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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

3.2.6.2 Bestandsdarstellung einschließlich bestehender Vorbelastungen zum<br />

Schutzgut Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter<br />

Unter Kulturgütern im Sinne des UVPG versteht man nach KÜHLING (1995) Flächen <strong>und</strong> Objekte der<br />

Bereiche Denkmalschutz <strong>und</strong> Denkmalpflege, Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege sowie der Heimatpflege.<br />

Hierzu zählen in Meeresgebieten insbesondere Wracks. Als kulturelles Erbe ist die traditionelle<br />

Fischerei zu nennen. Sonstige Sachgüter im Sinne des UVPG sind bauliche Anlagen, die<br />

durch den Verbrauch von Ressourcen <strong>und</strong> Energie sowie durch das Aufkommen von Abfall entstanden<br />

sind (KÜHLING & RÖHRIG 1996, S.138), wie Gebäude oder infrastrukturellen Einrichtungen. Hierzu<br />

zählen in Meeresgebieten Seezeichen, Bojen, Leuchtfeuer, Kabel <strong>und</strong> Pipelines.<br />

Folgende Indikatoren werden somit zur Beschreibung der Kultur- <strong>und</strong> sonstigen Sachgüter herangezogen:<br />

‣ Kulturdenkmale (Wracks)<br />

‣ Traditionelle Fischerei<br />

‣ Sachgüter (Bojen, Leuchtfeuer usw.)<br />

Das im Vorhabensgebiet vorhandene Telekommunikationskabel bzw. angrenzende Seekabel sind in<br />

Kap. 2.3.5 beschrieben. Im selben Kapitel ist bereits beschrieben, dass im Vorhabensgebiet <strong>und</strong><br />

dessen direkter Umgebung keine Pipelines vorhanden oder geplant sind.<br />

Kulturdenkmale (Wracks)<br />

Im Seegebiet nordöstlich von Rügen sind Bodendenkmale (blaue <strong>Punkt</strong>e in Karte IV, s. Kartenanhang)<br />

in der Umgebung des geplanten OWP bekannt. Das Bodendenkmal mit der geringsten Entfernung<br />

zum OWP „ARCADIS Ost 1“ befindet sich südlich des Vorhabensgebietes in ca. 1,4 km Entfernung.<br />

Alle anderen Bodendenkmale liegen in größeren Distanzen zum OWP. Im 500-m-Wirkraum<br />

des OWP liegen somit keine bekannten Denkmale.<br />

Im Rahmen der Side-Scan-Sonar-Untersuchungen für den geologischen Vorbericht (VBW & NAUTIK<br />

NORD 2009) wurden seinerzeit im Vorhabensgebiet (damalige Antragsfläche siehe Abb. 14) sehr<br />

verbreitet Spuren von Gr<strong>und</strong>schleppnetzen <strong>und</strong> auch einige Objekte, die möglicherweise Wracks<br />

oder Wrackteile sein könnten, beobachtet (in Karte IV des Kartenanhang als orange <strong>Punkt</strong>e dargestellt).<br />

Eines dieser Objekte (Bezeichnung: ARCADIS_Ost_7, Abb. 47) liegt innerhalb der OWP-<br />

Fläche in einer Entfernung von ca. 725 m zur nordöstlichen Grenze. Ein weiteres, im vorab genannten<br />

Vorbericht vermerkt als Objekt oder Ankerspur (Bezeichnung: ARCADIS_Ost_9), befindet sich<br />

südwestlich des Windparks in einem Abstand von etwa 600 m.<br />

Abb. 47:<br />

Objekt ARCADIS_Ost_7 im Ergebnis der Side-Scan-Sonar-Untersuchung (aus:<br />

VBW & NAUTIK NORD 2009, S. 18)<br />

07.12.2010 Seite 100

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