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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Schallschutzmaßnahmen beim Rammen sollten darauf gerichtet sein,<br />

1. für den Gefährdungsbereich, in welchem Rammarbeiten durchgeführt werden, die Anwesenheit<br />

von Meeressäugern ausschließen zu können (wirkt nur keinräumig <strong>und</strong> ist deshalb<br />

kein geeignetes Mittel zur Schadensbegrenzung in den weiter entfernt liegenden NATU-<br />

RA 2000-Gebieten)<br />

2. die Schallemissionen so zu minimieren, dass ein hinreichender Schutz der marinen Umwelt<br />

gegeben ist.<br />

Eine effektive Methode, Schall an der Quelle zu reduzieren, ist nach bisherigen Versuchen die<br />

Verwendung von Blasenschleiern bzw. –vorhängen (vgl. z. B. BETKE & MATUSCHEK 2010). Mit Hilfe<br />

von um den zu rammenden Pfahl gelegten Blasenvorhängen konnte in mittlerweile verschiedenen<br />

Studien eine effektive Schallreduktion unter Beweis gestellt werden (Tab. 141 in Kap. 4.5.3). Diese<br />

Methode ist allerdings recht aufwändig <strong>und</strong> befindet sich noch in der Erprobung, um eine Optimierung<br />

zu erreichen. Große Wassertiefen <strong>und</strong> Strömung können die Verwendung von Blasenvorhängen<br />

erschweren. Für eine effektive Schallreduktion ist es erforderlich, dass auf der gesamten<br />

Pfahllänge ein geschlossener Blasenvorhang aufgebaut wird. Durch den Einsatz von Blasenvorhängen<br />

oder eine vergleichbare Maßnahme (wie Ummantelung mit einem innen mit Schaumstoff<br />

beschichteten Stahlrohr) kann der Radius der Beeinträchtigungen reduziert werden.<br />

Das BSH hat aktuell „Leitsätze für die Anwendung der Eingriffsregelung innerhalb der ausschließlichen<br />

Wirtschaftszone <strong>und</strong> auf dem Festlandsockel im Rahmen von § 58 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG“<br />

veröffentlicht. Darin wird der Vorsorgewert des UBA als verbindlicher Grenzwert erklärt, weiter<br />

heißt es: „Soweit eine Vermeidung von mit den Eingriffen verb<strong>und</strong>enen Beeinträchtigungen nach<br />

den oben genannten Vorgaben nach dem Stand der Technik nicht oder nur zum Teil technisch<br />

möglich ist, sind auch Maßnahmen nach dem Stand der Wissenschaft <strong>und</strong> Technik in die vorzulegende<br />

Antragsdokumentation einzubeziehen.“ Dies unterstreicht die Notwendigkeit von Vermeidungsmaßnahmen<br />

wie z.B. Blasenschleier.<br />

Eine potenzielle Gefährdung der Art des Anhangs II der FFH-RL wird durch solche, dem Stand der<br />

Technik <strong>und</strong> dem aktuellen Kenntnisstand zu Beginn der Bauarbeiten entsprechenden Maßnahmen<br />

zur Vermeidung <strong>und</strong> Verminderung voraussichtlich auf ein Maß reduziert, dass keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten sind.<br />

Unter Berücksichtigung der o.g. Maßnahmen ergeben sich voraussichtlich keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Westliche Rönnebank“.<br />

4.5.5.5 Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

„Westliche Rönnebank“ durch andere zusammenwirkende Pläne <strong>und</strong><br />

Projekte<br />

Es ist zu prüfen, ob die in Kap. 4.5.5.3 ermittelten, unter Einschluss von Maßnahmen zur Schadensbegrenzung<br />

als nicht erheblich bewerteten Beeinträchtigungen des geplanten OWP im Zusammenwirken<br />

mit anderen Plänen <strong>und</strong> Projekten die Erheblichkeitsschwelle überschreiten.<br />

Nach Kap. 4.3.4 sind im Rahmen dieser Untersuchung folgende OWP <strong>und</strong> deren Netzanbindungen<br />

zu berücksichtigen:<br />

‣ Offshore-Windpark „Baltic 1“<br />

‣ Offshore-Windpark „Baltic 2“ (bisher „Kriegers Flak“)<br />

‣ Vorranggebiet (/Eignungsgebiet) „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ (mit den Offshore-Windparks „Arkona-Becken<br />

Südost“ <strong>und</strong> „Wikinger“ [bisher „Ventotec Ost 2“] sowie „Arcadis Ost 2“)<br />

07.12.2010 Seite 492

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