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Nachwachsende Rohstoffe in der Wikipedia, Band 1

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Erneuerbare-Energien-Gesetz 488<br />

"Väter" des EEG als rechtlich kritisch angesehen wird. So schreibt er: "Die im EEG 2009 e<strong>in</strong>geführte Regelung zur<br />

För<strong>der</strong>ung des Eigen- bzw. Direktverbrauchs sehe ich aus Rechtsgründen kritisch. Denn sie wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong><br />

Grundphilosophie und Systematik des EEG im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Kaufpflicht für das Umweltgut<br />

Erneuerbare-Energien-Strom. Nur wegen des formalen Kriteriums (ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>beziehung des öffentlichen Haushalts <strong>in</strong><br />

die F<strong>in</strong>anzierungsför<strong>der</strong>ung) ist sie nicht sofort als Son<strong>der</strong>abgabe (was nicht verfassungskonform wäre) e<strong>in</strong>zustufen.<br />

Ke<strong>in</strong>esfalls darf sie ausgeweitet werden und muss bei e<strong>in</strong>er neuen Größendifferenzierung auf die kle<strong>in</strong>ste Klasse<br />

(0-10 kW) beschränkt bleiben." [37]<br />

Bei Fassadenanlagen (genauer: Anlagen, die nicht auf dem Dach o<strong>der</strong> als Dach e<strong>in</strong>es Gebäudes angebracht s<strong>in</strong>d und<br />

e<strong>in</strong>en wesentlichen Bestandteil e<strong>in</strong>es Gebäudes bilden) gab es bis Ende 2008 e<strong>in</strong>en Zuschlag von 5 Cent/kWh, da mit<br />

e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>geren Ertrag zu rechnen ist als bei Dachanlagen [38] , das EEG 2009 hat diesen Zuschlag aber nicht<br />

übernommen.<br />

Für Solaranlagen werden günstige KfW-Kredite angeboten, wodurch ke<strong>in</strong> Eigenkapital für die Anlagenkosten<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden muss. Der Betreiber e<strong>in</strong>er Solaranlage kann sich zudem als Unternehmer beim F<strong>in</strong>anzamt<br />

e<strong>in</strong>stufen lassen und die auf die Investitionskosten anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen (d.h. er<br />

kann sie mit von an<strong>der</strong>en im Rahmen se<strong>in</strong>er Stromerzeugung vere<strong>in</strong>nahmten Umsatzsteuer verrechnen o<strong>der</strong> erhält sie<br />

vom F<strong>in</strong>anzamt erstattet).<br />

Die Bed<strong>in</strong>gungen des EEG 2000<br />

Nachdem die nachfolgenden Gesetze jeweils die nach vorherigem Recht festgelegten Vergütungsbed<strong>in</strong>gungen für<br />

bereits errichtete Anlagen aufrechterhalten haben, können <strong>in</strong>soweit diese früheren Bed<strong>in</strong>gungen noch von Bedeutung<br />

se<strong>in</strong>.<br />

Für Strom aus Photovoltaikanlagen war ab 2002 e<strong>in</strong>e Vergütung <strong>in</strong> Höhe von m<strong>in</strong>destens 48,1 Cent pro<br />

Kilowattstunde zu zahlen. Auf Grund <strong>der</strong> im EEG vorgesehenen Degression <strong>der</strong> Vergütungssätze für Strom aus<br />

solarer Strahlungsenergie wurde ab dem 1. Januar 2002 jährlich um fünf Prozent weniger für neu zu errichtende<br />

Anlagen vergütet. Zusätzlich war die geför<strong>der</strong>te Leistung auf 350 MW p beschränkt, d. h. nach dem Jahr, <strong>in</strong> dem die<br />

<strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong> Deutschland <strong>in</strong>stallierte Leistung diesen Wert überstieg, wurde für Neuanlagen ke<strong>in</strong>e Vergütung mehr<br />

gezahlt. Die Summe von 350 MW p ergab sich aus den 300 MW p , die durch das 100.000-Dächer-Programm für<br />

Solarstrom geför<strong>der</strong>t wurden, sowie dem Anfangsbestand von 50 MW p . Die 350 MW p -Grenze wurde 2003<br />

überschritten, d. h. ab 2004 wäre ke<strong>in</strong>e Vergütung mehr gezahlt worden. Da sich die Novelle des EEG verzögerte,<br />

drohte e<strong>in</strong> massiver E<strong>in</strong>bruch im Photovoltaik-Markt. Um dem zu begegnen, wurden am 22. Dezember 2003<br />

schließlich im 2. Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des EEG (das sog. Photovoltaik-Vorschaltgesetz) die Än<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong><br />

noch <strong>in</strong> Arbeit bef<strong>in</strong>dlichen EEG-Novelle vorgezogen.<br />

Die Vergütungssätze des EEG 2000 im Überblick:<br />

• Strom aus W<strong>in</strong>denergie zwischen 6,19 und 9,10 Cent/kWh<br />

• Strom aus Photovoltaikanlagen<br />

• für Anlagen, die 2001 <strong>in</strong> Betrieb g<strong>in</strong>gen (auch Altanlagen): m<strong>in</strong>d. 50,6 Cent/kWh<br />

• für Anlagen, die 2002 <strong>in</strong> Betrieb gehen: m<strong>in</strong>d. 48,1 Cent/kWh<br />

• Strom aus Wasserkraft m<strong>in</strong>d. 7,67 Cent/kWh (Ausnahme: Pumpspeicherkraftwerke) (für Wasserkraftwerke unter<br />

500 kW gilt ab 2008 e<strong>in</strong>e Ausnahme, das Kraftwerk darf die Umwelt an dem Fluss, an dem es <strong>in</strong>stalliert ist, nicht<br />

schädigen)<br />

• Strom aus Biomasse zwischen 8,70 und 10,23 Cent/kWh<br />

• Strom aus Geothermie zwischen 7,16 und 8,95 Cent/kWh<br />

Degressionssätze: Seit dem 1. Januar 2002 wurden die Vergütungssätze für neu <strong>in</strong> Betrieb gehende Anlagen gesenkt:<br />

• Für Strom aus W<strong>in</strong>dkraft um 1,5 %<br />

• Für Strom aus Sonnenenergie um 5 %

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