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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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20. Juni 1997 N 1511 Interpellation Kofmel<br />

Mentalität unterschiedlich sein und sich entsprechend <strong>de</strong>m<br />

Entwicklungsstand <strong><strong>de</strong>r</strong> Volkswirtschaft verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n kann.<br />

5. Starke Einkommens- und Vermögensunterschie<strong>de</strong> können<br />

zu sozialer Unrast führen und so in <strong><strong>de</strong>r</strong> Tat <strong>de</strong>n für eine<br />

Demokratie notwendigen sozialen Konsens gefähr<strong>de</strong>n. Eine<br />

vollkommen freie Marktwirtschaft nach <strong>de</strong>m «Laisser-faire-<br />

Prinzip» wäre <strong>de</strong>shalb längerfristig nicht haltbar. Das an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Extrem, die zentral geregelte Umverteilung in einer staatlichen<br />

Planwirtschaft, entspricht hingegen ebensowenig <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>mokratischen Grundprinzipien und wirkt zu<strong>de</strong>m, wie es<br />

das Beispiel Osteuropa gezeigt hat, wachstumshemmend.<br />

Die Schweiz hat sich mit <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfassung garantierten<br />

Wirtschaftsfreiheit für einen Mittelweg entschie<strong>de</strong>n. Das gut<br />

ausgebaute soziale Sicherheitsnetz <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz hat <strong>de</strong>n<br />

Zweck, allen Bürgern einen ausreichen<strong>de</strong>n Lebensstandard<br />

zu garantieren. Der Selbstverantwortung <strong>de</strong>s einzelnen Individuums<br />

kommt dabei ein hohes Gewicht zu. Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Einkommens- und Vermögensunterschie<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n<br />

daher unseres Erachtens unter <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n schweizerischen<br />

Wirtschaftsordnung we<strong><strong>de</strong>r</strong> die verfassungsmässigen<br />

Grundrechte beschnitten noch die Demokratie beeinflusst.<br />

6. In einer Marktwirtschaft gibt es keine Höchstgrenzen für<br />

Einkommen und Vermögen. Die Löhne bil<strong>de</strong>n sich am Markt<br />

aufgrund von Angebot und Nachfrage. Dank <strong><strong>de</strong>r</strong> progressiven<br />

Ausgestaltung <strong>de</strong>s Steuersystems und <strong><strong>de</strong>r</strong> sozialen Ausgestaltung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Abzüge tragen die reichen Bevölkerungsschichten<br />

überproportional zur Finanzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Staatsleistungen<br />

bei, welche allen zugute kommen. Wichtig ist, dass<br />

die Einkommen und Vermögen vorschriftsgemäss <strong>de</strong>klariert<br />

und steuerlich erfasst wer<strong>de</strong>n. Jegliche Form von Steuerhinterziehung<br />

ist energisch zu bekämpfen, und bestehen<strong>de</strong><br />

Schlupflöcher sind zu schliessen. Das Eidgenössische Finanz<strong>de</strong>partement<br />

hat <strong>de</strong>shalb eine Expertengruppe beauftragt,<br />

das bestehen<strong>de</strong> Steuersystem auf Lücken zu untersuchen<br />

und aufzuzeigen, wie diese Lücken beseitigt o<strong><strong>de</strong>r</strong> zumin<strong>de</strong>st<br />

verringert wer<strong>de</strong>n können. In die Untersuchung wer<strong>de</strong>n<br />

insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch die steuerliche Freistellung von<br />

Kapitalgewinnen auf Privatvermögen, die Steuerfreiheit gewisser<br />

Vermögenserträge sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> unbeschränkte Schuldzinsenabzug<br />

einbezogen.<br />

7. Durch eine progressive Ausgestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einkommensund<br />

Vermögenssteuern wird eine Umverteilung erzielt. Bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> direkten Bun<strong>de</strong>ssteuer beginnt die Steuerpflicht (wo sie<br />

nach <strong>de</strong>m System <strong><strong>de</strong>r</strong> einjährigen Gegenwartsbemessung<br />

erhoben wird) für Verheiratete und Alleinstehen<strong>de</strong> mit Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

erst bei 27 400 Franken Einkommen. Für steuerbare<br />

Einkommen von 40 000 Franken beträgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuersatz<br />

0,377 Prozent, bei 80 000 Franken beläuft er sich auf 1,668<br />

Prozent, bei 120 000 Franken auf 3,302 Prozent, bei 200 000<br />

Franken auf 7,087 Prozent und bei 500 000 Franken auf<br />

10,634 Prozent. Bei einem steuerbaren Einkommen von<br />

788 400 Franken wird <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung festgeschriebene<br />

Höchstsatz von 11,5 Prozent erreicht. Neben<br />

<strong>de</strong>m Erwerbseinkommen sind auch die Vermögenserträge<br />

wie Zinsen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, welche vorwiegend von <strong>de</strong>n reicheren<br />

Bevölkerungsschichten erzielt wer<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuer unterworfen.<br />

Auch über die Vermögenssteuer lässt sich eine<br />

Umverteilung erreichen. Diese Steuer wird jedoch nur von<br />

<strong>de</strong>n Kantonen erhoben. Wie sich bei <strong>de</strong>n Beratungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Volksinitiative «zur Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> direkten Bun<strong>de</strong>ssteuer»<br />

in <strong>de</strong>n eidgenössischen Räten gezeigt hat, besteht auf Bun<strong>de</strong>sebene<br />

kein Handlungsbedarf für eine noch progressivere<br />

Ausgestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einkommenssteuer. Wie erwähnt, kann<br />

sich eine zu weitgehen<strong>de</strong> Umverteilung negativ auf die<br />

Wachstumschancen eines Lan<strong>de</strong>s auswirken. Zu<strong>de</strong>m steigen<br />

bei starker Progression die Anreize zur Steuerhinterziehung.<br />

Auch mit <strong>de</strong>n Ausgaben wird eine Umverteilungswirkung erzielt,<br />

in<strong>de</strong>m die ärmeren Bevölkerungsschichten in <strong>de</strong>n Genuss<br />

von Unterstützungsleistungen kommen, so z. B. im<br />

Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergänzungsleistungen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> AHV und IV. Verstärkte<br />

Unterstützung wird <strong>de</strong>n Bedürftigen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialfürsorge<br />

zuteil, welche in <strong>de</strong>n Kompetenzbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Kantone<br />

und Gemein<strong>de</strong>n fällt.<br />

<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />

8. Es ist sehr wichtig, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugang zu Gesundheits- und<br />

Bildungsinstitutionen allen Bevölkerungsschichten, unabhängig<br />

von Einkommen und Vermögen, offengehalten wird.<br />

Der Bund betreibt eine aktive Sozialpolitik. So gewährt er<br />

zum Beispiel <strong>de</strong>n Kantonen Beiträge zur individuellen Prämienverbilligung<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Krankenversicherung für Versicherte in<br />

beschei<strong>de</strong>nen finanziellen Verhältnissen. Wieweit die anvisierten<br />

Bevölkerungskreise tatsächlich profitieren, wird gegenwärtig<br />

untersucht. Je nach Ergebnis wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />

die Kantone zu einer Revision ihrer Verbilligungspolitik verpflichten<br />

müssen. Der Bund zahlt auch jährlich <strong>de</strong>utlich über<br />

3 Milliar<strong>de</strong>n Franken für Bildung und Grundlagenforschung<br />

aus. Er unterstützt die Bildungsinstitutionen insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

auf Hochschulstufe mit beträchtlichen Mitteln. Zu<strong>de</strong>m erleichtern<br />

die Kantone Studieren<strong>de</strong>n aus beschei<strong>de</strong>nen materiellen<br />

Verhältnissen <strong>de</strong>n Zugang zur Hochschule, in<strong>de</strong>m sie Stipendien<br />

gewähren. Die Festsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Studiengebühren<br />

liegt, mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> bun<strong>de</strong>seigenen technischen Hochschulen<br />

in Zürich und Lausanne, im Kompetenzbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kantone. Massive Erhöhungen, wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Interpellation angetönt,<br />

kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat nicht befürworten.<br />

Erklärung <strong>de</strong>s Interpellanten: befriedigt<br />

Déclaration <strong>de</strong> l’interpellateur: satisfait<br />

97.3082<br />

Interpellation Kofmel<br />

Unzureichen<strong>de</strong> Pflichtlagerhaltung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gaswirtschaft<br />

Interpellation Kofmel<br />

Insuffisance<br />

<strong>de</strong>s réserves obligatoires<br />

<strong>de</strong> gaz naturel<br />

__________________________________________________________<br />

Wortlaut <strong><strong>de</strong>r</strong> Interpellation vom 11. März 1997<br />

1. Wie und wann ge<strong>de</strong>nkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat, gestützt auf das<br />

Lan<strong>de</strong>sversorgungsgesetz, Ausführungsbestimmungen für<br />

die Erdgasbevorratung zu erlassen?<br />

2. Ist die im Bericht 1995 verlangte Aufstockung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevorratung<br />

auf insgesamt 6 Monate für Erdgasabnehmer mit Zweistoffanlagen<br />

vollzogen wor<strong>de</strong>n? Wenn nein, warum nicht?<br />

3. Anerkennt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat, dass die heutige Situation <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erdgaswirtschaft ungerechtfertigte finanzielle und daher<br />

wettbewerbsrelevante Vorteile verschafft, die zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erdölimporteure gehen?<br />

4. Welche Massnahmen will <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat ergreifen, um<br />

eine angemessene Bevorratung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s gesamten<br />

Erdgasverbrauches durchzusetzen, die <strong>de</strong>n Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sversorgungsgesetzes genügt?<br />

Texte <strong>de</strong> l’interpellation du 11 mars 1997<br />

1. Quand le Conseil fédéral compte-t-il édicter les dispositions<br />

d’exécution <strong>de</strong> la loi sur l’approvisionnement du pays<br />

applicables au gaz naturel et comment entend-il procé<strong><strong>de</strong>r</strong>?<br />

2. Le rapport <strong>de</strong> 1995 <strong>de</strong>mandait que les réserves <strong>de</strong>s consommateurs<br />

<strong>de</strong> gaz naturel équipés d’installations utilisant<br />

<strong>de</strong>ux combustibles soient étoffées afin que l’approvisionnement<br />

puisse être assuré pendant 6 mois. A-t-on satisfait à<br />

cette exigence? Dans la négative, pourquoi?<br />

3. Le Conseil fédéral reconnaît-il que la situation actuelle est<br />

source d’avantages financiers injustifiés pour le secteur du<br />

gaz naturel et qu’elle défavorise indûment les importateurs<br />

<strong>de</strong> pétrole, secteur concurrent?<br />

4. Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre pour<br />

imposer la constitution <strong>de</strong> réserves qui soient à la mesure <strong>de</strong><br />

la consommation totale <strong>de</strong> gaz naturel et qui répon<strong>de</strong>nt aux<br />

exigences <strong>de</strong> la loi sur l’approvisionnement du pays?

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