07.03.2013 Aufrufe

Nachwachsende Rohstoffe in der Wikipedia, Band 1

Nachwachsende Rohstoffe in der Wikipedia, Band 1

Nachwachsende Rohstoffe in der Wikipedia, Band 1

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Biokraftstoffquotengesetz 209<br />

Das Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG; BT-Drs 16/2709) <strong>der</strong><br />

Bundesrepublik Deutschland heißt mit vollem Titel Gesetz zur<br />

E<strong>in</strong>führung e<strong>in</strong>er Biokraftstoffquote durch Än<strong>der</strong>ung des<br />

Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Än<strong>der</strong>ung energie- und<br />

stromsteuerrechtlicher Vorschriften. Es ist e<strong>in</strong> Artikelgesetz, <strong>in</strong> dem<br />

die Beimischung von Biokraftstoffen <strong>in</strong> den Kraftstoff für<br />

Kraftfahrzeuge <strong>in</strong> Deutschland vorgeschrieben und reguliert wird. Das<br />

Gesetz wurde am 26. Oktober 2006 im Deutschen Bundestag<br />

verabschiedet und führte erstmals zum 1. Januar 2007 e<strong>in</strong>e<br />

M<strong>in</strong>destbeimischung von Biokraftstoffen zu Motorenbenz<strong>in</strong> und<br />

Dieselkraftstoff e<strong>in</strong>.<br />

Raps ist <strong>in</strong> Deutschland e<strong>in</strong> wichtiger<br />

Rohstofflieferant für die Biodieselherstellung<br />

In Deutschland ist Biodiesel <strong>der</strong> bedeutendste Biokraftstoff. Daneben spielt Bioethanol als Rohstoff zur Herstellung<br />

des Additivs ETBE o<strong>der</strong> als Hauptkomponente von Ethanol-Kraftstoff (E85) sowie Pflanzenöl e<strong>in</strong>e Rolle. Bei <strong>der</strong><br />

Berechnung <strong>der</strong> Biokraftstoffquote werden Beimischungen und re<strong>in</strong> verwendete Biokraftstoffe berücksichtigt. [1]<br />

Grundlage, Inhalt und Zweck des Gesetzes<br />

EU-Recht<br />

Mit dem BioKraftQuG sollen Ziele verschiedener Richtl<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> Europäischen Union (EU-Richtl<strong>in</strong>ie) umgesetzt<br />

werden:<br />

• Richtl<strong>in</strong>ie 2003/30/EG (Biokraftstoffrichtl<strong>in</strong>ie) des Europarates vom 8. Mai 2003 zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verwendung<br />

von Biokraftstoffen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor [2] , aufgehoben durch die<br />

Richtl<strong>in</strong>ie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtl<strong>in</strong>ie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.<br />

April 2009 zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Än<strong>der</strong>ung und<br />

anschließenden Aufhebung <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ien 2001/77/EG und 2003/30/EG [3]<br />

• Richtl<strong>in</strong>ie 2003/96/EG des Europarates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>schaftlichen<br />

Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom [4] , geän<strong>der</strong>t durch die<br />

Richtl<strong>in</strong>ie 2004/75/EG des Rates vom 29. April 2004 [5]<br />

• Richtl<strong>in</strong>ie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über e<strong>in</strong><br />

Informationsverfahren auf dem Gebiet <strong>der</strong> Normen und technischen Vorschriften und <strong>der</strong> Vorschriften für die<br />

Dienste <strong>der</strong> Informationsgesellschaft [6] , geän<strong>der</strong>t durch die Richtl<strong>in</strong>ie 98/48/EG des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 20. Juli 1998 [7]<br />

Inhalt<br />

Das BioKraftQuG verpflichtet die M<strong>in</strong>eralölwirtschaft, e<strong>in</strong>en festen und anwachsenden M<strong>in</strong>destanteil von<br />

Biokraftstoffen <strong>in</strong> den Verkehr zu br<strong>in</strong>gen. Dieser steigt jährlich um 0,25 % bis auf 8 % des Energiegehalts <strong>der</strong><br />

gesamten <strong>in</strong> den Verkehr gebrachten Kraftstoffe im Jahre 2015 an (§ 37a Abs. 3 BImSchG). Nach <strong>der</strong> bis zum 31.<br />

Dezember 2014 umzusetzenden Erneuerbare-Energien-Richtl<strong>in</strong>ie <strong>der</strong> EU [3] muss dieser Anteil bis zum Jahr 2020 10<br />

% betragen. Im Gesetz ist nicht festgelegt, <strong>in</strong> welcher Form <strong>der</strong> Anteil <strong>in</strong> den Markt genommen werden soll.<br />

Vielmehr ist je<strong>der</strong> Unternehmer, <strong>der</strong> Kraftstoffe (Motorenbenz<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Dieselkraftstoffe) <strong>in</strong> den Verkehr br<strong>in</strong>gt,<br />

verpflichtet zu gewährleisten, dass die von ihm vertriebene Menge von Kraftstoffen den für das jeweilige Jahr<br />

gesetzlich vorgesehenen Prozentsatz an Biokraftstoffen enthält. Dies kann durch Beimischung bei den vertriebenen<br />

M<strong>in</strong>eralölprodukten erfolgen, aber auch durch getrennten Vertrieb <strong>der</strong> Biokraftstoffe, auch durch zu diesem Zweck<br />

beauftragte dritte Unternehmen. [8]

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!