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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Noch in 5 km Entfernung liegt das gesamte Spektrum über dem Hintergr<strong>und</strong>schall. Oberhalb von<br />

400 Hz ist davon auszugehen, dass Schweinswale das Versorgungsschiff in dieser Entfernung noch<br />

wahrnehmen können. Seeh<strong>und</strong>e haben in tieferen Frequenzen ein besseres Hörvermögen. Dies hat<br />

zur Folge, dass sie selbst in 10 bis 20 km Entfernung noch einen signifikanten Teil der tiefen Frequenzanteile<br />

(unter 300 Hz) wahrnehmen können. Bei höheren Frequenzen ist die Hörbarkeit wie<br />

beim Schweinswal durch das laute Hintergr<strong>und</strong>geräusch begrenzt.<br />

Hörschäden durch den exemplarisch betrachteten Lärm von Schiffen sind nach dem derzeitigen<br />

Kenntnisstand nicht zu befürchten. Die Quellstärken liegen deutlich unter den von SOUTHALL et al.<br />

(2007) aufgestellten Schwellenwerten. Maskierungseffekte <strong>und</strong> Verhaltensreaktionen bzw. Störungen<br />

durch den Schiffslärm sind allerdings in der gesamten Hörbarkeits-Zone möglich. Schwellenwerte<br />

für solche Effekte unterhalb des Verletzungsniveaus liegen jedoch nicht vor.<br />

BSH (20<strong>08</strong>, S. 144): „EVANS et al. (1994) dokumentierten Ausweichreaktionen von Schweinswalen in<br />

Bezug auf Boote <strong>und</strong> Schiffe aller Größen. In der Nordsee konnte eine negative Korrelation zwischen<br />

der Dichte von Schweinswalen <strong>und</strong> dem Seeverkehrsaufkommen gezeigt werden (HERR et al.<br />

2005). Reaktionen von Seeh<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Kegelrobben auf Schiffe sind nur selten dokumentiert.“<br />

Aufgr<strong>und</strong> der geringen Ausdehnung der Wirkzonen mit erheblichen nachteiligen Wirkungen (vgl.<br />

TÜV NORD 2010b) sind wesentliche Auswirkungen auf Meeressäuger als maßgebliche Schutzgüter<br />

der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nicht zu erwarten. Zudem ist nicht davon auszugehen,<br />

dass GGB direkt betroffen sein werden. Eine weiterführende Betrachtung zu den einzelnen<br />

Schutzgebieten entfällt daher.<br />

4.4.2 Schadstoffeintrag im Havariefall<br />

Im Havariefall (Öl- bzw. Schadstoffeintrag beim Kollisionsfall Schiff / Turm) sind erhebliche Beeinträchtigungen<br />

für Rastvögel als Zielarten <strong>und</strong> ggf. auch für Meeressäuger nicht auszuschließen, da<br />

Individuenverluste <strong>und</strong> Vergiftungserscheinungen befürchtet werden müssen. Eine Gefährdung der<br />

Schutzgebiete ist nicht auszuschließen. Eine genaue Einschätzung ist nicht möglich, da das Ausmaß<br />

möglicher Beeinträchtigungen von verschiedenen Variablen bestimmt wird (abhängig von Ladung,<br />

Schwere der Kollision usw.).<br />

Eine Beurteilung des Kollisionsrisikos liegt für den Windpark „ARCADIS Ost 1“ in Form einer Risikoanalyse<br />

vor (DNV 2010). Als Wahrscheinlichkeit einer Kollisionswiederkehr wurden dort 125 Jahre<br />

errechnet. Da jedoch innerhalb eines Radius von 20 Seemeilen um den Windpark „ARCADIS Ost 1“<br />

einige weitere genehmigte deutsche Windparks liegen, ist das kumulative Kollisionsrisiko wesentlich<br />

höher. Durch vorgeschlagene risikoreduzierende Maßnahmen lässt sich die kumulierte Wahrscheinlichkeit<br />

einer Havarie auf alle 269 Jahre reduzieren bzw. auf nahe 100 Jahre, was als „ausreichend“<br />

bewertet wird.<br />

DNV (2010) berechneten auch die durchschnittliche jährliche Ölaustrittsmenge aufgr<strong>und</strong> von Schiff-<br />

Windenergieanlage-Kollisionen. Der Hauptanteil der möglichen Ölfreisetzung ist Öltankern (<strong>und</strong> hier<br />

dem Frachtöl) zuzuschreiben. Bunkeröl wird im Normalfall nur in geringen Mengen austreten <strong>und</strong> ist<br />

darum von geringerer Relevanz. Die Resultate sind alllerdings mit einer hohen Unsicherheit behaftet.<br />

„Bei einem typischen Unfall wird die Menge an austretendem Öl höchstwahrscheinlich Null betragen.<br />

Kommt es jedoch zu einem Ölaustritt, wird es sich höchstwahrscheinlich um eine kleine Menge Bunkeröl<br />

handeln, die jedoch weit größer als der erwartete jährliche Durchschnittswert ist, <strong>und</strong> in extrem<br />

seltenen Fällen kann eine erhebliche Ölverschmutzung auftreten“ (DNV 2010: 54). HELCOM hat<br />

über einen Zeitraum von 11 Jahren hinweg (1989 bis 1999) 251 Unfälle registriert, wobei jeder fünfte<br />

Unfall zu einer Ölverschmutzung geführt hat.<br />

DNV (2010) verweisen darauf, dass die Aufsichtsbehörden keine spezifischen Risikoakzeptanzkriterien<br />

festgelegt haben, wie es im Hinblick auf Umweltrisiken generell der Fall sei:<br />

07.12.2010 Seite 431

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