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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Für nahrungssuchende, rastende oder überwinternde Seevögel sind außerdem Individuenverluste<br />

durch Kollisionen zu erwarten, die in Abhängigkeit von artabhängigem Meideverhalten <strong>und</strong> möglicher<br />

Gewöhnungseffekte der lokalen Population in geringerem Maße als bei Zugvögeln (s. unten) zu<br />

erwarten sind.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der kurzen Verlegezeiten <strong>und</strong> der großen Entfernungen zwischen den Offshore-Windparks<br />

„ARCADIS Ost 1“ <strong>und</strong> „Baltic 1“, „Kriegers Flak“ sowie den im Vorranggebiet „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“<br />

gelegenen OWP werden kaum kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit der Verlegung dieser<br />

Seekabel erwartet, die hauptsächlich aus Scheuchwirkungen der Verlegeschiffe resultieren <strong>und</strong> vom<br />

vorhandenen Schiffsverkehr überlagert werden.<br />

Für Seevögel (außer Tordalk) werden auch in Summation keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Vogelpopulationen erwartet.<br />

Zugvögel<br />

Beeinträchtigungen von Zugvögeln sind in STAUN STRALSUND (2007b) als maßgebliche kumulative,<br />

zu untersuchende Wirkungen benannt.<br />

Die beiden Hauptkonflikte für Zugaktivitäten sind die mögliche Barrierewirkung infolge der flächenhaften<br />

Wirkung eines Offshore-Windenergieparks <strong>und</strong> das Risiko der Kollision mit den einzelnen<br />

Anlagen bzw. Anlagenteilen, was Individuenverluste zur Folge hat <strong>und</strong> sich auf die Populationen der<br />

betroffenen Arten auswirken kann.<br />

Kollisionsrisiko<br />

Es werden u. a. im Umweltbericht zum <strong>Raum</strong>ordnungsplan für die deutsche AWZ, Teil Ostsee kumulative<br />

Wirkungen der in den Vorranggebieten der AWZ geplanten Offshore-Windparks auf den Vogelzug<br />

bewertet (BSH 2009a). Dort heißt es in Kap. 9.4 „Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung der voraussichtlichen<br />

erheblichen Auswirkungen der Durchführung des <strong>Raum</strong>ordnungsplans auf die Meeresumwelt“<br />

(BSH 2009a: 4<strong>08</strong>): „Als Ergebnis ist festzuhalten, dass von Offshore-Windenergieparks<br />

in beiden Vorranggebieten keine Gefährdung des Vogelzugs zu erwarten ist. Eine Gefährdung ergibt<br />

sich auch nicht aufgr<strong>und</strong> etwaiger kumulativer Auswirkungen“, stellt aber zugleich fest: „Es ist allerdings<br />

einzuräumen, dass diese Prognose nach dem bisherigen Stand von Wissenschaft <strong>und</strong> Technik<br />

unter Prämissen abgegeben wird, die noch nicht geeignet sind, die Gr<strong>und</strong>lage für das Schutzgut auf<br />

befriedigende Weise abzusichern. Dieses ist auf Zulassungsebene zu regeln“ (BSH 2009a: 409). Die<br />

Vorranggebiete in der AWZ umfassen die drei bislang vom BSH genehmigten OWP.<br />

In BFN (2006, S. 25 ff.) sind „Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelzug“ dargestellt. Das<br />

„Seegebiet nördlich Rügen“ gehört nach Einschätzung des BfN zu den wichtigsten Konzentrationspunkten<br />

des Vogelzuges über der Ostsee. In seiner Ausdehnung reicht es nördlich der Westseite<br />

des Darß bis nördlich der Ostseite Rügens nach Südschweden. Für den Kranich zählt das Gebiet zu<br />

den wichtigsten Zugwegen in Europa. Eine der Hauptzugrichtungen verläuft von Nord nach Süd <strong>und</strong><br />

entgengesetzt, zahlreiche Wasservogelarten queren das Gebiet aber auch in westliche Richtung<br />

bzw. gen Osten. Außer von Kranichen wird das Gebiet von einem Großteil der in Mittel- <strong>und</strong> Westeuropa<br />

überwinternden Populationen von Saatgänsen, Ringelgänsen, Weißwangengänsen, Zwergschwänen,<br />

Trauerenten, Eiderenten, Seetauchern sowie Limikolenarten wie Pfuhlschnepfe, Knutt<br />

<strong>und</strong> Kiebitzregenpfeifer <strong>und</strong> zahlreichen Singvogelarten passiert. Der genehmigte Offshore-<br />

Windpark „Baltic 2“ (früher: Kriegers Flak) liegt innerhalb dieses Bereiches, während das „Vorranggebiet<br />

westlich Adlergr<strong>und</strong>“ nach der kartografischen Darstellung in BfN (2006, S. 26) knapp außerhalb<br />

liegt. Inhaltlich bearbeitet wurde aufgr<strong>und</strong> der gesetzlichen Zuständigkeiten nur die AWZ, im<br />

Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern liegen jedoch unzweifelhaft auch die Windparks „Baltic<br />

07.12.2010 Seite 380

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