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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

zeigen, ob die Veränderungen wirklich dauerhaft <strong>und</strong> beeinträchtigend sind.“ (MFABL M-V 2004, S.<br />

60 f).<br />

Der Umwelterklärung (MFABL M-V, 2004) ist zu entnehmen, dass zur Festlegung der marinen<br />

Eignungsräume für Windenergieanlagen auf der Gr<strong>und</strong>lage einer Studie (OSTSEEINSTITUT FÜR<br />

MARKETING, VERKEHR UND TOURISMUS 1999) Tabuflächen festgelegt wurden, in denen keine OWEA<br />

errichtet werden dürfen. Diese wurden für die überwiegende Küstenmeerfläche ausgewiesen.<br />

Hinsichtlich der Belange des Tourismus an der Küste wurde der Bereich bis zu 5 km von der Küste<br />

als Tabufläche bewertet <strong>und</strong> je nach erschwerenden Belangen weitere Bereiche mit bis 10 km <strong>und</strong><br />

bis 15 km Entfernung von der Küste abgeleitet. Bei über 15 km Entfernung der OWEA wurde davon<br />

ausgegangen, dass aufgr<strong>und</strong> der nur noch an Tagen mit klarer Sicht wahrnehmbaren visuellen<br />

Beeinflussung keine Betroffenheit mehr vorliegt.<br />

Durch die Realisierung des Offshore-Windparks werden Auswirkungen auf das Landschaftsbild eintreten,<br />

da es durch die Errichtung vertikaler Strukturen verändert wird. Die Anlagen müssen zudem<br />

nachts oder bei schlechter Sicht aus Sicherheitsgründen befeuert werden. Auch dadurch kann es zu<br />

optischen Beeinflussungen des Landschaftsbildes kommen.<br />

Neben der reinen Veränderung des Landschaftsbildes („freier Horizont“) kann es auch zu einer Beeinträchtigung<br />

der subjektiven Landschaftswahrnehmung durch Betrachter an der Küste kommen.<br />

Die tatsächliche Sichtbarkeit wird bestimmt durch die Entfernung der Offshore-Windparks zur Küste<br />

bzw. Inseln, die flächenmäßige Größe des Windparks, die Höhe der OWEA, die auf den konkreten<br />

Wetterbedingungen beruhende Sichtweite, die Höhe des Standorts des Betrachters (z. B. Strand,<br />

Aussichtsplattform, Leuchtturm) <strong>und</strong> die Leistungsfähigkeit des menschlichen Auges.<br />

Die theoretische Sichtweite ist wegen der Erdkrümmung von der Höhe des Betrachtungspunktes<br />

abhängig. Hohe Objekte können auch jenseits des Horizontes gesehen werden. Bei diesen theoretischen<br />

Werten sind aber die meteorologischen Bedingungen nicht mit einbezogen.<br />

Zur Beurteilung der Veränderung des Landschaftsbildes durch die Errichtung des Offshore-<br />

Windparks „ARCADIS Ost 1“ wurden Visualisierungen für maßgebliche Landstandorte genutzt (AR-<br />

CADIS 2010b). Die nachfolgenden Darstellungen sind überwiegend dem Fachgutachten entnommen.<br />

Entfernung zwischen Küstenstandorten <strong>und</strong> Windpark<br />

Die Wirkung der Windenergieanlagen auf den Betrachter hängt maßgeblich von der Entfernung ab.<br />

Mit wachsender Entfernung werden die Anlagen weniger deutlich in allen Einzelheiten wahrgenommen.<br />

Die Entfernungen von markanten Landpunkten zum geplanten Offshore-Windpark sind bereits<br />

im Rahmen der Bestandsdarstellung <strong>und</strong> –bewertung (Tab. 37) dargestellt <strong>und</strong> zeigen die geringste<br />

Distanz zur Nordspitze der Insel Rügen, dem Kap Arkona. Die weiteren Beobachtungsstandorte<br />

weisen Entfernungen über 25 km auf. Prerow auf der Halbinsel Fischland-Darß liegt mit ca. 75 km in<br />

der größten Distanz zum Vorhabensgebiet.<br />

Bei großen Sichtdistanzen über eine ebene Fläche ist, wie bereits im vorherigen Kapitel beschrieben,<br />

die Erdkrümmung zu berücksichtigen. Ist der Betrachtungsstandort auf Höhe der Wasserlinie<br />

(am Strand), wird die Augenhöhe des Betrachters mit 2 m angenommen. Bei Objekten in einer Entfernung<br />

von ca. 45 km sind nur noch die Objektteile oberhalb von 105 m sichtbar. Ab einer Entfernung<br />

von ca. 52 km sind die Windenergieanlagen (Gesamthöhe ca. 180 m) nicht mehr sichtbar.<br />

In der folgenden Tab. 102 ist der im Fachgutachten rechnerisch ermittelte Anteil der Windenergieanlage<br />

pro Beobachtungsstandort dargestellt, der unter Berücksichtigung des Einflusses der Erdkrümmung<br />

<strong>und</strong> Refraktion unterhalb des Horizonts nicht gesehen werden kann.<br />

07.12.2010 Seite 294

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