17.12.2012 Aufrufe

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Motion Strahm 1470 N 20 juin 1997<br />

Bun<strong>de</strong>sämter im Rahmen ihrer Gleichstellungsprogramme<br />

unmissverständliche Erklärungen gegen sexuelle Belästigung<br />

am Arbeitsplatz abgegeben. Die differenzierteren Regelungen<br />

von OZD und BJ, welche nach Inkrafttreten <strong>de</strong>s<br />

Gleichstellungsgesetzes eingesetzt wur<strong>de</strong>n, sind nur die logische<br />

Weiterentwicklung einer schon vorher bestehen<strong>de</strong>n<br />

Grundhaltung. Trotz<strong>de</strong>m können die zentral und <strong>de</strong>zentral<br />

bereits getroffenen Massnahmen noch verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />

1. Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis <strong>de</strong>s Gleichstellungsgesetzes, mit Berücksichtigung<br />

bereits getroffener Massnahmen und aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

bisherigen Erfahrungen in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sämtern ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />

bereit, geeignete Instrumente zu prüfen, um ein einheitliches<br />

Vorgehen sowohl bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prävention sexueller Belästigung<br />

als auch hinsichtlich effektiver Massnahmen in konkreten<br />

Fällen für die allgemeine Bun<strong>de</strong>sverwaltung sicherzustellen.<br />

2. Dem Bun<strong>de</strong>spersonal steht ein sehr differenziertes System<br />

an Beschwer<strong>de</strong>instanzen und spezialisierten begutachten<strong>de</strong>n<br />

Kommissionen zur Verfügung. So hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat<br />

z. B. bereits die Grundlagen für die im Gleichstellungsgesetz<br />

erwähnte «Begutachten<strong>de</strong> Fachkommission GIG» beschlossen,<br />

welche in allen Gleichstellungsfällen parallel zur zweiten<br />

Beschwer<strong>de</strong>instanz auf Verlangen <strong><strong>de</strong>r</strong> beschwer<strong>de</strong>führen<strong>de</strong>n<br />

Person tätig wird. Es erscheint <strong>de</strong>shalb zum heutigen<br />

Zeitpunkt wenig zweckmässig, für Fälle sexueller Belästigung<br />

noch ein weiteres Beschwer<strong>de</strong>gremium zu schaffen.<br />

Ausser<strong>de</strong>m ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugang zu einer unabhängigen Beschwer<strong>de</strong>instanz<br />

in allen Fällen gewährleistet, weil alle das<br />

Dienstverhältnis <strong>de</strong>s Personals betreffen<strong>de</strong>n Verfügungen,<br />

welche Gleichstellungsfragen beinhalten, an das Bun<strong>de</strong>sgericht<br />

weitergezogen wer<strong>de</strong>n können, sei es direkt, sei es über<br />

eine Beschwer<strong>de</strong> an die Personalrekurskommission, welche<br />

nota bene ebenfalls eine unabhängige Instanz ist.<br />

3. Als Ansprechpersonen stehen die in praktisch allen Bun<strong>de</strong>sämtern<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Gleichstellungsbeauftragten und allenfalls<br />

die Mitarbeiterinnen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stabsstelle für Frauenfragen<br />

im Eidgenössischen Personalamt beratend und begleitend<br />

zur Verfügung. Allerdings zeigen die Erfahrung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

sowie erste Erfahrungen <strong>de</strong>s Kantons Bern, dass<br />

die Opfer sexueller Belästigung nicht unbedingt die Anlaufstellen<br />

ihres Arbeitgebers bevorzugen.<br />

Seit 1995 können sich die Gleichstellungsbeauftragten in einem<br />

Seminar <strong>de</strong>s Personalamtes «Gegen sexuelle Belästigung<br />

am Arbeitsplatz» auf diese spezifische Beratungstätigkeit<br />

vorbereiten lassen. Bis En<strong>de</strong> 1997 wird die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Beauftragen<br />

geschult sein. Die Seminare wer<strong>de</strong>n auch 1998<br />

fortgesetzt.<br />

Ob eine zusätzliche, unabhängige und einzig auf Fälle sexueller<br />

Belästigung spezialisierte, zentrale Anlaufstelle sinnvoll<br />

ist, soll noch geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

4. Es geht <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat generell darum, das Personal,<br />

auch die Führungskräfte, für die Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichstellung<br />

zu sensibilisieren. Hier han<strong>de</strong>lt es sich auch um einen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> zentralen Arbeitsbereiche <strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichstellungsbeauftragten<br />

in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sämtern. Schwergewichtig sollen Sensibilisierung<br />

und Information weiterhin <strong>de</strong>zentral, und damit immer<br />

bedarfsgerecht, verfolgt wer<strong>de</strong>n. Eine Integration <strong>de</strong>s<br />

Themas «sexuelle Belästigung» in die Führungsausbildung<br />

wird jedoch geprüft.<br />

5. Die Personalverantwortlichen erfüllen in <strong>de</strong>n meisten Personalgeschäften<br />

eine wichtige Beratungs- und Informationsfunktion.<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> vom EPA angebotenen Ausbildung im Personalwesen<br />

(APW) wird diese Funktion zusätzlich unterstützt.<br />

Die Schulung <strong><strong>de</strong>r</strong> Personaldienste für ihre spezifische<br />

Rolle bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prävention respektive Behandlung von Fällen<br />

sexueller Belästigung am Arbeitsplatz wird zurzeit geprüft. Es<br />

ist <strong>de</strong>nkbar, dass sie innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> APW o<strong><strong>de</strong>r</strong> aber in Verbindung<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Schulung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gleichstellungsbeauftragten <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bun<strong>de</strong>sämter – quasi im Tan<strong>de</strong>m – angeboten wer<strong>de</strong>n<br />

könnte.<br />

6. Teil vieler Gleichstellungsprogramme <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sämter<br />

sind mehr o<strong><strong>de</strong>r</strong> weniger differenzierte Informationskonzepte<br />

zu Gleichstellungsfragen. Es sind dies immer Chancen für<br />

die Gleichstellungsbeauftragten, themenspezifisch zu sensibilisieren<br />

und auf breiter Basis im Amt Diskussionen zu lan-<br />

cieren. Allfällige neue Instrumente und Schulungsmöglichkeiten<br />

zur Prävention sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und<br />

zum Vorgehen in konkreten Fällen sollten durch die jeweiligen<br />

Beauftragten vermittelt wer<strong>de</strong>n können. Allerdings<br />

spricht die Priorisierung dieses Informationsweges nicht gegen<br />

eine ergänzen<strong>de</strong> Bekanntgabe wichtiger Informationen<br />

zu diesem Thema beim ganzen Personal <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltung.<br />

Schriftliche Erklärung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />

Déclaration écrite du Conseil fédéral<br />

Der Bun<strong>de</strong>srat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan<strong>de</strong>ln.<br />

Überwiesen als Postulat – Transmis comme postulat<br />

97.3177<br />

Motion Strahm<br />

Gewährung von Amtshilfe<br />

in Steuersachen<br />

Motion Strahm<br />

Entrai<strong>de</strong> administrative<br />

en matière fiscale<br />

___________________________________________________________<br />

Wortlaut <strong><strong>de</strong>r</strong> Motion vom 21. März 1997<br />

Der Bun<strong>de</strong>srat wird beauftragt, bei <strong>de</strong>n Doppelbesteuerungsabkommen<br />

(DBA) in Zukunft die Amtshilfe in Steuerfragen<br />

gegenüber ausländischen Staaten mit ähnlicher Rechtsordnung<br />

und im Falle <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährung <strong>de</strong>s Gegenrechts zu erweitern.<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e soll diese Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Amtshilfe bezwekken,<br />

dass an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Staaten (z. B. Deutschland, USA) im Gegenzug<br />

im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Doppelbesteuerungsabkommen die<br />

Sockelsteuer (Residualsteuer bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Verrechnungssteuerrückerstattung)<br />

beseitigen.<br />

Texte <strong>de</strong> la motion du 21 mars 1997<br />

Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre <strong>de</strong>s conventions<br />

<strong>de</strong> double imposition (CDI), d’accor<strong><strong>de</strong>r</strong> une entrai<strong>de</strong> administrative<br />

en matière fiscale plus étendue aux Etats disposant<br />

d’un système juridique semblable au nôtre, pour autant qu’ils<br />

nous garantissent la réciprocité.<br />

Cette extension <strong>de</strong> l’entrai<strong>de</strong> administrative aura en particulier<br />

pour but que <strong>de</strong>s Etats comme l’Allemagne et les Etats-<br />

Unis abolissent, en contrepartie, l’impôt résiduel (impôt perçu<br />

lors du remboursement <strong>de</strong> l’impôt anticipé) dans le cadre <strong>de</strong>s<br />

CDI.<br />

Mitunterzeichner – Cosignataires: Aeppli Wartmann, Aguet,<br />

Al<strong><strong>de</strong>r</strong>, von Allmen, Banga, Bäumlin, Berberat, Bo<strong>de</strong>nmann,<br />

Bühlmann, Carobbio, Chiffelle, <strong>de</strong> Dar<strong>de</strong>l, Fankhauser,<br />

Fässler, von Felten, Goll, Gross Jost, Günter, Gysin Remo,<br />

Haering Bin<strong><strong>de</strong>r</strong>, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hubacher,<br />

Hubmann, Jeanprêtre, Leemann, Marti Werner,<br />

Maury Pasquier, Müller-Hemmi, Rechsteiner Paul, Rennwald,<br />

Roth, Ruffy, Stump, Vermot, Vollmer, Zbin<strong>de</strong>n (38)<br />

Schriftliche Begründung – Développement par écrit<br />

Die USA, Deutschland und an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Staaten drängen seit langem<br />

und mit zunehmen<strong><strong>de</strong>r</strong> Intensität auf die Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Amtshilfe durch die Schweiz, z. B. bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Beweiserhebung<br />

im Falle von Steuerhinterziehung. Auch im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

EWR ist die grosse Amtshilfe unter <strong>de</strong>n EU- und EWR-Staaten<br />

vorgeschrieben.<br />

Heute gewährt die Schweiz im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> DBA nur die sogenannte<br />

kleine Amtshilfe in Steuersachen. Es han<strong>de</strong>lt sich<br />

um <strong>de</strong>n streng begrenzten Austausch von Informationen zur<br />

Abwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> DBA.<br />

<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!