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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

schließlich der Rotoren der OWEA durchführen <strong>und</strong>/oder diese Hindernisse nicht erkennen <strong>und</strong><br />

nicht ausweichen. (…) Die Betrachtung der vorhandenen Erkenntnisse über die Zugverhaltensweisen<br />

der verschiedenen Vogelarten, die üblichen Flughöhen (…) lässt den Schluss zu, dass ein<br />

Großteil der ziehenden Vögel durch die Realisierung möglicher Vorhaben in den Vorranggebieten<br />

nicht betroffen sein wird <strong>und</strong> eine Gefährdung des Vogelzuges durch die Errichtung <strong>und</strong> den Betrieb<br />

der OWEA auch unter kumulativer Betrachtung der auf dem Zugweg liegenden, (in benachbarten<br />

AWZ) bereits errichteten oder in den Vorranggebieten geplanten Windenergieparks<br />

nicht eintreten wird. Es ist allerdings einzuräumen, dass diese Prognose nach dem bisherigen<br />

Stand von Wissenschaft <strong>und</strong> Technik unter Prämissen abgegeben wird, die noch nicht<br />

geeignet sind, die Gr<strong>und</strong>lage für das Schutzgut auf befriedigende Weise abzusichern. Dieses<br />

ist auf Zulassungsebene zu regeln. Auf diese Weise kann eine Gefährdung des Vogelzuges<br />

dauerhaft mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden“ (BSH 2009a: 309/310, Hervorhebungen<br />

durch den Verfasser).<br />

Im Genehmigungsbescheid für den OWP „Ventotec Ost 2“ (BSH 2007: 80) kommt die Genehmigungsbehörde<br />

zu folgender Beurteilung: „Die Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung schließen<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungs- <strong>und</strong> Wiederherstellungsziele des Schutzgutes<br />

Rastvögel im Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“ durch künftige Errichtungs- <strong>und</strong> Betriebsaktivitäten<br />

im Vorhabensgebiet „Ventotec Ost 2“ aus, insbesondere weil sich Scheucheffekte durch<br />

den Windpark bei Berücksichtigung der bisher bekannten artspezifischen Meideabstände empfindlicher<br />

Seevogelarten nicht auf dieses Gebiet auswirken (vgl. Stellungnahme des BfN vom<br />

02.09.2005)“. Dies entspricht der Einschätzung, zu der das BSH bereits bezüglich der Errichtung<br />

von OWEA im Eignungsgebiet „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ (BSH 2005a) <strong>und</strong> im Genehmigungsbescheid<br />

für den OWP „Arkonabecken Südost“ gekommen war (BSH 2006).<br />

Das Vorhabensgebiet für den OWP „Ventotec Ost 2“ liegt 8 km nordwestlich des NSG <strong>und</strong> SPA<br />

„Pommmersche Bucht“ <strong>und</strong> damit nach BSH (2007) außerhalb der Haupthabitate der meisten<br />

wertgebenden Seevogelarten bzw. berührt die Randbereiche der Haupthabitate einiger Arten. Es<br />

bietet sich für die meisten Seevogelarten, insbesondere für tauchende Meeresenten, aufgr<strong>und</strong> der<br />

Wassertiefe, der Bodenbeschaffenheit <strong>und</strong> dem vorliegenden Nahrungsangebot kaum als Verlagerungs-<br />

oder Ausweichgebiet an.<br />

Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen zu den einzelnen OWP gehen in erster Linie auf den<br />

möglichen Lebensraumverlust betroffener Zielarten ein. Daneben werden Zugwege <strong>und</strong> mögliche<br />

Barrierewirkungen erörtert, sowie das Kollisionsrisiko nach dem Stand der zunehmenden veröffentlichten<br />

Untersuchungen zu diesem Konfliktfeld. Zu berücksichtigen ist, dass der frühe Planungsstand<br />

einiger Vorhaben (die meisten Gutachten wurden zwischen 2003 <strong>und</strong> 2005 erstellt) eine<br />

Beurteilung kumulativer Auswirkungen nicht zuließ, dass der Meldevorgang zu den NATURA 2000-<br />

Gebieten noch lange nicht abgeschlossen war <strong>und</strong> dass der allgemeine Kenntnisstand zu den<br />

Auswirkungen von OWP, insbesondere zur Barrierewirkung <strong>und</strong> zum Kollisionsrisiko, zum damaligen<br />

Zeitpunkt noch recht gering war.<br />

Die FFH-VU zum OWP „Baltic 1“ (IFAÖ 2005g) beschreibt <strong>und</strong> bewertet die möglichen Beeinträchtigungen<br />

des nahegelegenen EU-Vogelschutzgebietes „Vorpommersche Boddenlandschaft“ <strong>und</strong><br />

des IBA MV 022 „Vorpommersche Küsten- <strong>und</strong> Boddenlandschaft“, das einen Minimalabstand von<br />

1 km Entfernung zum OWP aufweist. Mögliche anlagebedingte Beeinträchtigungen (Lebensraumverluste,<br />

Barrierewirkung) von Sterntauchern/Seetauchern, Trauerenten <strong>und</strong> Eisenten sind demnach<br />

nicht anzunehmen, u.a. auch wegen der geringen Größe des Windparks (7 km²) <strong>und</strong> dessen<br />

Lage. Das Kollisionsrisiko für Wasservögel (Seetaucher <strong>und</strong> Meeresenten) wird als äußerst gering<br />

eingeschätzt. Auswirkungen auf das hier betrachtete EU-Vogelschutzgebiet „Pommersche Bucht“<br />

wurden nicht untersucht bzw. von vornherein ausgeschlossen.<br />

07.12.2010 Seite 464

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