Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...
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Motion Strahm 1470 N 20 juin 1997<br />
Bun<strong>de</strong>sämter im Rahmen ihrer Gleichstellungsprogramme<br />
unmissverständliche Erklärungen gegen sexuelle Belästigung<br />
am Arbeitsplatz abgegeben. Die differenzierteren Regelungen<br />
von OZD und BJ, welche nach Inkrafttreten <strong>de</strong>s<br />
Gleichstellungsgesetzes eingesetzt wur<strong>de</strong>n, sind nur die logische<br />
Weiterentwicklung einer schon vorher bestehen<strong>de</strong>n<br />
Grundhaltung. Trotz<strong>de</strong>m können die zentral und <strong>de</strong>zentral<br />
bereits getroffenen Massnahmen noch verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />
1. Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong>de</strong>s Gleichstellungsgesetzes, mit Berücksichtigung<br />
bereits getroffener Massnahmen und aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
bisherigen Erfahrungen in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sämtern ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />
bereit, geeignete Instrumente zu prüfen, um ein einheitliches<br />
Vorgehen sowohl bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prävention sexueller Belästigung<br />
als auch hinsichtlich effektiver Massnahmen in konkreten<br />
Fällen für die allgemeine Bun<strong>de</strong>sverwaltung sicherzustellen.<br />
2. Dem Bun<strong>de</strong>spersonal steht ein sehr differenziertes System<br />
an Beschwer<strong>de</strong>instanzen und spezialisierten begutachten<strong>de</strong>n<br />
Kommissionen zur Verfügung. So hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />
z. B. bereits die Grundlagen für die im Gleichstellungsgesetz<br />
erwähnte «Begutachten<strong>de</strong> Fachkommission GIG» beschlossen,<br />
welche in allen Gleichstellungsfällen parallel zur zweiten<br />
Beschwer<strong>de</strong>instanz auf Verlangen <strong><strong>de</strong>r</strong> beschwer<strong>de</strong>führen<strong>de</strong>n<br />
Person tätig wird. Es erscheint <strong>de</strong>shalb zum heutigen<br />
Zeitpunkt wenig zweckmässig, für Fälle sexueller Belästigung<br />
noch ein weiteres Beschwer<strong>de</strong>gremium zu schaffen.<br />
Ausser<strong>de</strong>m ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugang zu einer unabhängigen Beschwer<strong>de</strong>instanz<br />
in allen Fällen gewährleistet, weil alle das<br />
Dienstverhältnis <strong>de</strong>s Personals betreffen<strong>de</strong>n Verfügungen,<br />
welche Gleichstellungsfragen beinhalten, an das Bun<strong>de</strong>sgericht<br />
weitergezogen wer<strong>de</strong>n können, sei es direkt, sei es über<br />
eine Beschwer<strong>de</strong> an die Personalrekurskommission, welche<br />
nota bene ebenfalls eine unabhängige Instanz ist.<br />
3. Als Ansprechpersonen stehen die in praktisch allen Bun<strong>de</strong>sämtern<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Gleichstellungsbeauftragten und allenfalls<br />
die Mitarbeiterinnen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stabsstelle für Frauenfragen<br />
im Eidgenössischen Personalamt beratend und begleitend<br />
zur Verfügung. Allerdings zeigen die Erfahrung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />
sowie erste Erfahrungen <strong>de</strong>s Kantons Bern, dass<br />
die Opfer sexueller Belästigung nicht unbedingt die Anlaufstellen<br />
ihres Arbeitgebers bevorzugen.<br />
Seit 1995 können sich die Gleichstellungsbeauftragten in einem<br />
Seminar <strong>de</strong>s Personalamtes «Gegen sexuelle Belästigung<br />
am Arbeitsplatz» auf diese spezifische Beratungstätigkeit<br />
vorbereiten lassen. Bis En<strong>de</strong> 1997 wird die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Beauftragen<br />
geschult sein. Die Seminare wer<strong>de</strong>n auch 1998<br />
fortgesetzt.<br />
Ob eine zusätzliche, unabhängige und einzig auf Fälle sexueller<br />
Belästigung spezialisierte, zentrale Anlaufstelle sinnvoll<br />
ist, soll noch geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
4. Es geht <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat generell darum, das Personal,<br />
auch die Führungskräfte, für die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichstellung<br />
zu sensibilisieren. Hier han<strong>de</strong>lt es sich auch um einen<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> zentralen Arbeitsbereiche <strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichstellungsbeauftragten<br />
in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sämtern. Schwergewichtig sollen Sensibilisierung<br />
und Information weiterhin <strong>de</strong>zentral, und damit immer<br />
bedarfsgerecht, verfolgt wer<strong>de</strong>n. Eine Integration <strong>de</strong>s<br />
Themas «sexuelle Belästigung» in die Führungsausbildung<br />
wird jedoch geprüft.<br />
5. Die Personalverantwortlichen erfüllen in <strong>de</strong>n meisten Personalgeschäften<br />
eine wichtige Beratungs- und Informationsfunktion.<br />
Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> vom EPA angebotenen Ausbildung im Personalwesen<br />
(APW) wird diese Funktion zusätzlich unterstützt.<br />
Die Schulung <strong><strong>de</strong>r</strong> Personaldienste für ihre spezifische<br />
Rolle bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prävention respektive Behandlung von Fällen<br />
sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird zurzeit geprüft. Es<br />
ist <strong>de</strong>nkbar, dass sie innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> APW o<strong><strong>de</strong>r</strong> aber in Verbindung<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Schulung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichstellungsbeauftragten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Bun<strong>de</strong>sämter – quasi im Tan<strong>de</strong>m – angeboten wer<strong>de</strong>n<br />
könnte.<br />
6. Teil vieler Gleichstellungsprogramme <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sämter<br />
sind mehr o<strong><strong>de</strong>r</strong> weniger differenzierte Informationskonzepte<br />
zu Gleichstellungsfragen. Es sind dies immer Chancen für<br />
die Gleichstellungsbeauftragten, themenspezifisch zu sensibilisieren<br />
und auf breiter Basis im Amt Diskussionen zu lan-<br />
cieren. Allfällige neue Instrumente und Schulungsmöglichkeiten<br />
zur Prävention sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und<br />
zum Vorgehen in konkreten Fällen sollten durch die jeweiligen<br />
Beauftragten vermittelt wer<strong>de</strong>n können. Allerdings<br />
spricht die Priorisierung dieses Informationsweges nicht gegen<br />
eine ergänzen<strong>de</strong> Bekanntgabe wichtiger Informationen<br />
zu diesem Thema beim ganzen Personal <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen<br />
Bun<strong>de</strong>sverwaltung.<br />
Schriftliche Erklärung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />
Déclaration écrite du Conseil fédéral<br />
Der Bun<strong>de</strong>srat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan<strong>de</strong>ln.<br />
Überwiesen als Postulat – Transmis comme postulat<br />
97.3177<br />
Motion Strahm<br />
Gewährung von Amtshilfe<br />
in Steuersachen<br />
Motion Strahm<br />
Entrai<strong>de</strong> administrative<br />
en matière fiscale<br />
___________________________________________________________<br />
Wortlaut <strong><strong>de</strong>r</strong> Motion vom 21. März 1997<br />
Der Bun<strong>de</strong>srat wird beauftragt, bei <strong>de</strong>n Doppelbesteuerungsabkommen<br />
(DBA) in Zukunft die Amtshilfe in Steuerfragen<br />
gegenüber ausländischen Staaten mit ähnlicher Rechtsordnung<br />
und im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährung <strong>de</strong>s Gegenrechts zu erweitern.<br />
Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e soll diese Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Amtshilfe bezwekken,<br />
dass an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Staaten (z. B. Deutschland, USA) im Gegenzug<br />
im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Doppelbesteuerungsabkommen die<br />
Sockelsteuer (Residualsteuer bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Verrechnungssteuerrückerstattung)<br />
beseitigen.<br />
Texte <strong>de</strong> la motion du 21 mars 1997<br />
Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre <strong>de</strong>s conventions<br />
<strong>de</strong> double imposition (CDI), d’accor<strong><strong>de</strong>r</strong> une entrai<strong>de</strong> administrative<br />
en matière fiscale plus étendue aux Etats disposant<br />
d’un système juridique semblable au nôtre, pour autant qu’ils<br />
nous garantissent la réciprocité.<br />
Cette extension <strong>de</strong> l’entrai<strong>de</strong> administrative aura en particulier<br />
pour but que <strong>de</strong>s Etats comme l’Allemagne et les Etats-<br />
Unis abolissent, en contrepartie, l’impôt résiduel (impôt perçu<br />
lors du remboursement <strong>de</strong> l’impôt anticipé) dans le cadre <strong>de</strong>s<br />
CDI.<br />
Mitunterzeichner – Cosignataires: Aeppli Wartmann, Aguet,<br />
Al<strong><strong>de</strong>r</strong>, von Allmen, Banga, Bäumlin, Berberat, Bo<strong>de</strong>nmann,<br />
Bühlmann, Carobbio, Chiffelle, <strong>de</strong> Dar<strong>de</strong>l, Fankhauser,<br />
Fässler, von Felten, Goll, Gross Jost, Günter, Gysin Remo,<br />
Haering Bin<strong><strong>de</strong>r</strong>, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hubacher,<br />
Hubmann, Jeanprêtre, Leemann, Marti Werner,<br />
Maury Pasquier, Müller-Hemmi, Rechsteiner Paul, Rennwald,<br />
Roth, Ruffy, Stump, Vermot, Vollmer, Zbin<strong>de</strong>n (38)<br />
Schriftliche Begründung – Développement par écrit<br />
Die USA, Deutschland und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Staaten drängen seit langem<br />
und mit zunehmen<strong><strong>de</strong>r</strong> Intensität auf die Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Amtshilfe durch die Schweiz, z. B. bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beweiserhebung<br />
im Falle von Steuerhinterziehung. Auch im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
EWR ist die grosse Amtshilfe unter <strong>de</strong>n EU- und EWR-Staaten<br />
vorgeschrieben.<br />
Heute gewährt die Schweiz im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> DBA nur die sogenannte<br />
kleine Amtshilfe in Steuersachen. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />
um <strong>de</strong>n streng begrenzten Austausch von Informationen zur<br />
Abwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> DBA.<br />
<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale