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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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Loi sur l’asile et LSEE. Modification 1260 N 17 juin 1997<br />

Flüchtling Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>zulagen beansprucht, muss er o<strong><strong>de</strong>r</strong> sie beweisen,<br />

dass er o<strong><strong>de</strong>r</strong> sie Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> hat. Diese Beweisfrage liegt<br />

aber auf einer ganz an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Ebene.<br />

Mit <strong>de</strong>m Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission wird <strong>de</strong>n Berechtigten<br />

schlicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruch auf Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>zulagen für jene<br />

Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> abgesprochen, die im Ausland leben. Der Anspruch<br />

wird selbst jenen abgesprochen, die einwandfrei beweisen<br />

können, dass sie Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> haben, die nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz leben.<br />

Diese diskriminieren<strong>de</strong> Bestimmung soll nun wie<strong><strong>de</strong>r</strong> ins<br />

Gesetz eingefügt wer<strong>de</strong>n, in vollem Wissen um <strong><strong>de</strong>r</strong>en Verfassungswidrigkeit.<br />

Die finanziellen Auswirkungen sind gering. Nur <strong><strong>de</strong>r</strong> kleinste<br />

Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> hier erwerbstätigen Asylbewerberinnen und Asylbewerber<br />

macht Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>zulagen geltend. Von diesen wer<strong>de</strong>n nur<br />

jene zu ihrem Recht kommen, die die notwendigen Beweise<br />

erbringen können. Selbst wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Beweis vorliegt, dauert<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Aufenthalt für viele fast nie länger als sechs Monate. In<br />

diesem Zeitraum wer<strong>de</strong>n die meisten Verfahren abgeschlossen.<br />

Es gibt also überhaupt keinen Grund, diesen Artikel einzufügen,<br />

ausser wirre i<strong>de</strong>ologischen Grün<strong>de</strong>. Die finanzielle<br />

Be<strong>de</strong>utung ist gering, um so grösser ist <strong><strong>de</strong>r</strong> i<strong>de</strong>elle Scha<strong>de</strong>n.<br />

Als Gesetzgeben<strong>de</strong> haben wir die Verfassung zu beachten.<br />

Das Parlament disqualifiziert sich selber, wenn es auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Welle frem<strong>de</strong>nfeindlicher Stimmungsmache reitet und <strong>de</strong>n<br />

Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommissionsmehrheit in vollem Wissen um <strong>de</strong>ssen<br />

Unrechtsgehalt unterstützt.<br />

Ich bitte Sie, <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit und <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srat zu folgen<br />

und diese Bestimmung zu streichen.<br />

Heberlein Trix (R, ZH): Ich möchte Ihnen beantragen, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission zuzustimmen. Die Regelung, wie<br />

sie von <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit beantragt wird, entspricht heute gelten<strong>de</strong>m<br />

Recht. Herr Vollmer und Frau von Felten, die Regelung<br />

wur<strong>de</strong> nicht einfach wie<strong><strong>de</strong>r</strong> hineingeschmuggelt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n sie<br />

entspricht gelten<strong>de</strong>m Recht, und Sie wollen sie wie<strong><strong>de</strong>r</strong> streichen.<br />

Der Bun<strong>de</strong>srat hat wahrscheinlich mehr seinem juristischen<br />

Gewissen folgend als <strong><strong>de</strong>r</strong> Empfindung <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung diese Regelung gestrichen.<br />

Die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>zulagen wer<strong>de</strong>n we<strong><strong>de</strong>r</strong> vorenthalten, noch wird <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Anspruch aufgehoben, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n sie wer<strong>de</strong>n dann ausbezahlt,<br />

wenn die Flüchtlingseigenschaft anerkannt ist. Ich <strong>de</strong>nke,<br />

dies ist <strong><strong>de</strong>r</strong> richtige Weg, <strong>de</strong>n wir verantworten können – auch<br />

wenn diese Regelung nur für eine kleine Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit <strong><strong>de</strong>r</strong> Asylbewerber<br />

noch von Be<strong>de</strong>utung ist. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Verlängerungsmöglichkeit<br />

<strong>de</strong>s Arbeitsverbotes und mit <strong>de</strong>n fehlen<strong>de</strong>n Möglichkeiten,<br />

überhaupt einen Arbeitsplatz zu fin<strong>de</strong>n, ist sie<br />

auch nicht mehr so relevant.<br />

Ich möchte Sie bitten, <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit zuzustimmen; <strong>de</strong>nn dieser<br />

Artikel wür<strong>de</strong> gera<strong>de</strong> in einem allfälligen Referendumskampf<br />

Anlass zu sehr vielen emotionalen Diskussionen geben.<br />

Fankhauser Angeline (S, BL), Berichterstatterin: Ich bin als<br />

Kommissionspräsi<strong>de</strong>ntin in <strong><strong>de</strong>r</strong> merkwürdigen Lage, Ihnen<br />

eine Verfassungswidrigkeit schmackhaft machen zu müssen.<br />

Die Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission ist sich <strong><strong>de</strong>r</strong> juristischen Argumente<br />

gegen diese Regelung durchaus bewusst gewesen,<br />

hat aber ganz bewusst <strong>de</strong>n politischen Argumenten <strong>de</strong>n Vorzug<br />

gegeben. Sie glaubt auch, damit eine gewisse Beruhigung<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Bevölkerung bewirken zu können.<br />

Sie wissen ja, dass die Regelung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>zulagen eine<br />

kantonale Angelegenheit ist, ausser in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft.<br />

Wir haben diese Bestimmung bei <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Revision eingefügt.<br />

Das Bun<strong>de</strong>sgericht hat diese Regelung in einem kantonalen<br />

Fall für <strong>de</strong>n Kanton ausser Kraft gesetzt. Ich nehme an,<br />

dass Herr Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nt Koller das näher ausführen<br />

muss, damit wir es auch wissen. In einigen Kantonen wird die<br />

asylbezogene Regelung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>zulagen gar nicht angewandt.<br />

Trotz<strong>de</strong>m hat die Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission ganz klar und<br />

<strong>de</strong>utlich gesagt, dass sie diese Regelung behalten wolle.<br />

Frau Heberlein hat das soeben begrün<strong>de</strong>t, so dass ich Ihnen<br />

diese Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>zulagenregelung im Namen <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kommission so vorlegen muss.<br />

Sie sehen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Fahne – das ist kein Geheimnis –, dass ich<br />

diese Regelung bei <strong><strong>de</strong>r</strong> damaligen Einführung persönlich bekämpft<br />

habe und zur Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit Vollmer gehöre.<br />

Koller Arnold, Bun<strong>de</strong>spräsi<strong>de</strong>nt: Ich empfehle Ihnen, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit zuzustimmen und diesen neu eingefügten Artikel<br />

79a zu streichen.<br />

Es ist klar, dass dieser Artikel 79a verfassungswidrig ist. Das<br />

Bun<strong>de</strong>sgericht hatte Gelegenheit, eine entsprechen<strong>de</strong> kantonale<br />

Bestimmung unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt von Artikel 4 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bun<strong>de</strong>sverfassung zu überprüfen. Ich verweise auf <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sgerichtsentscheid<br />

114 Ia 1. Der Leitsatz lautet dort: «Eine<br />

Bestimmung, die Asylbewerbern als einzigen Arbeitnehmern<br />

<strong>de</strong>n Anspruch auf Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>zulagen für ihre im Ausland wohnen<strong>de</strong>n<br />

Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> versagt, verstösst gegen das Rechtsgleichheitsgebot.»<br />

Es ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Tat nicht einzusehen, warum Asylgesuchsteller,<br />

wie Saisonniers beispielsweise, nicht auch einen<br />

Anspruch auf Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>zulagen haben sollten.<br />

Ich bin mir natürlich bewusst, dass die Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />

vor allem Angst vor Missbräuchen hat. Aber die Kantone<br />

können durchaus die nötigen Vorkehren zur Verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

von Missbräuchen treffen. Das Bun<strong>de</strong>sgericht hat beispielsweise<br />

auch klar festgehalten, dass sich die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>zulagen für<br />

Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, die sich im Ausland aufhalten, nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Kaufkraft im<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Land bemessen könnten. Das ist ohne weiteres<br />

zulässig und hat Bestand vor Artikel 4 <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung.<br />

Selbstverständlich muss einer, <strong><strong>de</strong>r</strong> einen entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Antrag stellt, auch nachweisen, dass er tatsächlich<br />

diese Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> hat. Allein die Angst vor <strong>de</strong>m Missbrauch –<br />

nach<strong>de</strong>m die Kantone die Möglichkeit haben, Missbräuche<br />

zu bekämpfen – kann kein Grund sein, um diesen klar verfassungswidrigen<br />

Artikel hier aufzunehmen.<br />

Ich bitte Sie daher, <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission zuzustimmen.<br />

Abstimmung – Vote<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit 83 Stimmen<br />

Für <strong>de</strong>n Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit 65 Stimmen<br />

Art. 79b (neu)<br />

Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />

Mehrheit<br />

Ablehnung <strong>de</strong>s Antrages <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit<br />

Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit<br />

(Fehr Hans, Fischer-Hägglingen, Steinemann)<br />

Titel<br />

Einkommensverwaltung<br />

Wortlaut<br />

Die Einkommen <strong><strong>de</strong>r</strong> Asylsuchen<strong>de</strong>n und Schutzbedürftigen<br />

ohne Aufenthaltsbewilligung unterliegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltung <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>s. Sie gewährleistet die Sicherstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückerstattungspflicht<br />

und die Bildung weiterer Rückbehalte.<br />

Art. 79b (nouveau)<br />

Proposition <strong>de</strong> la commission<br />

Majorité<br />

Rejeter la proposition <strong>de</strong> la minorité<br />

Minorité<br />

(Fehr Hans, Fischer-Hägglingen, Steinemann)<br />

Titre<br />

Gestion <strong>de</strong>s revenus<br />

Texte<br />

La gestion <strong>de</strong>s revenus <strong>de</strong>s requérants d’asile et <strong>de</strong>s personnes<br />

à protéger non détentrices d’une autorisation <strong>de</strong> séjour<br />

relève <strong>de</strong> la Confédération. Celle-ci garantit que l’obligation<br />

<strong>de</strong> rembourser soit respectée et assure la constitution d’autres<br />

retenues.<br />

Art. 80<br />

Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />

Abs. 1<br />

Mehrheit<br />

Zustimmung zum Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />

<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale

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