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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

‣ Kriterium „regionale bzw. überregionale Bedeutung“<br />

Die regionale bzw. überregionale Bedeutung von Biotopen <strong>und</strong> Arten ist dann hoch, wenn diese im<br />

Bereich des regionalen bzw. überregionalen Betrachtungsraumes (z. B. südliche Ostsee) selten bis<br />

sehr selten auftreten. Eine mittlere Einstufung wird dann vorgenommen, wenn die vorgef<strong>und</strong>enen<br />

Arten <strong>und</strong> Arten-Vergesellschaftungen im Betrachtungsraum regional selten auftreten. Eine geringe<br />

Einstufung wird dann vorgenommen, wenn die Biotope <strong>und</strong> Arten im Betrachtungsraum häufig vorkommen.<br />

‣ Kriterium „Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart“<br />

Die Bewertung der Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart bezieht sich auf die Zusammensetzung der Artengemeinschaften.<br />

Es wird bewertet, inwieweit für das Habitat charakteristische Artengemeinschaften auftreten<br />

<strong>und</strong> wie regelmäßig diese vorkommen. Die Vielfalt <strong>und</strong> Eigenart wird als hoch eingestuft, wenn<br />

die dem Habitat entsprechenden Arten-Vergesellschaftungen stetig auftreten. Eine mittlere Einstufung<br />

erfolgt, wenn die typischen Arten-Vergesellschaftungen zwar vertreten sind, die betroffenen<br />

Taxa oder Teile davon aber in untypisch geringen Dichten oder Häufigkeiten vorkommen. Die Eigenart<br />

<strong>und</strong> Vielfalt wird als gering bewertet, wenn vorwiegend standortuntypische Arten auftreten.<br />

‣ Kriterium der „Natürlichkeit“<br />

Das im Naturschutz wohl am meisten verwendete wertbestimmende Kriterium ist der Grad der Natürlichkeit<br />

oder auch Hemerobie genannt. Damit wird der Grad der Überprägung durch die menschliche<br />

Nutzung, menschlicher Beeinträchtigungen (z. B. Schadstoffeinträge) bzw. Störungen (optische<br />

<strong>und</strong> akustische Störungen) berücksichtigt. Die Natürlichkeit ist hoch, wenn keine oder nur geringe<br />

Störungen wie zum Beispiel sporadisch auftretende fischereiliche Tätigkeit auftreten (Trübungsfahnen).<br />

Eine mittlere Einstufung wird dann vorgenommen, wenn es sich um deutliche Störungen handelt,<br />

die jedoch zeitlich begrenzt oder nicht so intensiv sind, dass der <strong>Raum</strong> für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere<br />

unbesiedelbar wird bzw. erheblichen Schaden nimmt. Von einer geringen Natürlichkeit wird ausgegangen,<br />

wenn Störungen vorliegen, welche die Eignung des Gebietes für Biotope <strong>und</strong> Artengruppen<br />

in größerem Umfang <strong>und</strong> über längere Zeiträume herabsetzen.<br />

Je nach Artengruppen werden ggf. übergeordnete Kriterien nicht bzw. mit geringerer Gewichtung<br />

berücksichtigt oder zusätzlich Kriterien wie<br />

‣ Regenerationsfähigkeit, gefährdete Biotoptypen nach der „Roten Liste“, typische Artenausstattung<br />

nach Biotopkartieranleitung, gefährdete Arten, Struktur- <strong>und</strong> Habitatreichtum für<br />

Biotoptypen 10 ,<br />

‣ Konzentrationsbereiche für Rastvögel, lokales Zuggeschehen/-intensität<br />

herangezogen. Entsprechende Erläuterungen zur spezifischen Vorgehensweise sind in den Kapiteln<br />

der Artengruppen aufgeführt.<br />

3.2.8 Marine Biotoptypen<br />

3.2.8.1 Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen Biotoptypen<br />

Der erste umfassende Beitrag zur Klassifizierung aller marinen <strong>und</strong> Küsten-Biotope der Ostsee wurde<br />

1998 von der HELCOM vorgelegt (VON NORDHEIM & BOEDEKER 1998). Die Klassifizierung basierte<br />

vorrangig auf Substratunterschieden. Eine weitere Differenzierung erfolgte über die euphotische<br />

bzw. aphotische Zone, d. h. über Tiefenzonen mit <strong>und</strong> ohne Pflanzenbewuchs einschließlich der<br />

nahrungsbiologisch wichtigen benthischen Diatomeen. Der Klassifizierungsvorschlag für die marinen<br />

10 in Anlehnung an die „Hinweise zur Eingriffsregelung in M-V“ (LUNG M-V 1999)<br />

07.12.2010 Seite 105

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