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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Code: 1309 (Code der Zwergfledermaus verwendet)<br />

folgenden Prognosen theoretische worst-case-Annahmen. Laut SKIBA (2007) werden generell folgende Erkenntnisse zum<br />

„Fledermausschlag an OWEA in der Deutschen Nordsee“ (auf die Ostsee übertragbar - Anm. Verfasser) zusammengefasst.<br />

„Es ist anzunehmen, dass Fledermäuse durch Licht, Wärme <strong>und</strong> Insekten angelockt werden, um zu rasten oder um Insekten<br />

zu fangen. Die Fledermäuse werden versuchen, den rotierenden Rotorblättern auszuweichen <strong>und</strong> können dabei durch Nachlaufströmungen<br />

<strong>und</strong> Turbulenzen mit dem Turm kollidieren“ (Ende Zitat).<br />

Auf Individuenebene sind Kollisionen nicht völlig auszuschließen, da Einzelexemplare wie oben bei SKIBA (2007) als „worstcase-Szenario“<br />

angegeben beim Insektenfang (Insekten bis 10 mm bilden die Nahrung, BARLOW 1997) mit den Rotoren oder<br />

den OWEA-Türmen kollidieren könnten. Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung sind nicht möglich. Im Rahmen der<br />

Auswirkungsprognose der UVU (IFAÖ 2010e) werden keine Auswirkungen für den Seebereich in Bezug auf Fledermäuse<br />

prognostiziert. Eine Gefährdung durch Tierkollisionen mit den OWEA, Schiffen oder Baugeräten wird nicht gesehen. Durch<br />

OWEA, Baugeräte <strong>und</strong> Schiffe wird das Risiko einer Schädigung nicht in signifikanter Weise erhöht. Im Übrigen fliegen die<br />

Tiere normalerweise höher als die Reichweite der Rotoren. Daher sind ohnehin Auswirkungen nur bei Jagdaktivitäten im<br />

Rotorbereich denkbar.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 36<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Angaben zu Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz von Individuen<br />

a) konfliktvermeidende Bauzeitenregelung<br />

Bauzeitenregelungen bzw. Baufeldinspektionen sind vorgesehen: ja nein<br />

Da der gesamte mögliche Errichtungszeitraum des Jahres genutzt werden muss, sind keine Bauzeitenbeschränkungen in<br />

den Überflugzeiten der Fledermäuse möglich.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Es sind keine Maßnahmen zur Kollisionsminderung möglich.<br />

Der Verbotstatbestand „Fangen, Töten, Verletzen” tritt (ggf. trotz Maßnahmen) ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten (§ 44 (1), Nr. 3<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört?<br />

ja nein<br />

Da sich die Fortpflanzungs- oder Ruhestätten an Land befinden ist eine Beschädigung oder Zerstörung ausgeschlossen.<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

36 hier nicht relevant<br />

07.12.2010 Seite 572

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