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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Bei Betrachtung der Summationswirkungen wurden nach Maßgabe des BSH keine weiteren Offshore-Windparks<br />

herangezogen, sondern lediglich die Netzanbindung des OWP. Bei Verwendung eines<br />

Drehstromkabels werden keine erheblichen Beeeinträchtigungen von Zielarten erwartet.<br />

Die FFH-VU zum OWP „Arcadis Ost 2“ (IFAÖ 2006c) beinhaltet ebenfalls die möglichen Beeinträchtigungen<br />

der Erhaltungsziele des EU-Vogelschutzgebiets „Pommersche Bucht“, das einen Minimalabstand<br />

von 4,5 km zum Projektgebiet aufweist. Dieser relativ kleine OWP liegt in einer „Lücke“<br />

zwischen den beiden genehmigten OWP des Vorranggebiets „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“.<br />

Mit Ausnahme der Tordalken halten sich die im gesamten Vorranggebiet (/Eignungsgebiet) durch<br />

Lebensraumverluste (infolge Meidungsreaktionen) beeinträchtigten Seevögel im Winter überwiegend<br />

innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes „Pommersche Bucht“ am Adlergr<strong>und</strong> auf (IFAÖ 2006c). Der<br />

Offshore-Windpark „ARCADIS Ost 2“ wird aufgr<strong>und</strong> seiner zentralen Lage innerhalb des besonderen<br />

Eignungsgebietes für Windenergieanlagen „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ <strong>und</strong> seiner Entfernung vom EU-<br />

Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“, die 4,5 km beträgt, keine Beeinträchtigungen der Zielarten<br />

bewirken.<br />

Da der Offshore-Windpark „ARCADIS Ost 2“ außerhalb der Rastgebiete liegt, dürfte eine Beeinträchtigung<br />

der Rastfunktion der südöstlich gelegenen Gebiete (durch Barrierewirkung) gering ausfallen.<br />

Ausgehend von den bisherigen Untersuchungsergebnissen an Eiderenten in den Offshore-<br />

Windparks „Utgr<strong>und</strong>en“ <strong>und</strong> „Nysted“ wird davon ausgegangen, dass für die Zielarten des EU-<br />

Vogelschutzgebietes „Pommersche Bucht“ ein vernachlässigbares Kollisionsrisiko besteht (FOX et al.<br />

2006, PETTERSSON 2005).<br />

Im Hinblick auf kumulative Projektwirkungen wurden die beiden angrenzenden OWP berücksichtigt.<br />

Die fachgutachterliche Bewertung dieser Auswirkungen ergab, dass sich diese Beeinträchtigungen<br />

bei einer Summationsbetrachtung aller im Besonderen Eignungsgebiet „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ geplanten<br />

Offshore-Windparks (mit insgesamt 185 OWEA) nicht erheblich auf die abgeleiteten Erhaltungsziele<br />

der Schutzgebiete auswirken werden, wobei auch auf die Bewertungen im Eignungsgebietsverfahren<br />

(BSH 2005a) <strong>und</strong> auf die Genehmigung für den OWP „Arkonabecken Südost“ (BSH<br />

2006) verwiesen wird.<br />

Beurteilung der Erheblichkeit von möglichen Beeinträchtigungen des SPA „Pommersche<br />

Bucht“<br />

Nach DIERSCKE & BERNOTAT (2009: 31) sind der Bezug für die Beurteilung der Erheblichkeit „die Bestände<br />

innerhalb des Gebiets, nicht der Gesamtbestand der Art oder ökologisch ggf. abgrenzbare<br />

‚Populationen‟. Die Frage, die hier zu beantworten ist, lautet: Welche anthropogen bedingte Mortalität<br />

ist bei welchen Arten in einem Gebiet ‚erheblich‟?“ Bei der Bewertung der prognoszierten Mortalität<br />

seien dann allerdings auch übergeordnete naturschutzfachliche <strong>und</strong> populationsökologische Parameter<br />

relevant. LAMBRECHT & TRAUTNER (2004: 150) geben ebenfalls Hinweise zur Beurteilung<br />

individuenbezogener Beeinträchtigungen von Arten <strong>und</strong> ihrer Populationen <strong>und</strong> fordern: „Eine erhöhte<br />

Mortalität in Zugkorridoren sowie Überwinterungs- oder Rastgebieten wandernder Tierarten kann<br />

erhebliche Auswirkungen auf den günstigen Erhaltungszustand in den z.T. weit entfernt (ggf. auch in<br />

anderen Staaten) gelegenen Brutgebieten haben <strong>und</strong> ist daher angemesssen in die Bewertung einzustellen.“<br />

Untersuchungen an Offshore-Windparks konzentrierten sich bisher mit Ausnahme von BLEW et al.<br />

(20<strong>08</strong>) vornehmlich auf den Tagzug von Meeresenten <strong>und</strong> Seevögeln an dänischen Windparks (vgl.<br />

Kap. 4.4.1.2). Die OWP „Horns Rev“ <strong>und</strong> „Nysted“ sind seit 2002 bzw. 2003 in Betrieb, Bau- <strong>und</strong><br />

Betriebsphase wurden wissenschaftlich begleitet. Theoretische Kollisionsrisiken wurden mit Modellen<br />

berechnet, müssen aber in der Wirklichkeit durch ein Effekt-Monitoring überprüft werden: „Auf<br />

See hingegen sind bisher fast alle Versuche fehlgeschlagen, Kollisionen von Vögeln an Windkraftanlagen<br />

zu quantifizieren“ (BLEW et al. 2007: 107). Gemäß Fachgutachten Seevögel (IFAÖ 2010d) sind<br />

07.12.2010 Seite 445

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