28.12.2013 Aufrufe

08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Trottellumme (Uria aalge), Code: A199<br />

befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze oder Rastgebiete sein. Rastflächen sind im Vorhabensbereich vorhanden<br />

(vgl. Tabelle unter 2.3), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört, denn der OWP löst allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen Rastflächenentzug aus (jedoch keine<br />

Mauserflächen).<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 71<br />

Als Bewertungskriterium für den Schädigungstatbestand kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen<br />

werden. Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 50.000 Ind.<br />

Die Art wurde im Vorhabensgebiet <strong>und</strong> dem 2-km-Puffer in den vorn unter 2.3 dargestellten Anzahlen festgestellt. Das 1%-<br />

Kriterium liegt für die Ostsee bei 500 Ind. Da dieses nicht erreicht wird (max. 95 Ind. im Nov. 2007), ist der „Schädigungstatbestand“<br />

nicht erfüllt. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Trottellummen<br />

wirkt sich die Störung daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht<br />

ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Die im „Arten-Steckbrief“ des Sterntauchers (Kap. 8.1.16) aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen, wirken auch für die Trottellumme,<br />

da diese nicht art-, sondern artengruppenspezifisch vorgeschlagen werden. Sie sind jedoch keine „vorgezogenen<br />

Ausgleichsmaßnahmen“ bzw. „CEF-Maßnahmen“.<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja<br />

(<strong>Punkt</strong> 4 ff.)<br />

71 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 45 (7) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

07.12.2010 Seite 639

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!