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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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Loi sur l’asile et LSEE. Modification 1232 N 16 juin 1997<br />

Fischer-Hägglingen Theo (V, AG), Sprecher <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit:<br />

Damit ein Land als Safe country, also als verfolgungssicherer<br />

Staat, bezeichnet wer<strong>de</strong>n kann, muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat eine<br />

Reihe von Abklärungen machen, um ein objektives Bild über<br />

die Situation im entsprechen<strong>de</strong>n Land gewinnen zu können.<br />

Er wird insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Berichte einholen, zum Beispiel bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

schweizerischen Botschaft, bei internationalen Organisationen,<br />

wie zum Beispiel beim Uno-Hochkommissariat für<br />

Flüchtlinge, bei Menschenrechtskommissionen usw., aber<br />

auch bei Personen, die einen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>en Einblick in die politische<br />

Lage <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>s haben.<br />

Die Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission will nun die Evaluationsberichte,<br />

die Quellen über <strong>de</strong>n Informanten enthalten, veröffentlichen.<br />

Das wür<strong>de</strong> be<strong>de</strong>uten, dass z. B. vertrauliche Berichte<br />

letztlich je<strong><strong>de</strong>r</strong>mann zugänglich wären. Solche Berichte enthalten<br />

– wenn sie einen Wert haben sollen – vielfach sensible<br />

Hinweise, die <strong>de</strong>n Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>willen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regierung <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Lan<strong>de</strong>s hervorrufen können. Wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Informant<br />

weiss, dass sein Bericht nicht vertraulich ist, dann wird er es<br />

unterlassen, überhaupt einen Bericht zu schreiben o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

heikle Aussagen zu machen. Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s heikel wird dann vor<br />

allem die Lage für unsere Botschaften. Wenn die Fassung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit durchgeht, dann verlieren solche Berichte auch<br />

ihren Wert. Der Bun<strong>de</strong>srat müsste dann mit sehr unvollständigen<br />

Berichten vorliebnehmen; das wäre auch nicht im Interesse<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Asylsuchen<strong>de</strong>n. Der Bun<strong>de</strong>srat könnte z. B. ein<br />

Land als Safe country erklären, weil ihm in solchen Berichten<br />

wichtige Tatsachen vorenthalten wur<strong>de</strong>n, da <strong><strong>de</strong>r</strong> Informant<br />

mit Repressionen rechnen müsste. Es wür<strong>de</strong>n auch sehr<br />

wertvolle Quellen ohne Not freigegeben.<br />

Da <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat auch die Meinung von Flüchtlingsorganisationen<br />

einholt, haben diese genügend Gelegenheit, ihre Einwän<strong>de</strong><br />

dagegen einzubringen, dass ein Staat als Safe country<br />

erklärt wird.<br />

Ich bitte Sie <strong>de</strong>shalb, <strong><strong>de</strong>r</strong> Fassung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates und damit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit zuzustimmen.<br />

Steinemann Walter (F, SG), Sprecher <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit: In<br />

Artikel 33 möchte die Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit I <strong>de</strong>n Text <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates<br />

beibehalten. Wir bitten Sie, diesen Antrag zu unterstützen.<br />

Es ist unbestritten, dass das individuelle und das kollektive<br />

Verfahren Verknüpfungspunkte haben. Mit Artikel 33 will<br />

man erreichen, dass nach Abschluss eines kollektiven Verfahrens<br />

nicht ein individuelles beginnt. Es gibt eben zu viele<br />

Fälle, wo darum noch ein Gesuch gestellt wird, damit man<br />

nicht ausreisen muss. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährung <strong>de</strong>s vorübergehen<strong>de</strong>n<br />

Schutzes geht es um ein an<strong><strong>de</strong>r</strong>es Verfahren; es ist<br />

eben gera<strong>de</strong> nicht das Asylverfahren. Weil <strong>de</strong>m so ist, wur<strong>de</strong><br />

die Rechtsstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schutzbedürftigen im entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Kapitel so ausgestaltet, dass sie <strong>de</strong>mjenigen eines anerkannten<br />

Flüchtlings relativ nahekommt. Je<strong>de</strong> Korrektur am<br />

Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srates ist mit einem kostspieligen administrativen<br />

Mehraufwand verbun<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m gibt es keinen<br />

echten Nutzen für Schutzbedürftige, weil sie nach <strong>de</strong>m Konzept<br />

bei Aufhebung <strong>de</strong>s Schutzes geltend machen können,<br />

dass sie individuell gefähr<strong>de</strong>t sind und <strong>de</strong>shalb nicht zurückkehren<br />

können. Wenn dies im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewährung <strong>de</strong>s<br />

rechtlichen Gehörs bezweifelt wird, haben diese Leute erst<br />

noch die Möglichkeit einer Beschwer<strong>de</strong> an die Asylrekurskommission.<br />

Das sollte doch wohl genügen!<br />

Der Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommissionsmehrheit missversteht das bun<strong>de</strong>srätliche<br />

Konzept und ist erst noch unpräzise. Was heisst<br />

<strong>de</strong>nn «nach Gewährung», wie es die Mehrheit will, konkret?<br />

Im Moment, wo Schutz gewährt wird, können die Leute gar<br />

kein Asylverfahren auslösen.<br />

Noch ein Wort zum Verhältnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Artikel 32 und 33: Der Bun<strong>de</strong>srat<br />

kann <strong>de</strong>n vorübergehen<strong>de</strong>n Schutz punktuell und differenziert<br />

aufheben. Trotz<strong>de</strong>m kann es vorkommen, dass ein<br />

Flüchtling aus einem als befrie<strong>de</strong>t <strong>de</strong>finierten Gebiet kommt.<br />

Wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat die Schutzbedürftigkeit aufhebt, heisst<br />

das nicht zwingend, dass es sich um ein Safe country im eigentlichen<br />

Sinn han<strong>de</strong>lt. Zu einem solchen Land könnte es<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn die Verhältnisse bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Menschenrechte<br />

unzweifelhaft in Ordnung wären. In diesem Fall könnte<br />

man sagen, Artikel 32 und 33 seien analog.<br />

Ich bitte Sie nochmals um Beibehaltung <strong>de</strong>s bun<strong>de</strong>srätlichen<br />

Konzeptes und ersuche Sie, bei Artikel 33 <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit I<br />

zuzustimmen.<br />

Vollmer Peter (S, BE), Sprecher <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit: Es geht hier<br />

um eine wichtige Sache. Ich bin unglücklich darüber, dass<br />

man diese Artikel zusammen behan<strong>de</strong>lt: die Frage <strong>de</strong>s Nichteintretens<br />

auf Asylgesuche, die Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Safe countries und<br />

die Frage, die wir mit unserem Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heitsantrag zur Diskussion<br />

stellen. Was passiert mit Menschen, die ein Asylgesuch<br />

stellen wollen, nach<strong>de</strong>m sie bzw. ihre Gruppe, mit <strong><strong>de</strong>r</strong> sie sich<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Schweiz befin<strong>de</strong>n, aus diesem vorübergehen<strong>de</strong>n<br />

Schutz entlassen wur<strong>de</strong>n?<br />

Die Konstruktion, die uns <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat vorschlägt, be<strong>de</strong>utet<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis folgen<strong>de</strong>s: Jemand kommt mit einer Bevölkerungsgruppe<br />

aus einem Land, von <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat fin<strong>de</strong>t,<br />

dass dort eine schwere allgemeine Gefährdung bestehe – so<br />

haben wir es <strong>de</strong>finiert – und dass man <strong>de</strong>shalb dieser Personengruppe<br />

vorübergehen<strong>de</strong>n Schutz gewähren müsse.<br />

Wenn wir später – wie bei Bosnien – feststellen, diese<br />

schwere allgemeine Gefährdung sei nicht mehr vorhan<strong>de</strong>n,<br />

wird dieser vorübergehen<strong>de</strong> Schutz für diese Personengruppe<br />

aufgehoben. Das wür<strong>de</strong> be<strong>de</strong>uten, dass diese Menschen<br />

dann gleich behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n wie Menschen, die aus<br />

einem Safe country kommen.<br />

Wenn <strong>de</strong>n Menschen aus Bosnien diese vorübergehen<strong>de</strong><br />

Schutzgewährung entzogen wird, heisst das doch noch nicht,<br />

dass sie <strong>de</strong>shalb aus einem Safe country kommen; son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

darunter gibt es Menschen, die effektiv individuelle Verfolgungsgrün<strong>de</strong><br />

geltend machen. Die Regelung, dass auf ein<br />

Asylgesuch nicht eingetreten wer<strong>de</strong>, sofern «keine Hinweise<br />

auf eine Verfolgung» bestün<strong>de</strong>n, ist genau die gleiche Regelung<br />

wie bei Menschen, die aus einem Safe country kommen.<br />

Wir verstehen das nicht.<br />

Es gibt keinen Grund, weshalb wir Asylbewerber schlechterstellen,<br />

nur weil sie vorher das Privileg – o<strong><strong>de</strong>r</strong> wie auch immer<br />

man <strong>de</strong>m sagen kann – gehabt haben, unter diese Gruppe zu<br />

fallen, die in unserem Land vorübergehend Schutz bekommen<br />

hat. Das verstehen wir nicht. Deshalb meinen wir, dass<br />

Artikel 33 gestrichen wer<strong>de</strong>n muss. Wenn wir diesen Artikel<br />

streichen, behan<strong>de</strong>ln wir die Asylgesuche von Menschen, die<br />

aus diesen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n kommen, nach<strong>de</strong>m ihr vorübergehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Schutz aufgehoben ist, verfahrensmässig – und es geht hier<br />

nur um das Verfahren – in <strong><strong>de</strong>r</strong> gleichen Weise wie Asylbewerber<br />

aus irgen<strong>de</strong>inem an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Land. Wir behan<strong>de</strong>ln sie nicht<br />

schlechter.<br />

Was hier die Mehrheit beantragt, ist eine Schlechterbehandlung.<br />

Es kann doch nicht wahr sein, dass beispielsweise ein<br />

Flüchtling aus Bosnien verfahrensrechtlich mit einem Menschen<br />

aus einem Safe country gleichgestellt wird, <strong><strong>de</strong>r</strong> Flüchtlingsgrün<strong>de</strong><br />

geltend macht, also mit jeman<strong>de</strong>m aus Deutschland,<br />

aus Frankreich o<strong><strong>de</strong>r</strong> aus Italien. Personen aus diesen<br />

Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n müssen ganz beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s direkte Verfolgungsgrün<strong>de</strong><br />

geltend machen, aber sicher nicht jemand aus einem Land,<br />

von <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat noch Monate zuvor festgestellt hat,<br />

dass es eine schwere allgemeine – o<strong><strong>de</strong>r</strong> für bestimmte Menschen<br />

sogar eine individuelle – Gefährdung gibt!<br />

Wir bitten Sie eindringlich, bei Artikel 33 <strong>de</strong>m Antrag <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit II zuzustimmen: Machen Sie damit die Spiesse<br />

wie<strong><strong>de</strong>r</strong> gleich lang, dann haben diese Menschen wie<strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />

Möglichkeit, im or<strong>de</strong>ntlichen Verfahren ein Asylgesuch einzureichen,<br />

und sie wer<strong>de</strong>n verfahrensmässig nicht schlechtergestellt!<br />

Denn das kann nicht die Meinung sein, und <strong>de</strong>shalb<br />

bitten wir Sie, Artikel 33 ersatzlos zu streichen und diese<br />

Menschen, die aus Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n, wo zeitweise schwere allgemeine<br />

Gefährdung geherrscht hat, nicht schlechterzustellen,<br />

nur weil dann allgemein nicht mehr Krieg herrscht.<br />

Hubmann Vreni (S, ZH): In <strong>de</strong>n Artikeln 31 bis 33 geht es<br />

darum, Sachverhalte zu umschreiben, die ein Nichteintreten<br />

auf Asylgesuche rechtfertigen. Für die Betroffenen geht es<br />

um etwas ganz Wesentliches, nämlich um Sein o<strong><strong>de</strong>r</strong> Nichtsein.<br />

Nichteintreten heisst für sie: Ausschluss aus <strong>de</strong>m Verfahren.<br />

Deshalb sind diese Bestimmungen eng zu fassen; sie<br />

müssen klar sein und dürfen nur Leute ausschliessen, die<br />

<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale

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