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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Tab. 130<br />

Tab. 130:<br />

Entfernungen zur Einhaltung der Verletzungskriterien beim Rammen für Meeressäuger<br />

(Quelle: TÜV NORD 2010b)<br />

Abstände berechnet Anzahl Entfernung [m] zur Einhaltung der Kriterien<br />

für Kriterien Impulse Schweinswal Robben<br />

SEL Lpeak SEL* Lpeak<br />

effektiver Ruhewert 150 dB - 150 dB -<br />

Einhaltung 1 5.600 - 9.700 -<br />

TTS 183 dB 224 dB 171 dB 212 dB<br />

Unterschreitung 1 35 1,4 400 11<br />

500 2.400 - 9.700 -<br />

1.000 4.900 9.700<br />

2.000 5.600 9.700<br />

PTS 198 dB 230 dB 186 dB 218 dB<br />

Unterschreitung 1 3,1 1 40 4<br />

500 230 - 2.800 -<br />

1.000 370 4.300<br />

2.000 590 6.500<br />

4.000 950 9.700<br />

8.000 1.500 9.700<br />

* Wenn der erforderliche Abstand zur Einhaltung der TTS bzw. der PTS durch den Ruhewert (von da an erfolgt<br />

keine Akkumulation der SEL-Pegel) bestimmt wird, wird der Wert kursiv geschrieben. TTS/PTS = temporäre<br />

bzw. permanente Hörschwellenverschiebung<br />

Die Verletzungszone reicht unter Zugr<strong>und</strong>elegung der o. g. Ausgangsparameter demnach für<br />

Schweinswale bis zu einer Entfernung von 5.600 m zur Ramme <strong>und</strong> für Robben bis zu einer Entfernung<br />

von etwa 9.700 m. Für Fische (als Nahrungsgr<strong>und</strong>lage für Meeressäuger) muss bis zu einer<br />

Entfernung von 11,7 km von der Rammstelle von Schädigungen ausgegangen werden. Die errechneten<br />

Wirkradien erreichen somit nicht die hier betrachteten Schutzgebiete.<br />

Physische Schädigungen bei Meeressäugern sind aufgr<strong>und</strong> ihrer Seltenheit im betrachteten Meeresgebiet<br />

<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> des zu erwartenden Meideverhaltens nicht zu erwarten. Wahrscheinlich sind<br />

jedoch Maskierungseffekte, die während der Rammarbeiten entstehen werden. Es muss davon ausgegangen<br />

werden, dass das Rammen von OWP-F<strong>und</strong>amenten für Schweinswale <strong>und</strong> Robben als<br />

„ohrenbetäubend“ empf<strong>und</strong>en wird <strong>und</strong> die Sozial- <strong>und</strong> Kontaktlaute der Robben, sowie die niederfrequenten<br />

Anteile im Spektrum von Schweinswallauten im Baulärm innerhalb der beschriebenen<br />

Grenzen untergehen oder von Artgenossen bestenfalls verzerrt wahrgenommen werden.<br />

Unterwasserschall durch Schiffsverkehr (während Bau- <strong>und</strong> Betriebsphase)<br />

Der Schiffsverkehr zur Baustelle des OWP <strong>und</strong> später während der Betriebsphase kann sich in Abhängigkeit<br />

von der Wahl des Ausgangshafens potenziell auf Meeressäuger innerhalb von Schutzgebieten<br />

auswirken.<br />

Messungen der Schallemission eines Versorgungsschiffes bei Kap Arkona in verschiedenen Entfernungen<br />

im Vergleich mit Hintergr<strong>und</strong>schall <strong>und</strong> den Hörschwellen von Schweinswal <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong><br />

liegen von ISD et al. (2007) vor (vgl. Kap. 8.3 in TÜV NORD 2010b).<br />

07.12.2010 Seite 430

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