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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Vorranggebiet bzw. besonderes Eignungsgebiet „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ [genehmigte OWP „Arkona-<br />

Becken Südost“ <strong>und</strong> „Wikinger“ (bisher „Ventotec Ost 2“, deutsche AWZ), je 80 OWEA sowie beantragte<br />

OWP „Arcadis Ost 2“ (25 OWEA), „Adlergr<strong>und</strong> Gap“ (39 OWEA), „ Adlergr<strong>und</strong> 500“ (20<br />

OWEA]<br />

Gegenstand der Genehmigung für den etwa 40 km² umfassenden Windpark „Arkona-Becken Südost“<br />

ist die Errichtung <strong>und</strong> der Betrieb von ebenfalls 80 OWEA sowie einer Messplattform zur Erfassung<br />

meteorologischer <strong>und</strong> meeresphysikalischer Daten.<br />

(http://www.bsh.de/de/Meeresnutzung/Wirtschaft/Windparks/Genehmigungsbescheid_AWE_Arkona<br />

_Becken.pdf)<br />

Für den Offshore-Windpark „Wikinger“ liegt die Genehmigung für die Errichtung <strong>und</strong> den Betrieb von<br />

80 Windenergieanlagen mit einer Leistung von etwa 5 MW einschließlich der Nebenanlagen <strong>und</strong><br />

einer Umspannplattform vor<br />

(http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Presse/Pressearchiv/Pressemitteilungen2007/Anlage_16_2-<br />

2007.pdf). Die Windparkfläche umfasst ca. 30 km² <strong>und</strong> liegt minimal etwa 19 km nordöstlich der Insel<br />

Rügen.<br />

Die OWP „Arkona Becken Südost“ <strong>und</strong> „Wikinger“ sind ca. 19 bzw. 17 km östlich des Vorhabensgebietes<br />

geplant. Die OWP „ARCADIS Ost 2“ <strong>und</strong> „Adlergr<strong>und</strong> Gap“ überlagern sich zum größten Teil,<br />

auch die OWP „ARCADIS Ost 2“ <strong>und</strong> „Adlergr<strong>und</strong> 500“ beanspruchen z.T. dieselbe Fläche. Insgesamt<br />

sind innerhalb des Vorranggebietes „Westlich Adlergr<strong>und</strong>“ r<strong>und</strong> 201 OWEA realisierbar (BSH<br />

2009b). Zu den Antragsunterlagen des OWP „ARCADIS Ost 2“ liegen UVS <strong>und</strong> FFH-VU (IFAÖ<br />

2006c, d) vor, für die beiden anderen OWP ebenfalls (ALAUDA 20<strong>08</strong>a, b), letztere standen jedoch<br />

nicht zur Auswertung in dieser Unterlage zur Verfügung. Für weitere, innerhalb der AWZ westlich<br />

bzw. nördlich des Vorranggebietes geplante OWP liegen keine Informationen zum Verfahrensstand,<br />

zur Genehmigungsfähigkeit sowie zur FFH- bzw. Umwelt-Verträglichkeit vor. Bei einer entsprechenden<br />

Anfrage beim BSH bezüglich der Netzanbindung zu diesem Windpark wurden mit Datum vom<br />

03. März 2010 lediglich die drei bereits in der AWZ genehmigten OWP benannt.<br />

Die Netzanbindung für den OWP „ARCADIS Ost 1“ wird zurzeit planerisch vorbereitet (Antragsunterlagen<br />

für <strong>Raum</strong>ordnungsverfahren). Die Kabeltrasse bis zum Einspeisepunkt in das Stromnetz bei<br />

Strals<strong>und</strong> ist Gegenstand eines eigenständigen Verfahrens. Es werden verschiedene Varianten des<br />

Kabeltrassenverlaufs betrachtet, eine planerische Festlegung auf eine konkrete Trasse ist noch nicht<br />

absehbar. Es wird jedoch einen Anlandepunkt im nordöstlichen Bereich von Rügen geben.<br />

Für die weitgehend im Parallelverlauf geplanten Netzanbindungen „Arkona Becken Südost“ <strong>und</strong><br />

„Wikinger“ (bisher „Ventotec Ost 2“) wurden Genehmigungsanträge gestellt. Die Anbindungen sind<br />

östlich des OWP „ARCADIS Ost 1“ geplant, mit Verlauf bis zum Anlandepunkt Lubmin im Greifswalder<br />

Bodden (siehe auch Abb. 152). Der Minimalabstand zum OWP „ARCADIS Ost 1“ beträgt ca.<br />

10 km. Die Netzanbindungen beider Windparks im Bereich der AWZ <strong>und</strong> der 12-sm-Zone befinden<br />

sich im laufenden Genehmigungsverfahren.<br />

Zu den Umweltwirkungen der Netzanbindungen lässt sich feststellen:<br />

- die wesentlichen Wirkungen betreffen den benthischen Lebensraum, führen zu temporären Sedimentaufwirbelungen<br />

<strong>und</strong> baubedingten Störungen unter <strong>und</strong> über dem Wasser (Vögel, Fische,<br />

Meeressäuger),<br />

- diese Wirkungen sind überwiegend auf kurze Zeiträume während der Bauphase der Vorhaben<br />

begrenzt, auch sind hinsichtlich der räumlichen Wirkungen die Einflüsse gering, da nur ein<br />

schmaler Korridor innerhalb des Bezugsraums des Arkonabeckens betroffen ist,<br />

- die Hauptwirkungen der Seekabelverlegung werden durch die „wandernde“ Baustelle der Verlegetechnik<br />

verursacht, weshalb das Risiko für Summationswirkungen hinsichtlich struktureller<br />

07.12.2010 Seite 376

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