Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
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20. Juni 1997 N 1511 Interpellation Kofmel<br />
Mentalität unterschiedlich sein und sich entsprechend <strong>de</strong>m<br />
Entwicklungsstand <strong><strong>de</strong>r</strong> Volkswirtschaft verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n kann.<br />
5. Starke Einkommens- und Vermögensunterschie<strong>de</strong> können<br />
zu sozialer Unrast führen und so in <strong><strong>de</strong>r</strong> Tat <strong>de</strong>n für eine<br />
Demokratie notwendigen sozialen Konsens gefähr<strong>de</strong>n. Eine<br />
vollkommen freie Marktwirtschaft nach <strong>de</strong>m «Laisser-faire-<br />
Prinzip» wäre <strong>de</strong>shalb längerfristig nicht haltbar. Das an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
Extrem, die zentral geregelte Umverteilung in einer staatlichen<br />
Planwirtschaft, entspricht hingegen ebensowenig <strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>mokratischen Grundprinzipien und wirkt zu<strong>de</strong>m, wie es<br />
das Beispiel Osteuropa gezeigt hat, wachstumshemmend.<br />
Die Schweiz hat sich mit <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfassung garantierten<br />
Wirtschaftsfreiheit für einen Mittelweg entschie<strong>de</strong>n. Das gut<br />
ausgebaute soziale Sicherheitsnetz <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz hat <strong>de</strong>n<br />
Zweck, allen Bürgern einen ausreichen<strong>de</strong>n Lebensstandard<br />
zu garantieren. Der Selbstverantwortung <strong>de</strong>s einzelnen Individuums<br />
kommt dabei ein hohes Gewicht zu. Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> vorhan<strong>de</strong>nen<br />
Einkommens- und Vermögensunterschie<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n<br />
daher unseres Erachtens unter <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n schweizerischen<br />
Wirtschaftsordnung we<strong><strong>de</strong>r</strong> die verfassungsmässigen<br />
Grundrechte beschnitten noch die Demokratie beeinflusst.<br />
6. In einer Marktwirtschaft gibt es keine Höchstgrenzen für<br />
Einkommen und Vermögen. Die Löhne bil<strong>de</strong>n sich am Markt<br />
aufgrund von Angebot und Nachfrage. Dank <strong><strong>de</strong>r</strong> progressiven<br />
Ausgestaltung <strong>de</strong>s Steuersystems und <strong><strong>de</strong>r</strong> sozialen Ausgestaltung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Abzüge tragen die reichen Bevölkerungsschichten<br />
überproportional zur Finanzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Staatsleistungen<br />
bei, welche allen zugute kommen. Wichtig ist, dass<br />
die Einkommen und Vermögen vorschriftsgemäss <strong>de</strong>klariert<br />
und steuerlich erfasst wer<strong>de</strong>n. Jegliche Form von Steuerhinterziehung<br />
ist energisch zu bekämpfen, und bestehen<strong>de</strong><br />
Schlupflöcher sind zu schliessen. Das Eidgenössische Finanz<strong>de</strong>partement<br />
hat <strong>de</strong>shalb eine Expertengruppe beauftragt,<br />
das bestehen<strong>de</strong> Steuersystem auf Lücken zu untersuchen<br />
und aufzuzeigen, wie diese Lücken beseitigt o<strong><strong>de</strong>r</strong> zumin<strong>de</strong>st<br />
verringert wer<strong>de</strong>n können. In die Untersuchung wer<strong>de</strong>n<br />
insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch die steuerliche Freistellung von<br />
Kapitalgewinnen auf Privatvermögen, die Steuerfreiheit gewisser<br />
Vermögenserträge sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> unbeschränkte Schuldzinsenabzug<br />
einbezogen.<br />
7. Durch eine progressive Ausgestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einkommensund<br />
Vermögenssteuern wird eine Umverteilung erzielt. Bei<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> direkten Bun<strong>de</strong>ssteuer beginnt die Steuerpflicht (wo sie<br />
nach <strong>de</strong>m System <strong><strong>de</strong>r</strong> einjährigen Gegenwartsbemessung<br />
erhoben wird) für Verheiratete und Alleinstehen<strong>de</strong> mit Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
erst bei 27 400 Franken Einkommen. Für steuerbare<br />
Einkommen von 40 000 Franken beträgt <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuersatz<br />
0,377 Prozent, bei 80 000 Franken beläuft er sich auf 1,668<br />
Prozent, bei 120 000 Franken auf 3,302 Prozent, bei 200 000<br />
Franken auf 7,087 Prozent und bei 500 000 Franken auf<br />
10,634 Prozent. Bei einem steuerbaren Einkommen von<br />
788 400 Franken wird <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung festgeschriebene<br />
Höchstsatz von 11,5 Prozent erreicht. Neben<br />
<strong>de</strong>m Erwerbseinkommen sind auch die Vermögenserträge<br />
wie Zinsen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Divi<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n, welche vorwiegend von <strong>de</strong>n reicheren<br />
Bevölkerungsschichten erzielt wer<strong>de</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuer unterworfen.<br />
Auch über die Vermögenssteuer lässt sich eine<br />
Umverteilung erreichen. Diese Steuer wird jedoch nur von<br />
<strong>de</strong>n Kantonen erhoben. Wie sich bei <strong>de</strong>n Beratungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Volksinitiative «zur Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> direkten Bun<strong>de</strong>ssteuer»<br />
in <strong>de</strong>n eidgenössischen Räten gezeigt hat, besteht auf Bun<strong>de</strong>sebene<br />
kein Handlungsbedarf für eine noch progressivere<br />
Ausgestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einkommenssteuer. Wie erwähnt, kann<br />
sich eine zu weitgehen<strong>de</strong> Umverteilung negativ auf die<br />
Wachstumschancen eines Lan<strong>de</strong>s auswirken. Zu<strong>de</strong>m steigen<br />
bei starker Progression die Anreize zur Steuerhinterziehung.<br />
Auch mit <strong>de</strong>n Ausgaben wird eine Umverteilungswirkung erzielt,<br />
in<strong>de</strong>m die ärmeren Bevölkerungsschichten in <strong>de</strong>n Genuss<br />
von Unterstützungsleistungen kommen, so z. B. im<br />
Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergänzungsleistungen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> AHV und IV. Verstärkte<br />
Unterstützung wird <strong>de</strong>n Bedürftigen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialfürsorge<br />
zuteil, welche in <strong>de</strong>n Kompetenzbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Kantone<br />
und Gemein<strong>de</strong>n fällt.<br />
<strong>Amtliches</strong> <strong>Bulletin</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bun<strong>de</strong>sversammlung</strong><br />
8. Es ist sehr wichtig, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugang zu Gesundheits- und<br />
Bildungsinstitutionen allen Bevölkerungsschichten, unabhängig<br />
von Einkommen und Vermögen, offengehalten wird.<br />
Der Bund betreibt eine aktive Sozialpolitik. So gewährt er<br />
zum Beispiel <strong>de</strong>n Kantonen Beiträge zur individuellen Prämienverbilligung<br />
in <strong><strong>de</strong>r</strong> Krankenversicherung für Versicherte in<br />
beschei<strong>de</strong>nen finanziellen Verhältnissen. Wieweit die anvisierten<br />
Bevölkerungskreise tatsächlich profitieren, wird gegenwärtig<br />
untersucht. Je nach Ergebnis wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />
die Kantone zu einer Revision ihrer Verbilligungspolitik verpflichten<br />
müssen. Der Bund zahlt auch jährlich <strong>de</strong>utlich über<br />
3 Milliar<strong>de</strong>n Franken für Bildung und Grundlagenforschung<br />
aus. Er unterstützt die Bildungsinstitutionen insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
auf Hochschulstufe mit beträchtlichen Mitteln. Zu<strong>de</strong>m erleichtern<br />
die Kantone Studieren<strong>de</strong>n aus beschei<strong>de</strong>nen materiellen<br />
Verhältnissen <strong>de</strong>n Zugang zur Hochschule, in<strong>de</strong>m sie Stipendien<br />
gewähren. Die Festsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Studiengebühren<br />
liegt, mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> bun<strong>de</strong>seigenen technischen Hochschulen<br />
in Zürich und Lausanne, im Kompetenzbereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Kantone. Massive Erhöhungen, wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Interpellation angetönt,<br />
kann <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat nicht befürworten.<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Interpellanten: befriedigt<br />
Déclaration <strong>de</strong> l’interpellateur: satisfait<br />
97.3082<br />
Interpellation Kofmel<br />
Unzureichen<strong>de</strong> Pflichtlagerhaltung<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Gaswirtschaft<br />
Interpellation Kofmel<br />
Insuffisance<br />
<strong>de</strong>s réserves obligatoires<br />
<strong>de</strong> gaz naturel<br />
__________________________________________________________<br />
Wortlaut <strong><strong>de</strong>r</strong> Interpellation vom 11. März 1997<br />
1. Wie und wann ge<strong>de</strong>nkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat, gestützt auf das<br />
Lan<strong>de</strong>sversorgungsgesetz, Ausführungsbestimmungen für<br />
die Erdgasbevorratung zu erlassen?<br />
2. Ist die im Bericht 1995 verlangte Aufstockung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevorratung<br />
auf insgesamt 6 Monate für Erdgasabnehmer mit Zweistoffanlagen<br />
vollzogen wor<strong>de</strong>n? Wenn nein, warum nicht?<br />
3. Anerkennt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat, dass die heutige Situation <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erdgaswirtschaft ungerechtfertigte finanzielle und daher<br />
wettbewerbsrelevante Vorteile verschafft, die zu Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Erdölimporteure gehen?<br />
4. Welche Massnahmen will <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat ergreifen, um<br />
eine angemessene Bevorratung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong>de</strong>s gesamten<br />
Erdgasverbrauches durchzusetzen, die <strong>de</strong>n Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sversorgungsgesetzes genügt?<br />
Texte <strong>de</strong> l’interpellation du 11 mars 1997<br />
1. Quand le Conseil fédéral compte-t-il édicter les dispositions<br />
d’exécution <strong>de</strong> la loi sur l’approvisionnement du pays<br />
applicables au gaz naturel et comment entend-il procé<strong><strong>de</strong>r</strong>?<br />
2. Le rapport <strong>de</strong> 1995 <strong>de</strong>mandait que les réserves <strong>de</strong>s consommateurs<br />
<strong>de</strong> gaz naturel équipés d’installations utilisant<br />
<strong>de</strong>ux combustibles soient étoffées afin que l’approvisionnement<br />
puisse être assuré pendant 6 mois. A-t-on satisfait à<br />
cette exigence? Dans la négative, pourquoi?<br />
3. Le Conseil fédéral reconnaît-il que la situation actuelle est<br />
source d’avantages financiers injustifiés pour le secteur du<br />
gaz naturel et qu’elle défavorise indûment les importateurs<br />
<strong>de</strong> pétrole, secteur concurrent?<br />
4. Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre pour<br />
imposer la constitution <strong>de</strong> réserves qui soient à la mesure <strong>de</strong><br />
la consommation totale <strong>de</strong> gaz naturel et qui répon<strong>de</strong>nt aux<br />
exigences <strong>de</strong> la loi sur l’approvisionnement du pays?