28.12.2013 Aufrufe

08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

ges I sowie die Habitate der Arten des Anhanges II der Richtlinie umfassen. Das Netz umfasst auch<br />

die von den Mitgliedsstaaten aufgr<strong>und</strong> der Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG) ausgewiesenen<br />

Besonderen Schutzgebiete (Art. 3 FFH-Richtlinie).<br />

4.1.1.2 Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG)<br />

Die Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979, kurz Vogelschutz-Richtlinie (VSRL) genannt, beinhaltet<br />

Regelungen, die zur Erhaltung sämtlicher wildlebender Vogelarten, die im europäischen Gebiet<br />

der Mitgliedsstaaten heimisch sind, als notwendig erachtet werden.<br />

Für die im Anhang I der Richtlinie aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich<br />

ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben <strong>und</strong> ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet<br />

sicherzustellen. Die Mitgliedsstaaten erklären insbesondere die für den Erhalt dieser Arten zahlen-<br />

<strong>und</strong> flächenmäßig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten, wobei die Erfordernisse des Schutzes<br />

dieser Arten zu berücksichtigen sind. Auch für die nicht im Anhang I aufgeführten, regelmäßig<br />

auftretenden Zugvogelarten sind hinsichtlich ihrer Vermehrungs-, Mauser- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete<br />

sowie ihrer Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten entsprechende Maßnahmen zu treffen<br />

(Art. 4 Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie).<br />

4.2 Methodik der Verträglichkeitsuntersuchung<br />

4.2.1 Übersicht zu den Arbeitsschritten der gutachtlichen Untersuchung der<br />

Verträglichkeit<br />

4.2.1.1 Gebietsübergreifende Arbeitschritte<br />

Übersicht über die Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen<br />

In Kapitel 4.3.1.2 dieser Unterlage erfolgt eine Übersicht über die wichtigsten Daten- <strong>und</strong> Informationsgr<strong>und</strong>lagen.<br />

Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes orientiert sich an den während des Scopings erörterten<br />

Wirkfaktoren <strong>und</strong> festgelegten Untersuchungsraumgrenzen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

(UVU).<br />

Festlegung der zu berücksichtigenden Schutzgebiete<br />

Die zu berücksichtigen Schutzgebiete ergeben sich aus der Lage <strong>und</strong> Entfernung zum Windpark. Für<br />

Natura 2000-Gebiete, die in größerer Distanz zum OWP <strong>und</strong> außerhalb von dessen Wirkungsbereich<br />

liegen, können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden (im Sinne der FFH-<br />

Vorprüfung).<br />

Benennung anderer zusammenwirkender Projekte / Pläne, die bei der Beurteilung der Beeinträchtigungen<br />

zu berücksichtigen sind<br />

In diesem Abschnitt erfolgt eine Benennung der Projekte <strong>und</strong> Pläne, die bei der Darstellung <strong>und</strong><br />

Bewertung der Summationswirkungen zu berücksichtigen sind. Gr<strong>und</strong>lage sind die Angaben des<br />

Verfahrens zum § 5 UVPG (Scoping), bei dem auch die FFH-VP einbezogen wurde.<br />

4.2.1.2 Gebietsbezogene Arbeitschritte<br />

Es erfolgt eine gebietsbezogene Bearbeitung der Fragestellungen:<br />

‣ Darstellung der Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke <strong>und</strong> der Bedeutung von Lebensräumen <strong>und</strong><br />

Arten,<br />

07.12.2010 Seite 406

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!