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Nachwachsende Rohstoffe in der Wikipedia, Band 1

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Ethanol 532<br />

Gesetzliche Beschränkungen<br />

Die E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Verfügbarkeit ist e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> wenigen wirksamen Maßnahmen, die e<strong>in</strong> Staat besitzt, um den<br />

Alkohol-Gesamtkonsum und damit die alkoholbed<strong>in</strong>gten Schäden zu verm<strong>in</strong><strong>der</strong>n: Zum Beispiel E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong><br />

Laden- und Ausschank-Öffnungszeiten, <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Betriebe, die Alkohol verkaufen dürfen; die Erteilung von<br />

Bewilligungen für Alkoholverkauf an Bed<strong>in</strong>gungen knüpfen (Lizenz, Gebühren, Wirteprüfung, etc.); gesetzliches<br />

M<strong>in</strong>destalter; Erhöhung <strong>der</strong> Alkoholsteuer.<br />

In e<strong>in</strong>igen, vorzugsweise islamischen Län<strong>der</strong>n, ist Alkohol gesetzlich verboten. Getränke wie Abs<strong>in</strong>th s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong><br />

waren bis vor kurzer Zeit wegen ihres (angeblich) erhöhten Gefahrenpotentials auch <strong>in</strong> vielen europäischen Län<strong>der</strong>n<br />

verboten.<br />

Während <strong>der</strong> amerikanischen Prohibitionszeit (1919–1932) war <strong>der</strong> Verkauf von Alkohol <strong>in</strong> den USA gesetzlich<br />

verboten. Dies führte zur massenhaften Entstehung von illegalen Kneipen (Speakeasies) und zum Aufblühen <strong>der</strong><br />

organisierten Krim<strong>in</strong>alität. In den USA gibt es nach wie vor Geme<strong>in</strong>den mit e<strong>in</strong>em Verbot des Verkaufs, <strong>der</strong><br />

Bewerbung und des öffentlichen Konsums von Alkohol (Geme<strong>in</strong>deautonomie), zum Beispiel auch <strong>in</strong> Lynchburg <strong>in</strong><br />

Tennessee, <strong>der</strong> Heimat des Whiskey Jack Daniel’s.<br />

In Deutschland besteht e<strong>in</strong> Branntwe<strong>in</strong>monopol. Das deutsche Gaststättengesetz schreibt im § 6 vor, dass als<br />

preiswertestes Getränk – auf Grundlage des hochgerechneten Preises für e<strong>in</strong>en Liter – e<strong>in</strong> Nichtalkoholisches<br />

angeboten werden muss.<br />

Jugendschutz<br />

In Deutschland und <strong>der</strong> Schweiz dürfen nach dem Jugendschutzgesetz alkoholische Getränke nicht an Personen<br />

unter 16 Jahren und Getränke, die Branntwe<strong>in</strong> <strong>in</strong> mehr als nur ger<strong>in</strong>gfügigen Mengen enthalten, erst nach<br />

Vollendung des 18. Lebensjahres abgegeben werden (§ 9 [57] Absatz 1 JuSchG). In Deutschland ist das öffentliche<br />

Konsumieren von nicht-branntwe<strong>in</strong>haltigen alkoholischen Getränken <strong>in</strong> Begleitung von Erziehungsberechtigten o<strong>der</strong><br />

-beauftragten ab 14 Jahren gestattet, es gibt sonst ke<strong>in</strong>e Beschränkung.<br />

In Österreich ist <strong>der</strong> Jugendschutz Län<strong>der</strong>sache. In Wien, Vorarlberg, Nie<strong>der</strong>österreich und dem Burgenland ist <strong>der</strong><br />

Alkoholkonsum grundsätzlich erst ab 16 gestattet. In den an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n dürfen Getränke bis zu e<strong>in</strong>em<br />

Alkoholgehalt von 14 Volumenprozente mit 16 Jahren, solche darüber mit 18 Jahren getrunken werden. An<strong>der</strong>e<br />

Län<strong>der</strong> – beispielsweise die USA (die meisten Staaten) – sehen als M<strong>in</strong>destalter zum öffentlichen sowie privaten<br />

Verzehr von Alkohol das vollendete 21. Lebensjahr vor.<br />

Straßenverkehr<br />

Da Alkohol die Fahrtüchtigkeit e<strong>in</strong>schränkt, ist das Fahren unter Alkohole<strong>in</strong>fluss <strong>in</strong> den meisten Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Welt<br />

unter Strafe gestellt. In Deutschland gelten 0,5 ‰ als Grenze <strong>der</strong> Fahruntüchtigkeit, bei Fahranfängern gilt seit dem<br />

1. August 2007 die 0,0 ‰ Grenze. [56]<br />

Literatur<br />

• S<strong>in</strong>ger, Teyssen (Hrsg.): Alkohol und Alkoholfolgekrankheiten. 2. Auflage. Spr<strong>in</strong>ger, Heidelberg 2005, ISBN<br />

3-540-22552-8.<br />

• Günter Schmidt: ALEX – Das Alkohollexikon. Books on Demand (BoD), Nor<strong>der</strong>stedt 2002. ISBN 3-8311-3825-7<br />

• Bernhard van Treeck: Drogen- und Suchtlexikon. Lexikon-Impr<strong>in</strong>t-Verlag, Berl<strong>in</strong> 2003. ISBN 3-89602-221-0<br />

• Bernhard van Treeck: Drogen. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berl<strong>in</strong> 2003. ISBN 3-89602-420-5<br />

• Arthur L. Klatsky: Alkohol fürs Herz. <strong>in</strong>: Spektrum <strong>der</strong> Wissenschaft. Spektrumverlag, Heidelberg 25.2003,10,<br />

S. 62–68. ISSN 0170-2971 [59]<br />

• J. Kauhanen u. a.: Beer b<strong>in</strong>g<strong>in</strong>g and mortality, results from the Kuopio ischaemic heart desease risk factor study,<br />

a prospective population based study. <strong>in</strong>: British Medical Journal. London 315.1997, S. 846. ISSN 0267-0623 [60]

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