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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Gryllteiste (Cephus grylle), Code: A202<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Die Gryllteiste wird als „empfindlich gegenüber Kollisionen mit OWEA“ angegeben (MENDEL et al. 20<strong>08</strong>). Die im „Arten-<br />

Steckbrief“ des Sterntauchers (Kap. 8.1.16) aufgeführten Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen wirken auch für diese<br />

Art mit.<br />

Der Verbotstatbestand ,,Fangen, Töten, Verletzen” tritt (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Fortpflanzungsstätten dieser Art liegen nicht in Deutschland. Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“<br />

ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht erfüllt, da sich diese in großer Entfernung vom Vorhaben<br />

befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze oder Rastgebiete sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />

sein (jedoch keine Nachweise im Vorhabensgebiet <strong>und</strong> dem 2-km-Puffer), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen<br />

keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn der OWP löst allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen<br />

sowie einen potenziellen Rastflächenentzug aus (keine Mauserplätze).<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 69<br />

Als Bewertungskriterium für den Schädigungstatbestand kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen<br />

werden. Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 75.000 Ind.<br />

69 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 45 (7) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

07.12.2010 Seite 634

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