28.12.2013 Aufrufe

08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Zugvögel<br />

Der „Störungstatbestand“ bei der Bewertung der Zugvögel, kann durch Scheuch- <strong>und</strong> Barrierewirkung <strong>und</strong> Vogelschlag<br />

während der Bauzeit des Windparks <strong>und</strong> in der Betriebsphase durch Vogelschlag an den OWEA <strong>und</strong> den Rotoren (auch<br />

durch Nachlaufströmungen) auftreten. Durch nächtliche Beleuchtung könnte sich der Vogelschlag durch die entstehende<br />

Anlockwirkung noch verstärken.<br />

Wenn man davon ausgeht, dass die relevanten Populationen generell in dem Bereich zwischen der schleswig-holsteinischen<br />

Ostseeküste <strong>und</strong> Bornholm die Ostsee im Breitfrontenzug überqueren (Strecke ca. 300 km), so entfallen auf das Antragsgebiet<br />

des Windparks „ARCADIS Ost 1“ mit einer Ausdehnung von ca. 9,3 km senkrecht zur Hauptzugrichtung (210° im<br />

Herbst) etwa 3,1% der zu passierenden Strecke. Demnach müssten unter den angenommenen Voraussetzungen auch etwa<br />

3,1% der Populationen aller nachts ziehenden Arten auf das Untersuchungsgebiet treffen. Bei einer angenommenen Individuenzahl<br />

von ca. 200 - 250 Mio. nachts ziehender Landvögel im Herbst würden somit etwa 6,2 – 7,7 Mio. Vögel das Antragsgebiet<br />

überfliegen.<br />

Die Flugstrecke der Zugvögel zur Überquerung der Ostsee beträgt teilweise einige 100 km. Angesichts der Gesamtbreite<br />

des Breitfrontzuges von mind. 300 km sowie der Tatsache, dass Vogelschlag vor allem nachts bei ungünstiger Wetterlage<br />

stattfinden wird, ist der Anteil der betroffenen Individuen an der Gesamtzahl der ziehenden Tiere gering. Die Auswirkungen<br />

der sich drehenden Rotoren (Barrierewirkung durch visuelle Unruhe <strong>und</strong> Geräuschemissionen) treten im oben genannten<br />

Bereich auf. Nach BERTHOLD (2000) bewegen sich die Nonstopflugleistungen des Großteils der Zugvogelarten - auch der<br />

Kleinvögel - in Größenordnungen über 1.000 km. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass der gegebenenfalls benötigte<br />

Mehrbedarf an Energie durch einen möglicherweise erforderlichen Umweg zu „erheblichen Störungen“ in Bezug auf den<br />

Vogelzug führen würde.<br />

Von der Erfüllung des „Störungstatbestandes“ wird noch nicht ausgegangen, wenn einzelne Zugvögel beeinträchtigt werden,<br />

sondern erst wenn ausreichende Erkenntnisse darüber vorliegen, dass die Zahl der beeinträchtigten Tiere so groß ist, dass<br />

von einer signifikanten Beeinträchtigung der Populationsgröße ausgegangen werden kann. Laut BSH (20<strong>08</strong>) konnte „ein<br />

gemeingültiger Akzeptanzgrenzwert mangels hinreichender Erkenntnisse bisher noch nicht ermittelt werden. Zumindest als<br />

Orientierung kann jedoch der in Fachkreisen bei avifaunistischen Betrachtungen vielfach verwendete Schwellenwert von<br />

einem Prozent herangezogen werden. Das Gefährdungspotenzial für die jeweilige biogeografische Population liegt dabei<br />

zum einen in dem Verlust durch Vogelschlag sowie zum anderen in sonstigen nachteiligen Auswirkungen, die sich durch<br />

erzwungene Flugroutenveränderungen ergeben können“ (Ende Zitat).<br />

„Erhebliche Störungen“ könnten also auch vom energetischen Mehraufwand beim Um- oder Überfliegen des OWP ausgelöst<br />

werden. Über das Ausmaß der Barrierewirkung bzw. die Frage, was ein Umweg von z. B. 10 km für die Fitness der Vögel<br />

bedeutet, kann aus einem Vergleich mit dem Gesamtzugweg geschlossen werden. DIERSCHKE et al. (2000) stellen in Bezug<br />

auf die Querung der Ostsee im Verlauf des Zuges fest: „Im Vergleich zu anderen Barrieren im Zugsystem von Singvögeln,<br />

wie etwa der Sahara, ist die zu meisternde Entfernung mit maximal wenigen h<strong>und</strong>ert Kilometern relativ gering.“ Trotzdem<br />

stellt die Überwindung auch der Ostsee für einen Teil der Population ein Problem dar, Verluste vor allem bei schwachen<br />

Individuen sind zu erwarten. Der erforderliche energetische Mehraufwand für die Ausweichbewegungen könnte möglicherweise<br />

dazu führen, dass in dieser Gruppe die Sterblichkeit geringfügig ansteigt. Dass Entfernungen von einigen h<strong>und</strong>ert<br />

Kilometern über See generell für Zugvögel keine Barrieren darstellen, zeigt z. B., dass Singvögel das Mittelmeer in breiter<br />

Front überqueren <strong>und</strong> keine Zugkonzentrationen am Bosporus, bei Gibraltar oder bei Sizilien auftreten. Im Herbst verlassen<br />

viele kleine Singvögel in Südwestrichtung ihre Brutgebiete in Nordeuropa <strong>und</strong> überqueren bei Cape Saint Vincent in Portugal<br />

den Atlantik Richtung Afrika. Sie fliegen also eine weite Strecke über das Meer nach Afrika, obwohl sich nur 400 km entfernt<br />

die Meerenge von Gibraltar befindet (LÖVEI 1989). Es werden insgesamt keine „erheblichen Störungen“ erwartet.<br />

Da laut Zugvogelgutachten (IFAÖ 2010a) <strong>und</strong> der UVU-Aussagen (IFAÖ 2010e) für keine Zugvogelart von Betroffenheiten<br />

der biogeografischen Population von gleich oder größer einem Prozent ausgegangen wird, sind „erhebliche Störungen“<br />

einzelner Arten ausgeschlossen <strong>und</strong> es tritt keine „Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen“ ein<br />

(Anmerkung: Da bei Zugvögeln, anders als bei Brutvögeln, die „lokale Population“ keine „greifbare“ Größe darstellt <strong>und</strong> die<br />

die eigentlichen „lokalen Populationen“ meist in Skandinavien befinden, wird der Bezug über die biogeografische Population<br />

<strong>und</strong> das 1%-Kriterium hergestellt).<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Es werden mehrere Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen in der UVU vorgeschlagen. Diese gelten jedoch nicht als<br />

vorgezogene AusgIeichsmaßnahmen im Sinne des § 44(5) BNatSchG = Vermeidungs- / CEF-Maßnahme.<br />

Diese aus der UVU übernommenen Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen werden im „Sterntaucher-Steckbrief“<br />

07.12.2010 Seite 670

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!