07.03.2013 Aufrufe

Nachwachsende Rohstoffe in der Wikipedia, Band 1

Nachwachsende Rohstoffe in der Wikipedia, Band 1

Nachwachsende Rohstoffe in der Wikipedia, Band 1

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 500<br />

Fernwärmenetze<br />

Weiteres Ziel des Gesetzes ist die För<strong>der</strong>ung des Ausbaus von erneuerbare Energien nutzenden Netzen zur Nah- und<br />

Fernwärmeversorgung. Zu diesem Zweck wird klargestellt, dass die Geme<strong>in</strong>den auch befugt s<strong>in</strong>d, aus Gründen des<br />

Klima- und Ressourcenschutzes e<strong>in</strong>en Anschlusszwang zur Nutzung von Wärmenetzen zu verfügen (§ 16). Im<br />

Übrigen sieht das Gesetz e<strong>in</strong>e För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> genannten Netze im Rahmen des sogenannten Marktanreizprogramms<br />

vor (§ 14 Nr. 4).<br />

Lokale Regelungen<br />

In Baden-Württemberg gilt das bereits am 1. Januar 2008 <strong>in</strong> Kraft getretene Gesetz zur Nutzung erneuerbarer<br />

Wärmeenergie <strong>in</strong> Baden-Württemberg h<strong>in</strong>sichtlich des Altbestands weiterh<strong>in</strong> (§ 3 Abs. 2 EEWärmeG). Es sieht <strong>in</strong><br />

dieser Anpassung nunmehr vor, dass ab dem 1. Januar 2010 Altbauten zehn Prozent ihres Wärmeenergiebedarfs<br />

durch regenerative Energien decken müssen, sobald wesentliche Komponenten e<strong>in</strong>er zentralen Heizungsanlage<br />

ausgetauscht werden. [5] Als wesentliche Komponente gilt <strong>der</strong> Austausch des Kessels. Alternativ kann auch die<br />

Gesamt-Energieeffizienz des Gebäudes gesteigert werden.<br />

Marktanreizprogramm<br />

Mit dem Marktanreizprogramm zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei <strong>der</strong> Erzeugung von Wärme [6] werden<br />

diesem Zweck dienende Maßnahmen bis zum Jahre 2012 mit bis zu 500 Mio. Euro jährlich geför<strong>der</strong>t (§§ 13, 14).<br />

Das bereits seit 2000 laufende Marktanreizprogramm erhält damit erstmals e<strong>in</strong>e gesetzliche Grundlage. Die<br />

För<strong>der</strong>mittel sollen den Erlösen aus <strong>der</strong> Veräußerung von Emissionsberechtigungen entnommen werden. [7] In<br />

Abweichung von dem subventionsrechtlichen Grundsatz, wonach Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten<br />

(wie hier <strong>der</strong> Nutzungspflicht), nicht geför<strong>der</strong>t werden können (§ 15 Abs. 1), erlaubt das Gesetz die För<strong>der</strong>ung<br />

bestimmter die Nutzungspflicht erfüllen<strong>der</strong> Maßnahmen, wenn sie über den üblichen Standard h<strong>in</strong>ausgehen (§ 15<br />

Abs. 2). Hierdurch wird u.a. die För<strong>der</strong>ung von Maßnahmen bei Altbauten <strong>in</strong> Baden-Württemberg ermöglicht,<br />

obgleich dort <strong>in</strong>soweit e<strong>in</strong>e Nutzungspflicht bereits besteht.<br />

Anpassung an die EU-Richtl<strong>in</strong>ie vom 23. April 2009<br />

Nach <strong>der</strong> genannten Richtl<strong>in</strong>ie [8] s<strong>in</strong>d die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2014 für neue<br />

Gebäude und solche bestehenden Gebäude, an denen erhebliche Renovierungsarbeiten vorgenommen werden, <strong>in</strong><br />

Höhe e<strong>in</strong>es M<strong>in</strong>destmaßes e<strong>in</strong>e Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien e<strong>in</strong>zuführen. Über das Maß selber<br />

enthält die Richtl<strong>in</strong>ie ke<strong>in</strong>e Angaben, wie sie auch die Verpflichtung <strong>der</strong> Mitgliedssaaten generell unter dem<br />

Vorbehalt <strong>der</strong> Angemessenheit stellt (Art. 14 Abs. 4). Hieraus folgt für Deutschland e<strong>in</strong>e grundsätzliche Pflicht, auch<br />

den Altbestand mit <strong>in</strong> den Anwendungsbereich des EEWärmeGs e<strong>in</strong>zubeziehen. [9] Darüber h<strong>in</strong>aus begründet die<br />

Richtl<strong>in</strong>ie möglicherweise e<strong>in</strong>en Anpassungsbedarf h<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>iger Ersatzmaßnahmen, soweit dort die<br />

Verwendung von an<strong>der</strong>en als erneuerbare Energien erlaubt wird.<br />

Kritik<br />

Das Gesetz differenziert nicht zwischen emissionsfreien und emissionsbehafteten erneuerbaren Energien. Da schon<br />

jetzt mehr Fe<strong>in</strong>staub durch Gebäudeheizungen als durch den Straßenverkehr erzeugt wird [10] , befürchten Kritiker,<br />

die mit dem Gesetz erfolgende För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Holzverbrennung zu Heizzwecken führe zu e<strong>in</strong>em Anstieg von<br />

gesundheitsschädigenden Fe<strong>in</strong>staubemissionen [11] . Dieser Effekt ist allerd<strong>in</strong>gs auch auf nicht ausreichende<br />

Maßnahmen zur Schadstoffbegrenzung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kle<strong>in</strong>feuerungsanlagenverordnung zurückzuführen und kann nicht<br />

ausschließlich dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz angelastet werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!