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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

vor Baubeginn geben wird <strong>und</strong> Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung vorgeschlagen werden, die eine Entstehung<br />

dieser verhindern sollen. Eine Betrachtung der Handhabungsverluste in der UVU erfolgt im Rahmen des worst-case-<br />

Szenarios als der ungünstigste anzunehmende Fall.<br />

** Das Befahrensverbot resultiert aus der Richtlinie der Wasser- <strong>und</strong> Schifffahrtsdirektion (WSD 2009). Das sich daraus ergebende<br />

Nutzungsverbot (z. B. der fischereilichen Nutzung) steht in der öffentlichen Diskussion.<br />

1.2.2 Anlagebedingte Wirkungen<br />

Die zu erwartenden anlagebedingten Vorhabenswirkungen werden nach Art, Intensität <strong>und</strong> räumlicher<br />

Ausdehnung sowie Dauer auf der Gr<strong>und</strong>lage des vorliegenden Planungskonzepts für den OWP<br />

„ARCADIS Ost 1“ beurteilt. Diese werden in Tab. 4 zusammengefasst.<br />

Tab. 4:<br />

Übersicht über mögliche anlagebedingte Wirkfaktoren<br />

Wirkfaktor<br />

1. Offshore-Windpark allgemein mit Sicherheitszone (SZ)<br />

Nutzungsverbot<br />

Befahrungsverbot<br />

Befeuerung<br />

2. F<strong>und</strong>amente (OWEA <strong>und</strong> Umspannplattform, ggf. mit Kolkschutz)<br />

a) Flächenüberbauung <strong>und</strong> <strong>Raum</strong>verbrauch<br />

b) Bildung von Hartsubstrat unter Wasser (F<strong>und</strong>ament, ggf. Kolkschutz)<br />

c) Hindernis im Wasserkörper mit<br />

Veränderung des Strömungsregimes<br />

Veränderung des Wellenfeldes<br />

Auskolkung / Sedimentumlagerungen<br />

Freisetzung von Nähr- <strong>und</strong> evtl. Schadstoffen<br />

Veränderung der Morphologie<br />

3. Umspannplattform, Turm <strong>und</strong> Gondel sowie Rotor<br />

Hindernis im Luftraum<br />

Kennzeichnung durch Beleuchtung <strong>und</strong> Farbgebung; Befeuerung<br />

Sichtbarkeit im Luftraum<br />

Einbringen von Hartsubstrat / Siedlungsfläche über Wasser<br />

4. Parkinterne Verkabelung<br />

Stofffreisetzung aus dem Kabel <strong>und</strong> der Ummantelung, Armierung<br />

Veränderung der Morphologie<br />

Veränderung des Strömungsregimes (nur bei Deckelung, Abdeckung), der Sedimentverteilung (Sedimentumlagerungen,<br />

Auskolkungen u. ä.), der Sedimentdynamik, der Wasserbeschaffenheit (Salz-, Temperatur-, Dichte-, Sauerstoff-,<br />

Nährstoff- <strong>und</strong> Schichtungsverhältnisse)<br />

Flächeninanspruchnahme, Habitatverlust, Habitatveränderung<br />

Sperrungen, Einschränkungen, potenzielle Gefährdungen <strong>und</strong> Beeinträchtigungen für andere Nutzungen<br />

Einbringung von Fremdmaterialen in das Sediment, Sedimentverluste, Veränderung der Sedimenteigenschaften<br />

5. Tonnen/Seezeichen<br />

a) Kennzeichnung (Beleuchtung <strong>und</strong> Farbgebung; Befeuerung)<br />

b) Schaffung von Unterwasser- <strong>und</strong> Überwasser-Hartsubstratflächen<br />

1.2.3 Betriebsbedingte Wirkungen<br />

Die betriebsbedingten Wirkungen werden anhand der Kenntnisse des aktuellen Planungsstandes<br />

ermittelt. Unabhängig von den durch den Betrieb des Windparks direkt verursachten betriebsbedingten<br />

Vorhabenswirkungen entstehen möglicherweise auch Sek<strong>und</strong>ärwirkungen, die überwiegend<br />

Schadstoffemissionen (Ver- <strong>und</strong> Entsorgung, Wartung <strong>und</strong> Pflege der Anlagen) zur Folge haben<br />

07.12.2010 Seite 8

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