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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Bei Betrachtung der Summationswirkungen wird der Offshore-Windpark „Kriegers Flak“ herangezogen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der großen Entfernung von ca. 40 km zum Offshore-Windpark „Kriegers Flak“<br />

werden keine kumulativen Effekte erwartet.<br />

Die FFH-VU zum OWP „Baltic 2“ (bisher „Kriegers Flak“, IFAÖ 2003d) beschreibt <strong>und</strong> bewertet die<br />

möglichen Beeinträchtigungen des nahegelegenen EU-Vogelschutzgebietes „Vorpommersche<br />

Boddenlandschaft“. Aufgr<strong>und</strong> der Entfernung zwischen OWP <strong>und</strong> SPA (ca. 35 km) werden keine<br />

Beeinträchtigungen von Schutzzwecken <strong>und</strong> Erhaltungszielen durch den Bau <strong>und</strong> Betrieb des<br />

Offshore-Windparks erwartet. Das Gebiet kann erheblich nur im Kollisionsfall (Schiff-OWEA) mit<br />

nachfolgendem Austritt großer Schadstoffmengen beeinträchtigt werden. Auswirkungen auf das<br />

hier betrachtete EU-Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“ wurden nicht untersucht bzw. von<br />

vornherein ausgeschlossen.<br />

Bei Betrachtung der Summationswirkungen werden die Offshore-Windparks „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong><br />

„Arkonabecken Südost“ herangezogen. Erhebliche Beeeinträchtigungen von Zielarten werden nicht<br />

erwartet, auch nicht durch die Netzanbindungen.<br />

Die FFH-VU zum OWP „Arkonabecken Südost“ (OECOS 2003) beschreibt <strong>und</strong> bewertet die<br />

möglichen Beeinträchtigungen des nahegelegenen, auch im Rahmen dieser FFH-VU untersuchten<br />

EU-Vogelschutzgebietes „Pommersche Bucht“ <strong>und</strong> des gleichnamigen IBA. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

des Schutzgebietes werden auch unter Berücksichtigung kumulativer Wirkungen nicht<br />

abgeleitet.<br />

Als Großvorhaben mit Kumulationspotential wurde der OWP auf dem Adlergr<strong>und</strong> identifiziert, dem<br />

später die Genehmigung durch das BSH versagt wurde <strong>und</strong> daher nicht weiter zu untersuchen ist.<br />

Die FFH-VU zum OWP „Ventotec Ost 2“ (IFAÖ 2003c) beschreibt <strong>und</strong> bewertet ebenfalls die möglichen<br />

Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des EU-Vogelschutzgebietes „Pommersche Bucht“,<br />

das einen Minimalabstand von 8 km zum Projektgebiet aufweist. Aufgr<strong>und</strong> der geringen Rastbestände<br />

im Baugebiet des geplanten OWP „Ventotec Ost 2“ <strong>und</strong> dessen weiterer Umgebung ist für<br />

Seetaucher, Lappentaucher, Samt- <strong>und</strong> Trauerenten sowie voraussichtlich auch Eisenten nicht mit<br />

erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Für den OWP wird aufgr<strong>und</strong> seiner peripheren Lage<br />

am Nordwestrand des SPA „Pommersche Bucht“ auch keine erhebliche Beeinträchtigung der Austauschbeziehungen<br />

von Seevögeln zwischen dem Gebiet <strong>und</strong> den Lebensräumen der vorpommerschen<br />

Küsten- <strong>und</strong> Boddenlandschaft gesehen.<br />

Bei Betrachtung der Summationswirkungen wurden nach Maßgabe des BSH keine weiteren Offshore-Windparks<br />

herangezogen, sondern lediglich die Netzanbindung des OWP. Bei Verwendung<br />

eines Drehstromkabels werden keine erheblichen Beeeinträchtigungen von Zielarten erwartet.<br />

Die FFH-VU zum OWP „Arcadis Ost 2“ (IFAÖ 2006c) beinhaltet ebenfalls die möglichen Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele des EU-Vogelschutzgebiets „Pommersche Bucht“, das einen<br />

Minimalabstand von 4,5 km zum Projektgebiet aufweist. Dieser relativ kleine OWP liegt in einer<br />

„Lücke“ zwischen den beiden genehmigten OWP des Vorranggebiets „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“.<br />

Mit Ausnahme der Tordalken halten sich die im gesamten Vorranggebiet (/Eignungsgebiet) durch<br />

Lebensraumverluste (infolge Meidungsreaktionen) beeinträchtigten Seevögel im Winter überwiegend<br />

innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes „Pommersche Bucht“ am Adlergr<strong>und</strong> auf (IFAÖ<br />

2006c). Der Offshore-Windpark „ARCADIS Ost 2“ wird aufgr<strong>und</strong> seiner zentralen Lage innerhalb<br />

des besonderen Eignungsgebietes für Windenergieanlagen „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ <strong>und</strong> seiner Entfernung<br />

vom EU-Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“, die 4,5 km beträgt, keine Beeinträchtigungen<br />

der Zielarten bewirken.<br />

07.12.2010 Seite 465

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