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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l ...

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Initiative parlementaire (Le<strong><strong>de</strong>r</strong>gerber) 1168 N 12 juin 1997<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> SNB sowie <strong><strong>de</strong>r</strong>en Auswirkungen auf die Gewinnausschüttung<br />

an Bund und Kantone haben zu Diskussionen über<br />

die Reservepolitik <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB geführt. Die bestehen<strong>de</strong>n<br />

Rechtsgrundlagen engen die anlagepolitischen Möglichkeiten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Nationalbank ein. Sie wer<strong>de</strong>n gegenwärtig von einer<br />

Arbeitsgruppe <strong>de</strong>s EFD und <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB überprüft. Deren Bericht<br />

soll noch in diesem Jahr veröffentlicht wer<strong>de</strong>n. Die Arbeitsgruppe<br />

nimmt insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Bestimmungen <strong>de</strong>s Nationalbankgesetzes<br />

über die Höchstlaufzeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Devisenanlagen<br />

unter die Lupe. Mit einer entsprechen<strong>de</strong>n Revision <strong>de</strong>s<br />

Nationalbankgesetzes soll es <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB ermöglicht wer<strong>de</strong>n,<br />

ihre Reserven ertragreicher zu bewirtschaften und besser zu<br />

diversifizieren. Dabei müssen allerdings die spezifischen Liquiditäts-<br />

und Sicherheitsbedürfnisse einer Zentralbank berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Zunahme <strong>de</strong>s Notenumlaufs bei unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>tem<br />

Goldbestand hat die Gold<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s Notenumlaufs stetig<br />

abgenommen. Sie betrug im Durchschnitt <strong>de</strong>s Jahres 1995<br />

noch rund 43 Prozent. Die Deckungsvorschrift von Artikel 19<br />

Absatz 2 NBG kann somit schon in wenigen Jahren nicht<br />

mehr eingehalten wer<strong>de</strong>n. Die Arbeitsgruppe überprüft <strong>de</strong>shalb<br />

eine Herabsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gold<strong>de</strong>ckung. Grundsätzliche<br />

Fragen <strong><strong>de</strong>r</strong> Währungsordnung wie <strong><strong>de</strong>r</strong> Verzicht auf eine<br />

Gold<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s Notenumlaufs sollen jedoch in einem zweiten,<br />

späteren Schritt im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> laufen<strong>de</strong>n Revision <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bun<strong>de</strong>sverfassung einer Überprüfung unterzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Dabei darf aber die wichtige Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong> Goldreserven als<br />

krisenfestes internationales Zahlungsmittel nicht ausser acht<br />

gelassen wer<strong>de</strong>n. Auch stärkt die Gold<strong>de</strong>ckung das Vertrauen<br />

in unsere Währung, da das Gold im Volksbewusstsein<br />

immer noch als Wertmesser par excellence gilt. Gold kann<br />

daher nicht einfach mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Kapitalanlagen verglichen<br />

wer<strong>de</strong>n: Abgesehen von seiner vertrauensbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Wirkung<br />

verursacht es zwar in normalen Zeiten Kosten durch<br />

entgangene Zinsen und Lagerhaltung. Dafür kann sein Wert<br />

in Zeiten von Finanzkrisen beträchtlich steigen. Gold bringt in<br />

diesem Sinne somit auch Diversifikationsvorteile für das Reserveportefeuille<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Notenbanken.<br />

Was die Überwachung <strong><strong>de</strong>r</strong> Performance <strong><strong>de</strong>r</strong> Anlagetätigkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> SNB anbelangt, so hat sich die SNB selbst eine Benchmark<br />

gesetzt, in<strong>de</strong>m sie einen Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Dollarreserven einer<br />

professionellen Vermögensverwaltungsfirma in New York zur<br />

Verwaltung übergeben hat. In <strong>de</strong>n vergangenen Jahren haben<br />

innerhalb <strong>de</strong>s gesetzlich bedingten Rahmens sowohl die<br />

Portfoliomanager <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB als auch <strong><strong>de</strong>r</strong> externe Spezialist Ergebnisse<br />

erzielt, welche im längerfristigen Durchschnitt nahe<br />

beieinan<strong><strong>de</strong>r</strong> liegen.»<br />

Am 18. Dezember 1996 stellte <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>srat <strong><strong>de</strong>r</strong> WAK-NR<br />

<strong>de</strong>n Bericht <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitsgruppe «Anlagepolitik und Gewinnausschüttung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Schweizerischen Nationalbank» vom<br />

18. November 1996 zu.<br />

Die gemeinsame Arbeitsgruppe SNB/EFV hatte die Anlagepolitik<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> SNB, die Gold<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s Notenumlaufs sowie<br />

die Besteuerung <strong><strong>de</strong>r</strong> SNB-Gewinne zu überprüfen, eine ertragreichere<br />

Bewirtschaftung ihrer Devisenreserven darzustellen<br />

und eine wirksame Glättung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnausschüttung<br />

vorzuschlagen. Die Überprüfung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltung <strong>de</strong>s Goldbestan<strong>de</strong>s<br />

soll erst im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Reform <strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung<br />

aufgegriffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die SNB unterschei<strong>de</strong>t zwischen gesicherten und ungesicherten<br />

Devisenreserven. Der Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Devisenreserven, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

am Terminmarkt abgesichert ist, besteht aus <strong>de</strong>n Dollar-Liquiditätsswaps,<br />

die die SNB für die Steuerung <strong><strong>de</strong>r</strong> Notenbankgeldmenge<br />

einsetzt. Die Absicherung be<strong>de</strong>utet, dass<br />

die SNB die Devisenreserven zwar noch besitzt, aber am<br />

Terminmarkt bereits verkauft hat. Sie kann sie <strong>de</strong>shalb nicht<br />

noch einmal am Kassamarkt veräussern. Die gesicherten<br />

Devisen gehören im Grun<strong>de</strong> nicht zu <strong>de</strong>n Fremdwährungsbestän<strong>de</strong>n,<br />

da sie <strong>de</strong> facto auf Schweizer Franken lauten. Diese<br />

betrugen En<strong>de</strong> 1995 etwa 14 Milliar<strong>de</strong>n Franken.<br />

Der ungesicherte Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Devisenreserven, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich En<strong>de</strong><br />

1995 auf rund 28 Milliar<strong>de</strong>n Franken belief, gestattet <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

SNB, bei Wechselkursturbulenzen am Devisenmarkt zu intervenieren<br />

und für geordnete Währungsverhältnisse zu sorgen.<br />

Nur ungesicherte Devisenreserven können für Interven-<br />

tionszwecke eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Der Bedarf an ungesicherten<br />

Devisenreserven hängt von <strong><strong>de</strong>r</strong> Grösse und Auslandverflechtung<br />

einer Volkswirtschaft ab. Eng mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Weltwirtschaft<br />

verknüpfte und kleinere Län<strong><strong>de</strong>r</strong> halten eher höhere ungesicherte<br />

Devisenreserven im Verhältnis zum BSP als grössere<br />

Län<strong><strong>de</strong>r</strong>. Weil diese mit <strong>de</strong>m Wachstum <strong>de</strong>s Aussenhan<strong>de</strong>ls<br />

und <strong>de</strong>s internationalen Kapitalverkehrs zunehmen können<br />

müssen, verwen<strong>de</strong>t die SNB <strong>de</strong>n nicht verteilten Rest <strong><strong>de</strong>r</strong> Notenbankgewinne<br />

zur Äufnung von Rückstellungen.<br />

Goldbestän<strong>de</strong> können beim gelten<strong>de</strong>n Recht nicht für Interventionen<br />

am Devisenmarkt eingesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Bericht schlägt vor:<br />

1. Die Liquidität <strong><strong>de</strong>r</strong> Devisenreserven ist zu erhöhen, und<br />

dazu ist die Laufzeit von leicht realisierbaren Schuldverschreibungen<br />

von heute einem Jahr auf zwei bis drei Jahre<br />

zu erhöhen.<br />

In Artikel 14 Ziffer 3 ist die «Verfallzeit von höchstens zwölf<br />

Monaten» zu streichen. Der Mehrertrag wird für 1980–1995<br />

auf jährlich 400 bis 600 Millionen Franken geschätzt.<br />

2. Die Kompetenz ist einzuführen, dass zur Steuerung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Laufzeit Derivate eingesetzt wer<strong>de</strong>n dürfen. Artikel 14 Ziffer<br />

3 ist zu ergänzen mit: «Die Nationalbank ist befugt, folgen<strong>de</strong><br />

Geschäfte zu betreiben .... von Derivaten (Optionen,<br />

Futures, Forward Rate Agreements), soweit sie dazu bestimmt<br />

sind, Marktrisiken auf <strong>de</strong>n Schuldverschreibungen<br />

und Guthaben auf das Ausland zu steuern.» Der jährliche<br />

Mehrertrag wird nicht beziffert.<br />

3. Einen Teil ihrer Goldreserven hat die SNB aktiver zu bewirtschaften.<br />

Im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund steht das Ausleihen von Gold<br />

(Gold lending) in Form von Gold-Swaps o<strong><strong>de</strong>r</strong> Goldpensionsgeschäften.<br />

Der jährliche Mehrertrag wird auf 50 Millionen<br />

Franken geschätzt.<br />

Der Artikel 14 ist in <strong>de</strong>n Ziffern 2, 2bis und 9 mit «sowie Pensionierungen»<br />

zu ergänzen, um <strong>de</strong>m Ankauf einer For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

per Kasse unter gleichzeitigem Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>verkauf auf Termin<br />

(Pensionsgeschäft) eine klare rechtliche Grundlage zu geben.<br />

4. Der Gold<strong>de</strong>ckungssatz für <strong>de</strong>n Notenumlauf ist von<br />

40 Prozent auf 25 Prozent zu senken (Art. 19 Abs. 2). Durch<br />

<strong>de</strong>n wachsen<strong>de</strong>n Notenumlauf kann die Vorschrift in absehbarer<br />

Zeit ohnehin nicht mehr erfüllt wer<strong>de</strong>n; die Ausleihe von<br />

Gold wür<strong>de</strong> diesen Trend beschleunigen.<br />

5. Die Höchstlaufzeit <strong><strong>de</strong>r</strong> für die Deckung <strong>de</strong>s Notenumlaufs<br />

anrechenbaren Auslandguthaben (Devisen) ist wie für die Inlandaktivitäten<br />

auf zwei Jahre festzulegen (Art. 19 Abs. 1).<br />

6. Die SNB ist von <strong><strong>de</strong>r</strong> direkten Bun<strong>de</strong>ssteuer zu befreien<br />

(Art. 12). Die Besteuerung macht keinen Sinn und bewirkt lediglich<br />

eine Verschiebung <strong><strong>de</strong>r</strong> Gewinnanteile zwischen Bund<br />

und Kantonen.<br />

Die ertragreichere Verwaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Währungsreserven wür<strong>de</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> SNB mit grosser Wahrscheinlichkeit gestatten, inskünftig<br />

<strong>de</strong>utlich mehr als 600 Millionen Franken pro Jahr an <strong>de</strong>n<br />

Bund und die Kantone auszuschütten.<br />

Weil die Bindung <strong>de</strong>s Frankens an das Gold Verfassungsrecht<br />

ist, können nur punktuelle Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Artikel <strong>de</strong>s<br />

Nationalbankgesetzes, die sich auf das Gold beziehen, rasch<br />

geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Beratungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kommission<br />

3.1 Sitzung vom 31. Oktober 1996<br />

Am 31. Oktober 1996 erklärte <strong><strong>de</strong>r</strong> Vertreter <strong><strong>de</strong>r</strong> Nationalbank<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitzung <strong><strong>de</strong>r</strong> WAK-NR, dass die kurzfristige Umsetzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> drei Massnahmen – 1. Aus<strong>de</strong>hnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Laufzeitbeschränkung;<br />

2. Einsatz von Derivaten zur Absicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zins- und Währungsrisiken; 3. Aktivere Bewirtschaftung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Goldvorräte mit Gold-lending-Geschäften – die jährliche Gewinnausschüttung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> SNB auf etwa eine Milliar<strong>de</strong> Franken<br />

steigern könnte. Die Massnahmen könnten ohne Verfassungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

relativ rasch verwirklicht wer<strong>de</strong>n – sie wer<strong>de</strong>n<br />

als «fast track» bezeichnet.<br />

Als «slow track» hingegen wer<strong>de</strong>n Verfassungsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

bezeichnet. Diese wollen die SNB und das EFD mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Reform<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bun<strong>de</strong>sverfassung aufgreifen.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskussion wur<strong>de</strong> herausgestrichen, dass sich die<br />

SNB in <strong>de</strong>n letzten zwanzig Jahren nur mit Geldwertstabilität<br />

befasste und keine Initiative zur Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Staats-<br />

<strong>Bulletin</strong> <strong>officiel</strong> <strong>de</strong> l’Assemblée fédérale

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