Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
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Loi sur l’asile et LSEE. Modification 1040 N 5 juin 1997<br />
rechtlich unannehmbaren Situation. Das ist genau das, was<br />
die Mehrheit berücksichtigen möchte. Vor allem möchte sie<br />
<strong>de</strong>n Spielraum <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates nach innen – das betrifft die<br />
Rechtfertigung im Innern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s – ein wenig erweitern.<br />
Damit hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat eine Legitimation, nach innen das<br />
zu tun, was er tun will. So o<strong><strong>de</strong>r</strong> so ist die Bezeichnung einer<br />
Gruppe von Schutzbedürftigen eine politische Willenskundgebung.<br />
Sowohl die Vertreter <strong><strong>de</strong>r</strong> CVP- wie auch <strong><strong>de</strong>r</strong> SP-Fraktion haben<br />
genau dargestellt, warum die Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />
zu dieser Schlussfolgerung gekommen ist.<br />
Herr Fehr, Sie haben gefragt, was wir jetzt hätten. Wir haben<br />
im Moment noch nichts. Das ist die neue Formulierung <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>srates. Die wollen Sie. Ich bin froh, dass min<strong>de</strong>stens<br />
das nicht in Frage gestellt wird. Wir stellen fest, dass die Gewährung<br />
vorübergehen<strong>de</strong>n Schutzes in Artikel 4 als Absicht<br />
nicht bestritten wird.<br />
Sie haben auch gesagt, Herr Fehr, das sei gefährlich. Gefährlich<br />
für wen? Welche Gefahr laufen wir <strong>de</strong>nn? Es ist auf<br />
je<strong>de</strong>n Fall für das Leben von Menschen nicht gefährlich,<br />
wenn wir <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommissionsmehrheit annehmen,<br />
im Gegenteil: Wir geben uns die Möglichkeit, zusätzliche Leben<br />
zu retten.<br />
Deshalb bitte ich Sie, <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit zuzustimmen.<br />
Sie wur<strong>de</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission mit komfortabler<br />
Mehrheit angenommen. Das war – Sie wissen es – nicht immer<br />
so.<br />
Persönlich wer<strong>de</strong> ich <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit von Felten –<br />
«à titre personnel», wie man auf französisch so schön sagt –,<br />
die Frauenanliegen, unterstützen, weil ich eben eine Frau<br />
bin. Die Kommissionsmehrheit war aber klar dagegen.<br />
Koller Arnold, Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nt: Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährung vorübergehen<strong>de</strong>n<br />
Schutzes – damit befassen wir uns bei diesem<br />
Artikel ein erstes Mal – geht es um ein neues Rechtsinstitut<br />
für Gewaltflüchtlinge. Dieses Rechtsinstitut führen wir<br />
vor allem aus humanitären Überlegungen ein; es muss naturgemäss<br />
<strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat ein beträchtliches Ermessen offenlassen,<br />
<strong>de</strong>nn es ist hier ein<strong>de</strong>utig ein politischer Entscheid,<br />
<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat zu treffen hat. Dieser politische Entscheid<br />
ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> in Artikel 2 statuierten Maxime abzugrenzen, wonach<br />
Flüchtlingen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel Asyl gewährt wird, sofern sie<br />
die Voraussetzungen <strong>de</strong>s Asylgesetzes erfüllen.<br />
Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur vorübergehen<strong>de</strong>n<br />
Schutzgewährung gibt es dagegen nicht. Daher – das muss<br />
klar sein – schafft auch die neue gesetzliche Regelung keinen<br />
Rechtsanspruch für <strong>de</strong>n einzelnen auf Gewährung vorübergehen<strong>de</strong>n<br />
Schutzes. Als Schutzbedürftige kann <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bun<strong>de</strong>srat insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Personen bezeichnen, die, ohne individuell<br />
gezielt verfolgt zu sein – das macht <strong>de</strong>n Tatbestand<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Flüchtlingseigenschaft aus –, <strong>de</strong>n Folgen von Krieg, Bürgerkrieg<br />
entfliehen wollen.<br />
Die Vorlage <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates verzichtet bewusst auf eine<br />
Definition <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzbedürftigen. Dies aus folgen<strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n:<br />
Das Konzept <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates gewährt <strong>de</strong>n politischen<br />
Behör<strong>de</strong>n bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezeichnung und <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufnahme von<br />
Schutzbedürftigen bewusst einen grossen Ermessensspielraum,<br />
um eine grosszügige humanitäre Politik zu ermöglichen,<br />
die sich allerdings auch an aussen- und innenpolitischen<br />
Gegebenheiten, an <strong>de</strong>n Mitteln und <strong><strong>de</strong>r</strong> letztlich beschränkten<br />
Aufnahmekapazität unseres Lan<strong>de</strong>s angesichts<br />
grosser Migrationsströme orientiert. Eine Definition <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Schutzbedürftigen wür<strong>de</strong> diesen Handlungsspielraum unnötig<br />
einschränken und könnte allenfalls <strong>de</strong>n Eindruck erwekken,<br />
eine Person, die die Voraussetzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Definition erfülle,<br />
habe einen – völkerrechtlich allerdings klar nicht existieren<strong>de</strong>n<br />
– Rechtsanspruch auf Gewährung vorübergehen<strong>de</strong>n<br />
Schutzes.<br />
Mir ist <strong>de</strong>nn auch kein Staat bekannt, <strong><strong>de</strong>r</strong> diesen Status <strong>de</strong>finiert<br />
hätte, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n es begnügen sich alle Staaten, die dieses<br />
Institut eingeführt haben, mit einer Umschreibung, wonach es<br />
sich bei <strong>de</strong>n Gewaltflüchtlingen um Personen aus Kriegso<strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bürgerkriegsgebieten han<strong>de</strong>ln muss. Dieser offenen<br />
Formulierung hat sich auch <strong><strong>de</strong>r</strong> bun<strong>de</strong>srätliche Entwurf –<br />
ohne eine abschliessen<strong>de</strong> Aufzählung vorzunehmen – in<br />
Artikel 4 angeschlossen.<br />
Wenn ich auf die Häufigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Tatbestän<strong>de</strong> abstelle – ich<br />
<strong>de</strong>nke an die Leute aus Bosnien und aus Sri Lanka, die wir<br />
aufgenommen haben –, so han<strong>de</strong>lt es sich doch regelmässig<br />
um Bürgerkriege. Deshalb scheint uns diese Verweisung<br />
zweckmässig.<br />
Wieso wehrt sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat gegen die Ergänzungen gemäss<br />
<strong>de</strong>n Anträgen <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit von Felten und <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission? Was die Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission anbelangt,<br />
sind wir <strong><strong>de</strong>r</strong> Meinung, dass diese Ergänzungen keinen<br />
nützlichen Abgrenzungswert haben. Denn was die Menschenrechtsverletzungen<br />
anbelangt, ist es doch so: Wer<br />
Opfer systematischer, gezielter, schwerer Verletzungen von<br />
Menschenrechten ist, erfüllt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel die Flüchtlingseigenschaft<br />
und hat Anspruch auf die Anerkennung als Flüchtling.<br />
Dies zeigen wir ja in voller Klarheit mit unserer Politik gegenüber<br />
<strong>de</strong>n Kur<strong>de</strong>n. Ich habe es Ihnen gestern bereits gesagt:<br />
Bei <strong>de</strong>n Kur<strong>de</strong>n, die ein Asylgesuch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz stellen<br />
– diese sind Opfer von Menschenrechtsverletzungen –,<br />
haben wir heute eine Anerkennungsquote von über<br />
40 Prozent.<br />
Was das weitere Kriterium <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewalt anbetrifft, muss ich Ihnen<br />
sagen: Das Kriterium <strong><strong>de</strong>r</strong> «allgemeinen Gewalt» hat<br />
überhaupt keinen Abgrenzungswert. Ich will hier nicht alte<br />
Theorien neu vortragen, aber es gibt doch die Theorie, wonach<br />
wir auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz in einer Welt <strong><strong>de</strong>r</strong> strukturellen<br />
Gewalt wohnen usw. Deshalb ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat <strong><strong>de</strong>r</strong> Meinung,<br />
dass wir mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Nennung solcher weiterer Kriterien nicht<br />
Klarheit schaffen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n im Gegenteil Anlass zu Missverständnissen<br />
geben. Die Erwähnung weiterer Kriterien führt<br />
zu Abgrenzungsschwierigkeiten mit <strong>de</strong>m Flüchtlingsbegriff<br />
von Artikel 3.<br />
Ich habe es beispielsweise als verantwortlicher Departementschef<br />
immer wie<strong><strong>de</strong>r</strong> erlebt, dass man mir gesagt hat, in<br />
ein Land, wo schwere Menschenrechtsverletzungen vorkommen,<br />
dürfe <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat keinerlei Rückführungen mehr machen<br />
lassen. Das wür<strong>de</strong> unsere Handlungsfreiheit aber übermässig<br />
einschränken.<br />
Deshalb möchte ich Sie bitten, <strong><strong>de</strong>r</strong> bun<strong>de</strong>srätlichen Fassung<br />
zuzustimmen und <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit und jenen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit von Felten abzulehnen.<br />
Abs. 1 – Al. 1<br />
Abstimmung – Vote<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 71 Stimmen<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit 60 Stimmen<br />
Abs. 2 – Al. 2<br />
Abstimmung – Vote<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 74 Stimmen<br />
Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit 56 Stimmen<br />
Art. 5<br />
Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />
Abs. 1<br />
Zustimmung zum Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
Abs. 2<br />
Zustimmung zum Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
(die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ung betrifft nur <strong>de</strong>n französischen Text)<br />
Art. 5<br />
Proposition <strong>de</strong> la commission<br />
Al. 1<br />
Adhérer au projet du Conseil fédéral<br />
Al. 2<br />
.... sérieuses raisons d’admettre que ....<br />
Angenommen – Adopté<br />
Art. 6, 7<br />
Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />
Zustimmung zum Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale