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Nachwachsende Rohstoffe in der Wikipedia, Band 1

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Energiesteuergesetz (Deutschland) 434<br />

Das Energiesteuergesetz vom 15. Juli 2006 hat das bis dah<strong>in</strong> geltende M<strong>in</strong>eralölsteuergesetz abgelöst. E<strong>in</strong>e<br />

Neufassung des Gesetzes wurde zur Umsetzung <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> Richtl<strong>in</strong>ie 2003/96/EG zur Restrukturierung <strong>der</strong><br />

geme<strong>in</strong>schaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom<br />

(Energiesteuerrichtl<strong>in</strong>ie) notwendig.<br />

Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Die Energiesteuerrichtl<strong>in</strong>ie for<strong>der</strong>te e<strong>in</strong>e Harmonisierung <strong>der</strong> M<strong>in</strong>destbesteuerung für elektrischen Strom und<br />

Energieerzeugnisse aus an<strong>der</strong>en Energiequellen als M<strong>in</strong>eralöl. Daher wurden im Energiesteuergesetz als weitere<br />

fossile Energieträger Ste<strong>in</strong>kohle, Braunkohle sowie Koks und Schmieröle aufgenommen. Geson<strong>der</strong>t wird Strom im<br />

Stromsteuergesetz geregelt. Zudem war seit dem 1. Januar 2004 auch die Besteuerung von Biokraftstoffen im<br />

M<strong>in</strong>eralölsteuergesetz geregelt. Diese irritierende Situation wurde ebenfalls durch die Neufassung im<br />

Energiesteuergesetz aufgehoben.<br />

Das Gesetz regelt nun die Besteuerung aller Energiearten fossiler Herkunft (M<strong>in</strong>eralöle, Erdgas, Flüssiggase und<br />

Kohle) als auch <strong>der</strong> nachwachsenden Energieerzeugnisse Pflanzenöle, Biodiesel, Bioethanol und synthetische<br />

Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- o<strong>der</strong> Kraftstoff <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland.<br />

Das Energiesteuergesetz ist e<strong>in</strong> Verbrauchsteuergesetz. Die Energiesteuer ist als Verbrauchsteuer e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>direkte<br />

Steuer. Zuständig für die Erhebung <strong>der</strong> Energiesteuer s<strong>in</strong>d die Hauptzollämter. Diese haben auch die Steueraufsicht.<br />

Die E<strong>in</strong>nahmen aus <strong>der</strong> M<strong>in</strong>eralölsteuer s<strong>in</strong>d für das Jahr 2005 mit ca. 42 Mrd. € veranschlagt, die gem. Art. 106<br />

Absatz 1 Nr. 2 Grundgesetz dem Bundeshaushalt zufließen. Die E<strong>in</strong>nahmen aus <strong>der</strong> M<strong>in</strong>eralölsteuer stiegen von<br />

5,886 Mrd. € (11,512 Mrd. DM) im Jahre 1970 auf 41,782 Mrd. € im Jahre 2004.<br />

Bei den Steuersätzen wird unterschieden zwischen Heizöl und Kraftstoffen zur Fortbewegung (wobei chemisch<br />

zwischen Diesel und Heizöl ke<strong>in</strong> Unterschied besteht). Dies wird damit begründet, dass mit <strong>der</strong> M<strong>in</strong>eralölsteuer auch<br />

Kosten des Straßenbaus und -erhalts abgedeckt werden. Die niedrigere Besteuerung von Dieselkraftstoff gegenüber<br />

Ottokraftstoff wird oftmals als versteckte Subvention des Straßengüterverkehrs angesehen.<br />

Im Gegensatz zu allen an<strong>der</strong>en Verbrauchsteuervorschriften legt das Energiesteuergesetz fest, dass nicht jedes<br />

M<strong>in</strong>eralöl <strong>der</strong> Energiesteuer unterliegt.<br />

Für landwirtschaftliche Zwecke verwendeter Kraftstoff ist steuerbegünstigt (Agrardiesel), während für Dieselloks –<br />

die ja ebenfalls ke<strong>in</strong>e Straßen benutzen – <strong>der</strong> Normalsatz angewendet wird.<br />

Keros<strong>in</strong> (Jet A-1) und Flugbenz<strong>in</strong> (AvGas) ist zur gewerbsmäßigen Beför<strong>der</strong>ung von Personen o<strong>der</strong> Sachen durch<br />

Luftfahrtunternehmen steuerfrei.<br />

Die deutsche Bundesregierung senkte mit dem „Gesetz zur Fortentwicklung <strong>der</strong> ökologischen Steuerreform“ aus dem<br />

Jahre 2002 für alle Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr den Steuersatz auf Erdgas bis zum 31. Dezember 2020<br />

und für Flüssiggas bis zum 31. Dezember 2009. Dadurch reduzierte sich <strong>der</strong> Preis für Erdgas auf rund 54 Cent im<br />

Vergleich zu e<strong>in</strong>em Liter bleifreiem Benz<strong>in</strong> (Stand Juli 2006).<br />

Im Zuge <strong>der</strong> Gleichstellung von Erd- und Flüssiggas beschloss <strong>der</strong> Deutsche Bundestag, die Steuerbegünstigung für<br />

diese beiden Alternativ-Kraftstoffe gleichermaßen bis zum Jahr 2018 festzulegen.

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