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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Sterntaucher (Gavia stellata), Code A001<br />

das Baufeld wird vor dem Besetzen des Aufzuchtortes <strong>und</strong> nach dem Verlassen geräumt<br />

potenzielle Aufzuchtstätten <strong>und</strong> Ruhestätten der Art (z. B. Baumhöhlen) werden vor dem<br />

Eingriff auf Besatz geprüft<br />

Diese Maßnahmen können hier nicht sinnvoll zur Anwendung kommen.<br />

b) weitergehende konfliktvermeidende <strong>und</strong> -mindernde Maßnahmen für besonders kollisionsgefährdete<br />

Tierarten?<br />

ja nein<br />

Der Sterntaucher ist aufgr<strong>und</strong> seiner schlechten Manövrierfähigkeit <strong>und</strong> seiner ausgeprägten Flugaktivität zwischen verschiedenen<br />

Rast- <strong>und</strong> Nahrungsgebieten eine „besonders kollisionsgefährdete Art“. Zur Kollisionsvermeidung <strong>und</strong> -<br />

minderung sind die in der UVU vorgeschlagenen kollisionsvermindernden Maßnahmen nach deren Prüfung auf Umsetzbarkeit<br />

vorgesehen.<br />

Nachfolgend werden die in der UVU besprochenen Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen aufgeführt, die hier nicht als<br />

„vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen“ bzw. „CEF-Maßnahmen“ wirken.<br />

‣ Vermeidung oder Verminderung anlage- <strong>und</strong> betriebsbedingter Auswirkungen<br />

Vermeidung oder Verminderung des Vogelschlags:<br />

Vogelschlag tritt in der Hauptsache nachts auf. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass Vögel nachts die Anlagen zu<br />

spät erkennen, um insbesondere den drehenden Rotoren noch ausweichen zu können. Verstärkt wird die Gefahr bei dichter<br />

Wolkendecke, Regen <strong>und</strong> Nebel, da es während dieser Wettersituationen häufig zu Vogelansammlungen in der Nähe beleuchteter<br />

Objekte kommt. Da die Windenergieanlagen aus Sicherheitsgründen angestrahlt werden müssen (Vorschriften<br />

der WSD 2002), ist dieser Aspekt zusätzlich zu berücksichtigen. Hierzu ist eine Optimierung der Befeuerung von Offshore-<br />

Parks wichtig, um den möglichen Anziehungseffekt auf den nächtlichen Vogelzug zu minimieren.“ (BOSCH & PARTNER 2007,<br />

58 f.).<br />

HÜPPOP et. al. (20<strong>08</strong>) geben folgende Empfehlungen:<br />

‣ „Möglichst geringe Lichtintensitäten, vor allem bei kollisionsfördendem Wetter. Als möglicherweise beste Lösung<br />

wird eine den Wetterbedingungen individuell anpassbare Beleuchtung vermutet, die bei Nebel <strong>und</strong>/oder Sprühregen<br />

Blinklicht oder Blitzlicht anstatt des kontinuierlichen Lichtes einsetzt. Unter Berücksichtigung der für die Windenergienutzung<br />

an Land vorliegenden Erkenntnisse erscheinen derzeit Transponderlösungen als die beste Alternative.“<br />

(KLINSKI et al. 2007), 102 f.<br />

‣ Völliger Verzicht auf Dauerlicht, insbesondere auf die Turmbeleuchtung von<br />

OWEA (wo dies nicht möglich ist, zumindest Minimierung der Abstrahlung nach oben).<br />

‣ Bei unterbrochene Lichterführung möglichst kurze Hellphase bei möglichst langer Dunkelphase.<br />

‣ Synchronisierung des Blinkregimes unter allen OWEA eines Windparks.<br />

‣ Blattspitzenbefeuerung erscheint aufgr<strong>und</strong> der längeren Lichtphase nachteilig, ist in Hinblick auf die wesentlich<br />

schwächere erforderliche Lichtintensität jedoch vorteilhaft (weiterer Forschungsbedarf!).<br />

‣ Hinsichtlich der Lichtfarbe noch keine eindeutige Empfehlung möglich. Rote Beleuchtung ist vermutlich nicht besonders<br />

attraktiv für Vögel oder Fledermäuse (weiterer Forschungsbedarf!).<br />

‣ Temporäres Ausschalten der Beleuchtung (<strong>und</strong> ggf. Anlagen).<br />

‣ Beleuchtung sollte kein/wenig UV-Licht enthalten, um keine Insekten (Fledermäuse!) anzulocken.<br />

‣ Eine Beleuchtung, die sich erst bei Annäherung eines Flugzeuges oder Schiffs anschaltet, ist aus Sicht des Vogelschutzes<br />

besonders wünschenswert.“<br />

Eine weitere Möglichkeit, den Vogelschlag an den Anlagen zu reduzieren, könnte ein Abschalten der Anlagen während<br />

weniger St<strong>und</strong>en beim Auftreten von nächtlichen „Massenzugereignissen“ <strong>und</strong> gleichzeitigen Nebel oder Schlechtwetterereignissen<br />

sein (vgl. BWE 20<strong>08</strong>). Durch ein ständiges Überwachungssystem mit Hilfe von Radargeräten während der Hauptzugmonate<br />

könnte so bei Beginn starker Zugnächte die Windparkverwaltung informiert werden, die die Anlagen für die ent-<br />

07.12.2010 Seite 615

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