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Nachwachsende Rohstoffe in der Wikipedia, Band 1

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Biodiesel 115<br />

|+ Biodieselabsatz <strong>in</strong> Deutschland<br />

Politik<br />

Europäische Union<br />

Jahr Re<strong>in</strong>kraftstoff<br />

(<strong>in</strong> Mio. Liter)<br />

2000 ke<strong>in</strong>e Angaben 340<br />

2001 163,2 450<br />

2002 189,6 550<br />

2003 360,2 810<br />

2004 476,6 1.180<br />

2005 589,3 1.970<br />

2006 538,7 2.870<br />

2007 1.819 3.300<br />

2008 1.080 2.700<br />

Gesamt[59] [60]<br />

[55]<br />

(<strong>in</strong> Kilotonnen)<br />

Die Europäische Union hat <strong>in</strong> ihrer Biokraftstoff-Richtl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong>en Zeitplan <strong>in</strong> Stufen vorgegeben: Alle<br />

Mitgliedsstaaten sollten ihren Kraftstoffverbrauch bis zum Jahr 2005 zu zwei Prozent mit Biokraftstoffen abdecken.<br />

Bis 2010 sollen es 5,75 Prozent se<strong>in</strong>, bis 2020 zehn Prozent. Dies kann durch Verwendung von Biotreibstoffen <strong>in</strong><br />

Re<strong>in</strong>form als Beimischung erfolgen, aber auch durch E<strong>in</strong>satz an<strong>der</strong>er erneuerbarer Energien. [61]<br />

Deutschland<br />

Das 2006 vom Bundestag verabschiedete Biokraftstoffquotengesetz schrieb vor, dass <strong>der</strong> Anteil an Biokraftstoffen<br />

bis 2010 auf 6,75% und bis 2015 auf 8% steigen sollte. Durch das Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von<br />

Biokraftstoffen vom 15. Juli 2009 wurde allerd<strong>in</strong>gs beschlossen, diese Quote <strong>in</strong> 2009 bei 5,25% zu belassen und ab<br />

2010 bei 6,25% e<strong>in</strong>zufrieren [62] . Bereits seit 2004 darf herkömmlicher (M<strong>in</strong>eralöl-)Diesel mit bis zu 5% Biodiesel<br />

vermischt werden, seit Februar 2009 erlaubt e<strong>in</strong>e neue Dieselnorm die Beimischung von bis zu 7% Biodiesel.<br />

Der Bundestag verabschiedete am 29. Juni 2006 das Energiesteuergesetz, das die schrittweise Besteuerung von<br />

Biodiesel und Pflanzenöl-Kraftstoff vorsieht. Für beide Stoffe soll ab 2012 <strong>der</strong> volle M<strong>in</strong>eralölsteuersatz gelten.<br />

Re<strong>in</strong>er Biodiesel wird ab August 2006 mit neun Cent pro Liter besteuert. Um jährlich sechs Cent wird die Steuer ab<br />

2008 bis 2011 erhöht. Ab 2012 greift dann <strong>der</strong> volle Steuersatz von 45 Cent. Da <strong>der</strong> Brennwert von Biodiesel unter<br />

dem von M<strong>in</strong>eralöl liegt, wird <strong>der</strong> volumenbezogene Steuersatz um zwei Cent unter dem Satz für fossile Brennstoffe<br />

liegen. Die Steuerermäßgung für re<strong>in</strong>e Biokraftstoffe wird gem. § 50 Abs. 1 Satz 5 EnergieStG nur für die Mengen<br />

Biokraftstoffe gewährt, welche die <strong>in</strong> § 37a Abs. 3 BImSchG für die Beimischung genannten M<strong>in</strong>destanteile<br />

überschreiten (so genannte „fiktive Quote“). [63]

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