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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

3. Umweltverträglichkeitsstudie<br />

3.1 Untersuchungsräume, Methodik <strong>und</strong> allgemein verfügbare Daten-<br />

<strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen<br />

3.1.1 Untersuchungsräume<br />

Mit Unterrichtung nach § 2a der 9. BImSchV über die voraussichtlich beizubringenden Unterlagen für<br />

das Vorhaben (STAUN STRALSUND 2007b) legte das Staatliche Amt für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt<br />

Vorpommern als zuständige Genehmigungsbehörde u. a. den räumlichen, inhaltlichen <strong>und</strong> zeitlichen<br />

Untersuchungsrahmen auf Gr<strong>und</strong>lage der Informationsunterlagen zum Scoping-Termin, relevanter<br />

zusätzlicher Informationen <strong>und</strong> Stellungnahmen beteiligter Fachbehörden <strong>und</strong> Träger öffentlicher<br />

Belange fest. Der Untersuchungsraum zur Ermittlung der Umweltauswirkungen war schutzgutbezogen<br />

zu definieren, da die Wirkungen für die betrachteten Schutzgüter sowie Artengruppen unterschiedliche<br />

räumliche Bezüge aufweisen. Bei der Festlegung der Untersuchungsgebiete wurden der<br />

direkte Eingriffsbereich des Vorhabens (Vorhabensraum) <strong>und</strong> der <strong>Raum</strong> vorhabensspezifischer Wirkungen<br />

(z. B. Trübungen, visuelle <strong>und</strong> akustische Störreize) berücksichtigt. Die schutzgutbezogenen<br />

Untersuchungsräume sind in Tab. 7 (vgl. auch Tischvorlage des IfAÖ zum Scopingtermin – IFAÖ<br />

2007a) <strong>und</strong> Karte V dargestellt.<br />

Tab. 7: Schutzgutbezogene Untersuchungsräume „ARCADIS Ost 1“<br />

Schutzgut<br />

Mensch, Boden, Wasser,<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter,<br />

Klima / Luft<br />

Landschaftsbild<br />

Untersuchungsbereich, Abstand<br />

beantragtes Vorhabensgebiet sowie 500 m – Wirkraum<br />

beantragtes Vorhabensgebiet sowie 20 km – Wirkraum <strong>und</strong> markante<br />

Blickbeziehungen zu projektnahen Küstenstandorten (siehe Karte V)<br />

Pflanzen / Tiere<br />

Benthos / Biotope <strong>und</strong><br />

Fische<br />

Seevögel <strong>und</strong> Meeressäuger<br />

beantragtes Vorhabensgebiet sowie 500 m – Wirkraum<br />

beantragtes Vorhabensgebiet mit ca. 20 km – Wirkraum (Rechteck mit<br />

Abstand zum Vorhabensgebiet von mindestens 20 km <strong>und</strong> Mindestgröße<br />

von 2.000 km²)<br />

Die inhaltliche <strong>und</strong> zeitliche Abgrenzung des Untersuchungsrahmens sowie angewandte Untersuchungsmethoden<br />

werden in den folgenden Kapiteln für das jeweilige Schutzgut erläutert. Weitere<br />

Hinweise zu den angewandten Untersuchungsmethoden für das jeweilige Schutzgut sind deren Bestandsbeschreibung<br />

<strong>und</strong> –bewertung vorangestellt.<br />

3.1.2 Untersuchungsrahmen für die Schutzgüter<br />

3.1.2.1 Untersuchungsrahmen Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen<br />

Ges<strong>und</strong>heit<br />

Der Untersuchungsraum umfasst alle Bereiche, in denen das hier betrachtete Offshore-Windpark-<br />

Projekt wahrzunehmen sein wird. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Sichtbarkeit des Parks<br />

von den Erholungsorten auf der Insel Rügen aus gelegt. Zur Bestandscharakterisierung wird eine<br />

Recherche der Erholungsnutzung, der Nutzung des Gebietes durch die Sportschifffahrt bzw. die<br />

Fischerei sowie weitere anthropogene Nutzungsformen (z. B. Berufsschifffahrt, Militär, Rohstoffent-<br />

07.12.2010 Seite 33

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