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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

richtes zu den biotischen Schutzgütern <strong>und</strong> der biologischen Vielfalt wurden durch das BfN erstellt.<br />

Der Umweltbericht schließt eine Verträglichkeitsprüfung bezüglich der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung bzw. bezüglich Europäischer Vogelschutzgebiete ein. Geprüft wurden die Auswirkungen<br />

auf das Naturschutzgebiet (SPA) „Pommersche Bucht“ <strong>und</strong> auf das FFH-Schutzgebiet<br />

„Westliche Rönnebank“.<br />

Die Offshore-Windparks „Arkona-Becken Südost“ <strong>und</strong> „Wikinger“ (bisher „Ventotec Ost 2“) liegen<br />

innerhalb dieses Eignungsgebiets. In den Genehmigungsbescheiden wird ausdrücklich Bezug genommen<br />

auf die Aussagen im Umweltbericht zur Festlegung des Eignungsgebiets.<br />

Auch der OWP Baltic 2 („Kriegers Flak“) liegt innerhalb eines auf gleicher rechtlicher <strong>und</strong> fachlicher<br />

Gr<strong>und</strong>lage festgelegten besonderen Eignungsgebietes/Vorranggebiets Windenergie (BSH 2005b,<br />

BSH 2009b).<br />

Das BSH (2005a: 151) kommt zu folgender zusammenfassender Einschätzung: „Die Errichtung<br />

von WEA im Eignungsgebiet „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ wird voraussichtlich keine erheblichen Auswirkungen<br />

bzw. Fernwirkungen auf die zu schützenden Vogelarten im Naturschutzgebiet „Pommersche<br />

Bucht“ bzw. im IBA-Gebiet „Pomeranian Bay“ haben.“ Erhebliche Verluste an Populations<strong>und</strong><br />

Habitatanteilen für wichtige Seevogelarten des Schutzgebietes „Pommersche Bucht“ könnten<br />

mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Sollte es im nord-nordwestlichen Randbereich<br />

des Naturschutzgebietes in unmittelbarer Nähe des Eignungsgebietes zu Meidereaktionen<br />

einiger störempfindlicher Arten kommen, so würden diese zu einem sehr geringen Habitatverlust<br />

für wertgebende Arten des Naturschutzgebietes „Pommersche Bucht“ führen.<br />

BSH (2005a: 137): „Die Gefährdung für das Schutzgut Rastvögel aufgr<strong>und</strong> von Kollisionen ist generell<br />

durch die gute Sichtbarkeit der Anlagen als eher gering einzustufen. An dieser Bewertung<br />

ändert sich auch nichts, wenn man etwaige kumulative Auswirkungen des bereits genehmigten<br />

Projektes im Eignungsgebiet „Kriegers Flak“ sowie des landesplanerisch festgestellten Windparkprojektes<br />

„Baltic 1“ im Küstenmeer mit berücksichtigt.“<br />

Im „Umweltbericht zum <strong>Raum</strong>ordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone<br />

(AWZ) in der Ostsee, Stand 31.10.2009“ (BSH 2009a) erfolgt eine Bewertung der voraussichtlichen<br />

erheblichen Auswirkungen der Durchführung des <strong>Raum</strong>ordnungsplanes auf die Meeresumwelt<br />

auch in Bezug auf die Festlegungen von Vorranggebieten für Windenergie, die bereits seit<br />

dem 19.12.2005 als „besondere Eignungsgebiete für Windenergieanlagen“ festgelegt waren. Zu<br />

den voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen von OWP auf Zugvögel heißt es dort: „Als Ergebnis<br />

ist festzuhalten, dass von Offshore-Windenergieparks in den beiden Vorranggebieten „Westlich<br />

Adlergr<strong>und</strong>“ <strong>und</strong> „Kriegers Flak“ keine Gefährdung des Vogelzugs zu erwarten ist. Eine Gefährdung<br />

ergibt sich auch nicht aufgr<strong>und</strong> etwaiger kumulativer Auswirkungen. Durch die Ausschlusswirkung<br />

in den Natura 2000-Gebieten <strong>und</strong> die Festlegung von Vorranggebieten zur Windenergiegewinnung<br />

in aus ökologischer Sicht geeigneten Gebieten werden negative Auswirkungen<br />

auf Zugvögel vermindert, indem Barrierewirkungen reduziert werden. Für den Fall einer etwaigen<br />

Festlegung zusätzlicher Gebiete für die Windenergie beabsichtigt der <strong>Raum</strong>ordnungsplan, dass<br />

Windparks großräumig so angeordnet werden sollen, dass Barrierewirkungen in Bezug auf den<br />

Vogelzug auch weiterhin minimiert werden können. (…) Unter den Wasservögeln ist allerdings<br />

auch ein küstenorientierter Ost-West-Zug <strong>und</strong> umgekehrt verbreitet. Unter dieser Annahme ist es<br />

vorstellbar, dass die von Ost nach West ziehenden Arten auf beide Vorranggebiete für Windenergie<br />

treffen könnten. (…) Der räumliche Abstand zwischen diesen Gebieten ist so groß, dass ausreichend<br />

Platz zum Umfliegen bleibt. (…) Spezielle Zugkorridore sind für tagziehende Zugvogelarten<br />

im Bereich der AWZ der Ostsee außerhalb der Vorranggebiete vorhanden. (…) Unter normalen,<br />

von den Zugvogelarten bevorzugten Zugverhältnissen lassen sich bisher für keine Art Hinweise<br />

darauf finden, dass die Vögel ihren Zug typischerweise im Gefahrenbereich der Anlagen ein-<br />

07.12.2010 Seite 463

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