>de</strong>r</strong> individuellen vorläufigen Aufnahme ist –<br />
beispielsweise in bezug auf die Aufenthaltsbewilligung –<br />
jedoch ein<strong>de</strong>utig schlechter als <strong><strong>de</strong>r</strong> Rechtsstatus <strong><strong>de</strong>r</strong> vorübergehen<strong>de</strong>n<br />
Schutzgewährung. Ein vorläufig Aufgenommener<br />
hat keinen Anspruch auf eine Anwesenheitsregelung.<br />
Demgegenüber haben Schutzbedürftige nach fünf Jahren einen<br />
Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Auch beim<br />
Familiennachzug wird <strong><strong>de</strong>r</strong> vorläufig Aufgenommene schlechter<br />
behan<strong>de</strong>lt als <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzbedürftige. Aus diesem Grund<br />
kann ich Ihnen nicht empfehlen, <strong>de</strong>m Antrag Dormann zuzustimmen.<br />
Zum Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit <strong>de</strong> Dar<strong>de</strong>l zu Artikel 103: Die Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit<br />
<strong>de</strong> Dar<strong>de</strong>l möchte, dass die Sistierungsverfügungen<br />
im Rechtsmittelverfahren selbständig angefochten wer<strong>de</strong>n<br />
können. Damit erreichen Sie natürlich gera<strong>de</strong> wie<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht<br />
diese administrative Erleichterung, die nach <strong>de</strong>m Konzept<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates die Voraussetzung für die zusätzliche humanitäre<br />
Leistung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzgewährung ist.<br />
Zu Artikel 71, zur Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewilligung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerbstätigkeit:<br />
Herr Vizepräsi<strong>de</strong>nt, ich will Ihnen das Amt mit Blick auf die<br />
kommen<strong>de</strong>n Abstimmungen eigentlich nicht erschweren,<br />
aber nach<strong>de</strong>m ich die Anträge zu Artikel 71 gesichtet habe,<br />
wäre die vernünftigste Lösung in Absatz 1 eine Verbindung<br />
zwischen <strong>de</strong>m Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>s ersten Satzes und <strong>de</strong>m Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit Dettling<br />
hinsichtlich <strong>de</strong>s zweiten Satzes. Ich könnte <strong>de</strong>m Antrag<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit – <strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichstellung mit <strong>de</strong>n Asylgesuchstellern<br />
betreffend die Erteilung einer Arbeitsbewilligung nach drei<br />
Monaten – durchaus zustimmen, allerdings nur unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Voraussetzung <strong>de</strong>s Antrages <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit Dettling, wonach<br />
am Zusatz «sofern es Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage<br />
erlauben» festgehalten wird. Das wäre wohl die vernünftigste<br />
Kombination bei Artikel 71 Absatz 1.<br />
Zum Antrag Günter zu Artikel 73: Herr Günter möchte, dass<br />
eine repräsentative Nachkontrolle über das Schicksal <strong><strong>de</strong>r</strong> Zurückgekehrten<br />
durchgeführt wird und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Resultate veröffentlicht<br />
wer<strong>de</strong>n. Einleitend möchte ich festhalten, dass<br />
Rückführungen nur möglich sind, wenn sich die Lage im Heimat-<br />
o<strong><strong>de</strong>r</strong> Herkunftsstaat grundlegend geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t hat. Die Aufhebung<br />
<strong>de</strong>s vorübergehen<strong>de</strong>n Schutzes soll unter <strong>de</strong>n Aufnahmestaaten<br />
und unter Beizug etwa <strong>de</strong>s Uno-Hochkommissariates<br />
für Flüchtlinge zu<strong>de</strong>m koordiniert wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m<br />
wer<strong>de</strong>n Rückführungen regelmässig mit flankieren<strong>de</strong>n Massnahmen,<br />
mit individueller Rückkehrhilfe und Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufbauprogrammen,<br />
verbun<strong>de</strong>n sein. Um eine Nachkontrolle über<br />
das Schicksal von einzelnen Personen, die in ihren Heimatstaat<br />
zurückgekehrt sind, durchführen zu können, bedarf es<br />
aber einer ausdrücklichen Erlaubnis <strong>de</strong>s Heimatstaates,<br />
<strong>de</strong>nn wir wür<strong>de</strong>n damit hoheitliche Handlungen im Herkunftsstaat<br />
durchführen. Das kann man nach Völkerrecht aber bekanntlich<br />
nur tun, wenn eine entsprechen<strong>de</strong> Einwilligung <strong>de</strong>s<br />
betreffen<strong>de</strong>n Staates vorliegt. Auch wür<strong>de</strong> es wohl regelmässig<br />
die Einwilligung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückkehrer voraussetzen. Es macht<br />
keinen Sinn, <strong>de</strong>n Staat Schweiz auf Gesetzesstufe zu etwas<br />
zu verpflichten, das er nur ausführen kann, wenn ein ausländischer<br />
Staat und die Betroffenen die Einwilligung dazu geben.<br />
Ganz abgesehen davon wäre <strong><strong>de</strong>r</strong> Antrag Günter auch<br />
mit grossen personellen und finanziellen Aufwendungen verbun<strong>de</strong>n.<br />
Ich bitte Sie daher, <strong>de</strong>n Antrag Günter abzulehnen.<br />
Art. 66 Abs. 1 – Art. 66 al. 1<br />
Abstimmung – Vote<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit 99 Stimmen<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 72 Stimmen<br />
Art. 66 Abs. 2, 4 – Art. 66 al. 2, 4<br />
Angenommen – Adopté<br />
Art. 66 Abs. 3 – Art. 66 al. 3<br />
Abstimmung – Vote<br />
Eventuell – A titre préliminaire<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 90 Stimmen<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag Dormann 77 Stimmen<br />
Definitive, namentliche Abstimmung<br />
Vote définitif, nominatif<br />
(Ref.: 0833)<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit stimmen:<br />
Votent pour la proposition <strong>de</strong> la majorité:<br />
Aregger, Bangerter, Baumann Alexan<strong><strong>de</strong>r</strong>, Baumberger, Bezzola,<br />
Bin<strong><strong>de</strong>r</strong>, Bircher, Blaser, Bonny, Borer, Bortoluzzi, Bosshard,<br />
Brunner Toni, Bührer, Caccia, Columberg, Comby,<br />
Couchepin, David, Deiss, Dettling, Dormann, Dreher, Ducrot,<br />
Dünki, Dupraz, Eberhard, Egerszegi, Eggly, Ehrler, Engelberger,<br />
Engler, Epiney, Eymann, Fehr Hans, Fehr Lisbeth,<br />
Filliez, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Freund, Frey<br />
Clau<strong>de</strong>, Fri<strong><strong>de</strong>r</strong>ici, Fritschi, Gadient, Giezendanner, Gren<strong>de</strong>lmeier,<br />
Gros Jean-Michel, Grossenbacher, Guisan, Gusset,<br />
<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale