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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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Initiative parlementaire (Rychen) 1434 N 20 juin 1997<br />

Fall ist, auch Vorschriften über die Umschreibung <strong>de</strong>s Leistungsbereiches,<br />

die Voraussetzungen und <strong>de</strong>n Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kostenübernahme und <strong><strong>de</strong>r</strong> Zulassung von Leistungserbringerinnen<br />

und Leistungserbringern.<br />

Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen in Form eines zeitlich<br />

befristeten allgemeinverbindlichen Bun<strong>de</strong>sbeschlusses<br />

erlassen wer<strong>de</strong>n. Solche Bun<strong>de</strong>sbeschlüsse können nach Artikel<br />

89bis <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung dringlich erklärt wer<strong>de</strong>n,<br />

wenn sie sachlich und zeitlich dringlich sind. Die zeitliche<br />

Dringlichkeit ergibt sich aus <strong><strong>de</strong>r</strong> besorgniserregen<strong>de</strong>n Kostenzunahme<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Krankenversicherung durch die Leistungen<br />

im Pflegebereich; eine Entwicklung, die mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zulassung<br />

von neuen Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern<br />

noch verstärkt wer<strong>de</strong>n kann. Da eine Eindämmung<br />

<strong>de</strong>s Prämienanstiegs in <strong><strong>de</strong>r</strong> Krankenversicherung dringend<br />

geboten ist, kann nicht bis zum Inkrafttreten von entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Gesetzesrevisionen zugewartet wer<strong>de</strong>n. Ein schnelles<br />

Inkrafttreten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sbeschlusses ist aber auch sachlich<br />

nötig. Tritt <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sbeschluss nämlich nicht möglichst<br />

schnell in Kraft, könnte bis zum Ablauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Referendumsfrist<br />

und bis zu einer allfälligen Volksabstimmung die Kostenentwicklung<br />

schon so weit fortgeschritten sein, dass bereits wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zu drastischeren Mitteln als die in diesem Beschluss vorgeschlagenen<br />

Massnahmen gegriffen wer<strong>de</strong>n muss. In diesem<br />

Sinne erscheint ein Inkrafttreten auf <strong>de</strong>n 1. Januar 1998<br />

als sinnvoll. Damit könnten einerseits die Massnahmen gegen<br />

die Kostensteigerung möglichst schnell zur Anwendung<br />

gelangen und an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits hätten die Tarifpartner genügend<br />

Zeit, sich auf die verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Umstän<strong>de</strong> einzustellen.<br />

Vorarbeiten und Ausführungen <strong>de</strong>s Initianten<br />

Nationalrat Rychen hat seine Initiative am 6. März 1997 eingereicht.<br />

Die SGK hat sich mit einem praktisch gleichlauten<strong>de</strong>n<br />

Vorstoss, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich nur in zwei Punkten unterschei<strong>de</strong>t, bereits<br />

an ihrer Sitzung vom 27. und 28. Februar 1997 befasst.<br />

Die Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen betreffen erstens ein auf die Dauer <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sbeschlusses<br />

befristetes Leistungsmoratorium. Die ursprüngliche<br />

Vorlage war weniger restriktiv und sah vor, dass<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Zulassung von neuen Leistungserbringerinnen<br />

und Leistungserbringern auch nur einen Beitrag an<br />

die Kosten leisten müsse. Zweitens wer<strong>de</strong>n auch bei <strong>de</strong>n Spitexleistungen<br />

Pflegestufen eingeführt. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> ursprünglichen<br />

Vorlage han<strong>de</strong>lte es sich um einen von <strong><strong>de</strong>r</strong> Subkommission<br />

Krankenversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> SGK unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Präsidium von<br />

Nationalrat Rychen erarbeiteten Vorschlag für eine Kommissionsinitiative,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> aber mit 10 zu 11 Stimmen von <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesamtkommission<br />

abgelehnt wur<strong>de</strong>. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Folge hat Nationalrat<br />

Rychen die Vorlage als parlamentarische Initiative eingereicht.<br />

In dieser Form hat er sie an <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitzung <strong><strong>de</strong>r</strong> SGK vom<br />

11. April 1997 vertreten.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Begründung <strong><strong>de</strong>r</strong> Initiative sind die Resultate <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorarbeiten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Subkommission Krankenversicherung weitgehend<br />

berücksichtigt. Von <strong><strong>de</strong>r</strong> Subkommission wur<strong>de</strong>n Vertreter<br />

<strong>de</strong>s Konkordates, <strong><strong>de</strong>r</strong> Krankenkassen und <strong>de</strong>s Spitexverban<strong>de</strong>s<br />

angehört. Der Initiant hat <strong><strong>de</strong>r</strong>en Stellungnahmen zusammengefasst.<br />

Alle drei Organisationen haben ihre Ausführungen<br />

später auch in schriftlicher Form eingereicht. Zusätzlich<br />

haben auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Heimverband Schweiz, <strong><strong>de</strong>r</strong> Verband christlicher<br />

Institutionen und <strong><strong>de</strong>r</strong> Verein bernischer Alterseinrichtungen<br />

eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht. Sie unterstützen<br />

die Zielrichtung <strong>de</strong>s vorgelegten Bun<strong>de</strong>sbeschlusses<br />

über befristete Massnahmen gegen die Kostensteigerung in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Sie betonen,<br />

dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Beschluss zeitlich befristet sein muss und zwischenzeitlich<br />

auf Gesetzesebene <strong>de</strong>finitive Regelungen zu<br />

treffen sind. Als Massnahmen unterstützen sie ein Zeitbudget<br />

für die Krankenpflege zu Hause. Sie sind entgegen <strong>de</strong>n Aussagen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Spitexvertreter klar <strong><strong>de</strong>r</strong> Meinung, dass die von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Spitex erbrachten Leistungen für pflegebedürftige Langzeitpatienten<br />

mit <strong>de</strong>njenigen <strong><strong>de</strong>r</strong> in an<strong><strong>de</strong>r</strong>n Institutionen <strong><strong>de</strong>r</strong> stationären<br />

Langzeitpflege erbrachten Leistungen gleichzustellen<br />

sind. Sie beantragen, dass die Tarifpartner eine vierstufige<br />

Klassifizierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pflegebedürftigkeit vereinbaren. Sie<br />

beurteilen diese als differenzierter anwendbar, verursachergerechter<br />

und damit kostengünstiger. Schliesslich beantra-<br />

gen sie in Artikel 2, dass die Krankenversicherer nicht maximal<br />

die Hälfte, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> anrechenbaren Kosten<br />

zu übernehmen haben.<br />

Anlässlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Initiative führt <strong><strong>de</strong>r</strong> Initiant folgen<strong>de</strong><br />

Argumente an, um <strong><strong>de</strong>r</strong> Initiative Folge zu geben: Am<br />

Prämiengipfel vom Februar 1997 unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Leitung von Bun<strong>de</strong>srätin<br />

Dreifuss wur<strong>de</strong> auch die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Kostenentwicklung<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> spitalexternen Krankenpflege und Pflegeheimen<br />

diskutiert. Die Kantone, das Konkordat <strong><strong>de</strong>r</strong> Krankenkassen<br />

und Frau Bun<strong>de</strong>srätin Dreifuss haben sich vor <strong>de</strong>n Medien<br />

verpflichtet, kurzfristig nach sogenannt einvernehmlichen Lösungen<br />

zu suchen; sie wur<strong>de</strong>n bis zum Juni dieses Jahres in<br />

Aussicht gestellt. Der Schluss, <strong><strong>de</strong>r</strong> Initiative keine Folge zu<br />

geben, weil ja bereits etwas geschehe, liegt somit nahe. Diesem<br />

Ansatz sollte zwar durchaus eine Chance eingeräumt<br />

wer<strong>de</strong>n, allerdings geschieht erfahrungsgemäss ohne Druck<br />

in diesem Bereich wenig. Deshalb ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Initiative Folge zu<br />

geben, damit die Frage in <strong><strong>de</strong>r</strong> Junisession im Plenum erörtert<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Haben die Kantone, Krankenkassen und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bund bis dann eine einvernehmliche Lösung entwickelt, kann<br />

die Initiative zurückgezogen wer<strong>de</strong>n. Ist dies nicht gelungen,<br />

kann das Plenum Folge geben.<br />

Erwägungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />

Die Kommissionsmehrheit ist beunruhigt durch die Mengenausweitung<br />

im Gesundheitswesen und die Umlagerung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kosten auf die Krankenkassen, was sich wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um in <strong>de</strong>n<br />

Prämien nie<strong><strong>de</strong>r</strong>schlägt. Es fehlen zwar noch genaue Daten<br />

über das Ausmass <strong><strong>de</strong>r</strong> Kostensteigerung, aber <strong><strong>de</strong>r</strong> Trend ist<br />

ein<strong>de</strong>utig. Es ist schwer vorzustellen, dass die Schweizer Bevölkerung<br />

innerhalb eines Jahres massiv pflegeabhängiger<br />

gewor<strong>de</strong>n ist. Dahinter stehen ökonomische Grün<strong>de</strong>. Es ist<br />

das erweiterte Angebot, ermöglicht durch das neue Krankenversicherungsgesetz,<br />

welches abgerufen wird. Die Mengenausweitung<br />

hängt mit <strong>de</strong>n Erleichterungen zusammen, die<br />

man für die Patienten eingeführt hat. Es geht nicht darum, die<br />

Kosten wie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Kantonen aufzubür<strong>de</strong>n; die Patienten<br />

sollten dosiert in die Verantwortung und die Kostenfolgen<br />

eingebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. In zwei bis drei Jahren wer<strong>de</strong>n zwar<br />

verfeinerte Daten über diese Entwicklung zur Verfügung stehen,,<br />

aber bis dahin sind die Prämien bereits wie<strong><strong>de</strong>r</strong> um<br />

25 Prozent und mehr gestiegen. Dem Trend muss jetzt Einhalt<br />

geboten wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Kommissionsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>heit bemängelt vor allem die unzureichen<strong>de</strong><br />

Datenlage. Die von <strong><strong>de</strong>r</strong> Subkommission vorgelegten<br />

Hochrechnungen basierten nur auf Zahlen aus <strong>de</strong>m Kanton<br />

Bern. Dies sei eine zu beschei<strong>de</strong>ne quantitative Grundlage,<br />

um <strong><strong>de</strong>r</strong>art weitreichen<strong>de</strong> Beschlüsse zu fassen. Weiter<br />

bemängelt sie, dass das vorgeschlagenen Notrecht in die<br />

Verordnungskompetenz <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates eingreife. Damit<br />

wür<strong>de</strong>n Spitex- und Heimbereich an<strong><strong>de</strong>r</strong>s geregelt als die restlichen<br />

medizinischen Bereiche. Die Entwicklung im Plegebereich<br />

ist zu<strong>de</strong>m nur eines <strong><strong>de</strong>r</strong> Phänomene in <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten<br />

Kostensteigerung; die gravieren<strong><strong>de</strong>r</strong>en Entwicklungen liegen<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> stationären Behandlung, wo weiter Kapazitäten aufgebaut<br />

wer<strong>de</strong>n, weil keine vernetzte interkantonale Spitalplanung<br />

besteht.<br />

Zur Verordnungkompetenz gab die Verwaltung folgen<strong>de</strong><br />

Auskunft: Auf <strong>de</strong>m Verordnungsweg könnte ein Zeitbudget<br />

eingeführt wer<strong>de</strong>n, allerdings immer mit einer Härtefallklausel<br />

versehen. Keine Verordnungskompetenz hingegen besteht<br />

im Tarifbereich. Hier kann keine Grenze vorgesehen<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srat hat lediglich in Beschwer<strong>de</strong>fällen gewisse<br />

Möglichkeiten, etwas zu <strong>de</strong>n Tarifen zu sagen. Bezüglich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Leistungserbringer kann auf keinen Fall eine Verordnung<br />

zu <strong>de</strong>n Psychotherapeuten auf <strong>de</strong>n 1. Januar 1998 in<br />

Kraft treten. Es ist nicht gelungen, <strong>de</strong>n Verordnungsentwurf –<br />

er stammt vom Dezember 1996 – in die Vernehmlassung zu<br />

schicken, weil die Psychologieprofessoren intervenierten.<br />

Der Entwurf wur<strong>de</strong> nochmals überarbeitet und sollte <strong>de</strong>mnächst<br />

in Vernehmlassung gehen.<br />

Philipona Jean-Nicolas (R, FR) présente au nom <strong>de</strong> la Commission<br />

<strong>de</strong> la sécurité sociale et <strong>de</strong> la santé publique (CSSS)<br />

le rapport écrit suivant:<br />

<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale

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