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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />

Greifswalder Bodden sowie den nord- <strong>und</strong> westrügenschen Bodden. Die äußeren Küstengewässer Mecklenburg-<br />

Vorpommerns sind in milden Wintern von geringer Bedeutung. Bei Vereisung der inneren Boddengewässer werden äußere<br />

Küstengewässer aufgesucht. Schwerpunkträume sind dann der Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“ (z. B.<br />

Nordteil Insel Hiddensee), sowie die westliche Pommersche Bucht nördlich der Insel Usedom. In diesem Gebieten können<br />

im Dezember/Januar mitunter >1% der biogeographischen Population angetroffen werden (DURINCK et al. 1994, SCHIRMEIS-<br />

TER pers. Mitt.). GARTHE et al. (2003) schätzen, dass sich unter diesen Bedingungen bis zu 5.500 Ind. in den äußeren Küstengewässern<br />

aufhalten.<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Der Brutbestand des Mittelsägers in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ist gering <strong>und</strong> umfasst nur 110-120<br />

Paare (KUBE 2005). Der Rastbestand in Mecklenburg-Vorpommern betrug 5.000-10.000 Ind. Mittelsäger überwintern überwiegend<br />

in den inneren Küstengewässern, mit Schwerpunkt im Greifswalder Bodden <strong>und</strong> in den nord- <strong>und</strong> westrügenschen<br />

Bodden. Die äußeren Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns sind in milden Wintern von geringer Bedeutung. Kleinere<br />

Rastvorkommen (jeweils 1% der biogeographischen<br />

Population angetroffen werden (DURINCK et al. 1994, SCHIRMEISTER pers. Mitt.). GARTHE et al. (2003) schätzen, dass<br />

sich unter diesen Bedingungen bis zu 5.500 Ind. in den äußeren Küstengewässern aufhalten (IFAÖ 2005a). Mittelsäger<br />

ziehen im September-November in die Winterquartiere in der westlichen Ostsee (GARTHE et al. 2003). Der Heimzug erfolgt in<br />

den Monaten Februar bis April. Die Mittwinterbestände entlang der Küsten sind eine Funktion der Eisverhältnisse. Bei Kälteflucht<br />

weichen die Tiere nach England <strong>und</strong> in die Niederlande aus (SUDFELDT et al. 2003). Seit Ende der 1980er Jahre ist der<br />

Bestand stabil (SUDFELDT et al. 2003).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Vom Mittelsäger liegen nur drei Beobachtungen fliegender Vögel im Untersuchungsgebiet vor, die an drei verschiedenen<br />

Terminen erfolgten. Maximal waren sieben Individuen anwesend. Offshore-Bereiche gehören während der Brutzeit <strong>und</strong> der<br />

Jungenaufzucht i. d. R. nicht zum Aufenthaltsbereich von Mittelsägern. Detaillierte Informationen sind im Seevogel-<br />

Gutachten (IFAÖ 2010d) enthalten.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach §44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Mittelsäger führen vermutlich Austauschbewegungen zwischen verschiedenen Rastplätzen durch <strong>und</strong> sind dann empfindlich<br />

gegenüber einer Kollision mit OWEA (MENDEL et al. 20<strong>08</strong>). DIERSCHKe & DANIELS (2003) beobachteten, dass 95% der bei<br />

Helgoland ziehenden Mittelsäger in einer Höhe < 50 m flogen. Es wird nachfolgend geprüft, ob der Schädigungstatbestand<br />

„Fang, Verletzung, Tötung” durch möglichen Vogelschlag gegeben sein könnte. Zur Abschätzung eventueller negativer<br />

Auswirkungen ist u. a. die Flughöhe maßgebend. Diese wird oben nach den Erkenntnissen aus der Literatur angegeben.<br />

Da die Schiffe, die an Bau oder Reparatur beteiligt sind, dem Schiffstyp langsam fahrendes Schiff zuzuordnen sind, werden<br />

keine Tiere verletzt oder getötet. Durch Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter Weise<br />

erhöht. Das direkte Umfeld des jeweiligen Baustandortes wird von den Vögeln gemieden, so dass Kollisionen fliegender oder<br />

schwimmender Individuen ausgeschlossen werden können.<br />

Insgesamt betrachtet, tritt nach dem aktuellen Erkenntnisstand der Schädigungstatbestand „Fang, Verletzung, Tötung” für<br />

07.12.2010 Seite 649

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