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Nachwachsende Rohstoffe in der Wikipedia, Band 1

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Biokunststoff-Verpackung 226<br />

Diese Regelung wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> fünften Novellierung <strong>der</strong><br />

Verpackungsverordnung vom 2. April 2008, die am 1. April 2009 <strong>in</strong><br />

Kraft treten wird, aufgegriffen und erweitert: [3]<br />

• § 16, Übergangvorschriften (2) Die §§ 6 und 7 f<strong>in</strong>den für<br />

Kunststoffverpackungen, die aus biologisch abbaubaren<br />

Werkstoffen hergestellt s<strong>in</strong>d und <strong>der</strong>en sämtliche Bestandteile<br />

gemäß e<strong>in</strong>er herstellerunabhängigen Zertifizierung nach<br />

anerkannten Prüfnormen kompostierbar s<strong>in</strong>d, bis zum 31. Dezember<br />

2012 ke<strong>in</strong>e Anwendung. Die Hersteller und Vertreiber haben<br />

sicherzustellen, dass e<strong>in</strong> möglichst hoher Anteil <strong>der</strong> Verpackungen<br />

Tiefkühlverpackung aus PLA-Blend<br />

e<strong>in</strong>er Verwertung zugeführt wird. § 9 f<strong>in</strong>det für E<strong>in</strong>weggetränkeverpackungen aus Kunststoff, die die <strong>in</strong> Satz 1<br />

genannten Voraussetzungen erfüllen und zu m<strong>in</strong>destens 75 Prozent aus nachwachsenden <strong>Rohstoffe</strong>n hergestellt<br />

s<strong>in</strong>d, bis zum 31. Dezember 2012 ke<strong>in</strong>e Anwendung, soweit sich Hersteller und Vertreiber hierfür an e<strong>in</strong>em o<strong>der</strong><br />

mehreren Systemen nach § 6 Abs. 3 beteiligen. Die Erfüllung <strong>der</strong> <strong>in</strong> Satz 3 genannten Bed<strong>in</strong>gung, wonach die<br />

E<strong>in</strong>weggetränkeverpackung zu m<strong>in</strong>destens 75 Prozent aus nachwachsenden <strong>Rohstoffe</strong>n hergestellt werden muss,<br />

ist durch e<strong>in</strong>en unabhängigen Sachverständigen im S<strong>in</strong>ne des Anhangs I Nr. 2 Abs. 4 nachzuweisen. Im Übrigen<br />

bleibt § 9 unberührt. Im Fall des Satzes 3 und soweit E<strong>in</strong>weggetränkeverpackungen aus biologisch abbaubaren<br />

Kunststoffen nach Satz 1 nach § 9 Abs. 2 ke<strong>in</strong>er Pfandpflicht unterliegen, haben sich Hersteller und Vertreiber<br />

abweichend von Satz 1 hierfür an e<strong>in</strong>em System nach § 6 Abs. 3 zu beteiligen, soweit es sich um Verpackungen<br />

handelt, die bei privaten Endverbraucher anfallen. [4]<br />

Mit dieser Ausnahmeregelung und dem daraus resultierenden Wettbewerbsvorteil durch die Befreiung von den<br />

Lizenzgebühren für das Duale System sowie <strong>der</strong> Rücknahmepflicht <strong>der</strong> Verpackungen bzw. <strong>der</strong> Pfandpflicht von<br />

E<strong>in</strong>wegflaschen bis zum Jahr 2012 soll die Entwicklung des Marktes für Biokunststoffe und biologisch abbaubare<br />

Werkstoffe <strong>in</strong> Deutschland angekurbelt werden.<br />

Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) von 1998 (letzte Fassung von Februar 2007) zielt <strong>in</strong> 14 Paragraphen und drei<br />

Anhängen auf die ordnungsgemäße Untersuchung, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen und Gemischen.<br />

Sie richtet sich an Entsorgungsträger, Erzeuger, Besitzer, Behandler und Hersteller für Bioabfälle und Gemische. In<br />

dieser Verordnung werden biologisch abbaubare Kunststoffe als Bioabfälle betrachtet und e<strong>in</strong>e Entsorgung über die<br />

Biotonne o<strong>der</strong> den Kompost empfohlen. Dies gilt natürlich nicht für Biokunststoffe, die nicht o<strong>der</strong> nur schwer<br />

biologisch abbaubar s<strong>in</strong>d. [5]<br />

Verwendung<br />

Verpackung kurzlebiger Güter<br />

Biokunststoffe werden oft für kurzlebige Güter e<strong>in</strong>gesetzt, bei denen von <strong>der</strong> Herstellung des zu verpackenden Gutes<br />

bis h<strong>in</strong> dessen Verzehr/Gebrauch meist nur wenige Wochen vergehen. Die Kompostierbarkeit als alternativer<br />

Entsorgungsweg gilt hier als e<strong>in</strong> wesentlicher Aspekt für die Verwendung. So kann auch verdorbene organische<br />

Ware geme<strong>in</strong>sam mit <strong>der</strong> Verpackung entsorgt werden, das sonst nötige Auspacken entfällt.<br />

Biokunststoffe s<strong>in</strong>d atmungsaktiver als viele herkömmliche Kunststoffe. Daher können Waren wie Salate und<br />

Frischgemüse, die zur Frischhaltung auf e<strong>in</strong>en Luftaustausch angewiesen s<strong>in</strong>d, ohne Perforation e<strong>in</strong>gepackt werden<br />

können. Die Atmungsaktivität kann im Gegenzug allerd<strong>in</strong>gs bedeuten, dass Nahrungsgüter, an die ke<strong>in</strong> Sauerstoff<br />

gelangen darf (z.B. Ketchup) o<strong>der</strong> Güter, die austrocknen können, mit Biokunststoffen nicht une<strong>in</strong>geschränkt<br />

verpackt werden können.

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