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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Tordalk (Alca torda), Code: A200<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand ist nicht<br />

erfüllt, da sich diese in sehr großer Entfernung vom Offshore-Windpark befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen<br />

keinesfalls erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze oder Rastgebiete sein. Diese sind im Vorhabensbereich vorhanden sein<br />

(vgl. Tabelle unter <strong>Punkt</strong> 2.3), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört, denn der OWP löst allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen Rastflächenentzug aus (keine<br />

Mauserflächen).<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 73<br />

Als Bewertungskriterium für den Schädigungstatbestand kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen<br />

werden. Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 55.000 Ind.<br />

Die Art wurde im Vorhabensgebiet <strong>und</strong> dem 2-km-Puffer in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt (max. 71<br />

Ind. im April 20<strong>08</strong> im OWP <strong>und</strong> dem 2-km-Pufer). Das 1%-Kriterium liegt für A. t. torda bei 550 Ind. Da dieses nicht erreicht<br />

wird, ist der „Schädigungstatbestand“ nicht erfüllt. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden<br />

oder rastenden Tordalken wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben<br />

aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Die im „Arten-Steckbrief“ des Sterntauchers aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen, wirken auch für die Tordalk, da diese<br />

nicht art-, sondern artengruppenspezifisch vorgeschlagen werden. Sie sind jedoch keine „vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen“<br />

bzw. „CEF-Maßnahmen“.<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

73 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 45 (7) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

07.12.2010 Seite 643

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