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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Umweltauswirkung<br />

Störung der Strömungsverhältnisse<br />

Nährstoff- bzw. Schadstoffresuspension; Trübungsfahnen<br />

Landschaftsbild<br />

maßgebliche visuelle Wirkung im Landschaftsbild<br />

Biotoptypen / Benthos<br />

Einbringung von künstlichem Hartsubstrat<br />

Habitatbeeinträchtigung für das Benthos<br />

Fischfauna<br />

Beunruhigungen durch Trübungen, Lärm, Vibration u. ä.<br />

Vögel<br />

Vogelschlag, Kollisionsgefahr. Anlockeffekte<br />

Flächenbeanspruchung von Rastfläche<br />

Beeinflussung der Nahrungsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Meeressäuger<br />

Barrierewirkungen<br />

maßgebliche Wirkungen sind gelb hervorgehoben<br />

Mögliche, maßgebliche<br />

Summationswirkungen<br />

Die Fischerei wird bei einer Summationsbetrachtung nicht einbezogen, da die Fischerei eine reguläre<br />

Nutzungsform des Meeres <strong>und</strong> kein Vorhaben gemäß UVPG ist. Auch der vorhandene Schiffsverkehr<br />

kann nicht kumulativ einbezogen werden. Wie für die Fischerei gilt für den Schiffsverkehr, dass<br />

es sich um eine Nutzungsform des Meeres handelt <strong>und</strong> nicht um ein Vorhaben nach der Definition<br />

des UVPG.<br />

Summationswirkungen sind vor allem mit benachbarten Projekten von Offshore-Windenergieparks<br />

relevant. Die zu berücksichtigen <strong>und</strong> weitere Projekte sind in Karte VIII – Andere zusammenwirkende<br />

Projekte (Summation) des Kartenanhangs dargestellt. Nach STAUN STRALSUND (2007b) sind im<br />

Rahmen dieser Untersuchung folgende OWP <strong>und</strong> deren Netzanbindungen zu berücksichtigen:<br />

‣ Offshore-Windpark „Baltic 1“ (Küstenmeer M-V, 21 OWEA, zurzeit im Bau)<br />

‣ Offshore-Windpark „Baltic 2“ (bisher „Kriegers Flak“, deutsche AWZ, 80 OWEA, durch das<br />

BSH genehmigt)<br />

‣ Vorranggebiet bzw. besonderes Eignungsgebiet „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ (deutsche AWZ, mit<br />

den genehmigten Offshore-Windparks „Arkona-Becken Südost“ <strong>und</strong> „Wikinger“ [bisher „Ventotec<br />

Ost 2“], je 80 OWEA)<br />

Innerhalb des Vorranggebietes „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ sind drei weitere Offshore-Windparks beantragt<br />

(vgl. Abb. 11):<br />

‣ Offshore-Windpark „Arcadis Ost 2“ (25 OWEA)<br />

‣ Offshore-Windpark „Adlergr<strong>und</strong> Gap“ (39 OWEA)<br />

‣ Offshore-Windpark „ Adlergr<strong>und</strong> 500“ (20 OWEA)<br />

In TU BERLIN et al (2006: 169/170) wird der Entwurf einer Konfliktmatrix der potenziell kumulativen<br />

Wirkungen zwischen der Offshore-Windkraftnutzung <strong>und</strong> anderen in der AWZ vorhandenen oder<br />

geplanten Nutzungen vorgestellt. Die Autoren sehen gr<strong>und</strong>sätzlich die Vermutung kumulativer Wirkungen<br />

bei mehreren Windparks, wenn Einzelwirkungen von Windparks sowohl von regionaler oder<br />

überregionaler Ausdehnung als auch von permanenter Dauer sind. Diese Wirkungen wären vertieft<br />

zu prüfen. Wirkungen, die nur temporär (Bau, Störfall etc.) auftreten <strong>und</strong> sich allenfalls dann kumula-<br />

07.12.2010 Seite 372

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