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Nachwachsende Rohstoffe in der Wikipedia, Band 1

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Bioethanol 148<br />

Europa<br />

13 Dänemark 0 42 70<br />

14 Irland 0 13 54<br />

15 Lettland 5 12 20<br />

16 Luxemburg 0 0 10<br />

17 Slowenien 0 2 9<br />

18 Tschechien 0 13 2<br />

19 Portugal 0 0 0<br />

20 Italien 59 0 0<br />

21 Belgien 0 0 0<br />

22 Griechenland 0 0 0<br />

23 F<strong>in</strong>nland 0 10 n. v.<br />

24 Rumänien - 0 n. v.<br />

25 Malta 0 0 n. v.<br />

26 Estland 0 0 n. v.<br />

27 Zypern 0 0 n. v.<br />

27 EU Gesamt 6481 10138 13563<br />

1 t Öle<strong>in</strong>heit = 11,63 MWh n. v. = nicht vorhanden<br />

Schon <strong>in</strong> den 1980er-Jahren gab es <strong>in</strong> Europa von <strong>der</strong> Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt die Zumischung von 5 %<br />

Ethanol zu Benz<strong>in</strong> zur Oktanzahl-Erhöhung. Später begann die Produktion von ETBE aus Überschusswe<strong>in</strong> <strong>in</strong><br />

Frankreich und Spanien.<br />

Seit 2003 för<strong>der</strong>t die Europäische Geme<strong>in</strong>schaft die Verwendung von Biokraftstoffen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en erneuerbaren<br />

Kraftstoffen als Ersatz für Otto- und Dieselkraftstoffe. Die Biokraftstoffrichtl<strong>in</strong>ie EG-Richtl<strong>in</strong>ie 2003/30/EG gab<br />

Richtwerte für den Anteil an Biokraftstoffen als Ersatz von herkömmlichen Kraftstoffen (bezogen auf den<br />

Energiegehalt) im Verkehr vor: 2% bis 2005, 5,75% bis 2010. (Die Werte stehen nicht für die Beimischung zu<br />

Benz<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Diesel, son<strong>der</strong>n geben den gewünschten Gesamtanteil aller Erneuerbaren am Kraftstoffbedarf an.)<br />

Zusätzlich erlaubte es die Energiesteuer-Richtl<strong>in</strong>ie (2003/96/EC) den Mitgliedstaaten, die M<strong>in</strong>eralölsteuer für<br />

Biokraftstoffe bis zu 100 % zu erlassen. Die nationale Umsetzung war freiwillig und <strong>in</strong> den meisten Mitgliedstaaten<br />

wurde das Ziel für 2005 nicht erreicht.<br />

Mit <strong>der</strong> neuen EU-Richtl<strong>in</strong>ie 2009/28/EG für Erneuerbare Energie [15] (kurz auch RED für Renewable Energy<br />

Directive) wurden verpflichtende Ziele e<strong>in</strong>geführt. Das neue EU-Ziel heißt nun<br />

• 10 % erneuerbare Energie für den Verkehrssektor bis 2020<br />

Dieser Prozentsatz schließt neben den Biokraftstoffen (flüssig, gasförmig) auch Elektro- und Wasserstoffantriebe<br />

e<strong>in</strong>. Biokraftstoffe aus Abfällen, Reststoffen und (ligno)zellulosehaltigem Material werden doppelt bewertet.<br />

Nachhaltigkeitskriterien<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus führt die Richtl<strong>in</strong>ie strenge Kriterien für die nachhaltige und sozial verträgliche Herstellung e<strong>in</strong>, die<br />

sowohl für europäische Erzeuger als auch für Importe gelten. Zentrale Themenbereiche s<strong>in</strong>d die M<strong>in</strong>deste<strong>in</strong>sparung<br />

von Treibhausgasemissionen, Bestimmungen für die landwirtschaftliche Flächennutzung und die E<strong>in</strong>haltung von<br />

Umwelt- und Sozialstandards.<br />

So dürfen ke<strong>in</strong>e <strong>Rohstoffe</strong> aus Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand (Primärwäl<strong>der</strong>, Feuchtgebiete, Torfmoore,<br />

Naturschutzgebiete) e<strong>in</strong>gesetzt werden und <strong>der</strong>gleichen mehr.

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