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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

„Es wäre gut, wenn es anerkannte Kriterien gäbe, um die Annehmbarkeit eines Risikos zu bewerten,<br />

das von einer bestimmten Verkehrsart oder Handelsform ausgeht. lm Moment gibt es jedoch keine<br />

solchen allgemein akzeptierten Kriterien, die benutzt werden könnten, um zu beurteilen, ob ein berechneter<br />

Risikograd im Schiffsverkehr akzeptabel ist oder nicht. Diese Aussage trifft besonders zu<br />

für Unfälle, die den Abgang von Lastgut in die Meeresumwelt zur Folge haben“ (DNV 2010: 75).<br />

4.5 Analyse <strong>und</strong> Bewertung der vorhabensbedingten Wirkungen<br />

auf die Natura 2000-Gebiete<br />

4.5.1 EU-Vogelschutzgebiet „Westliche Pommersche Bucht“ (DE 1649-401)<br />

4.5.1.1 Übersicht über das Schutzgebiet <strong>und</strong> die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen<br />

Bestandteile<br />

Übersicht über das Schutzgebiet<br />

Für das EU-Vogelschutzgebiet (SPA) DE 1649-401 liegt der Standard-Datenbogen (StDB) mit Ausfülldatum<br />

Dezember 2007 vor<br />

(http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/meta/spa_stdb/SPA_1649-401.pdf).<br />

Das EU-Vogelschutzgebiet „Westliche Pommersche Bucht“ ist ein international bedeutendes Zugrast-,<br />

Überwinterungs- <strong>und</strong> Übersommerungsgebiet für See- <strong>und</strong> Lappentaucher, Meeresenten<br />

sowie weitere Seevogelarten.<br />

Das Gebiet mit einer Flächengröße von 98.051 ha stellt eine Erweiterung des bestehenden EU-<br />

Vogelschutzgebiets „Pommersche Bucht“ (DE 1552-401) in der deutschen AWZ dar. Die Ostgrenze<br />

wird durch die 12-sm-Grenze der Hoheitsgewässer gebildet, die zugleich die Westgrenze des EU-<br />

Vogelschutzgebiets „Pommersche Bucht“ darstellt. Die Nordgrenze dieses Gebietsvorschlags verläuft<br />

von der Küste bei Binz bis zum nordwestlichsten <strong>Punkt</strong> des EU-Vogelschutzgebietes „Pommersche<br />

Bucht“.<br />

Vorbelastung<br />

Innerhalb des EU-Vogelschutzgebietes „Westliche Pommersche Bucht“ sind verschiedene Nutzungseinflüsse<br />

festzustellen. Vorbelastungen des Gebiets bestehen nach StDB durch Berufsfischerei<br />

(stationäre Fischerei mit Reusen oder Stellnetzen, EU-Codes 210 <strong>und</strong> 211), Angelsport/Angeln<br />

(220), Sand- <strong>und</strong> Kiesabbau (300), Sonstige Siedlungs-, gewerbliche oder industrielle Aktivitäten<br />

(490), Energieleitungen (510) sowie Rohrleitungen (512) (vgl. die Beschreibung der Vorbelastungen<br />

des EU-Vogelschutzgebiets „Pommersche Bucht“, Kap. 4.5.2.1).<br />

Erhaltungsziele des Schutzgebietes<br />

Für das EU-Vogelschutzgebiet „Westliche Pommersche Bucht“ werden der Standard-Datenbogen<br />

<strong>und</strong> die Informationen zur Gebietscharakterisierung (Arbeitsmaterial im Rahmen der Ressortbeteiligung/Information<br />

der Öffentlichkeit zur Nachmeldung von Europäischen Vogelschutzgebieten; Arbeitsstand:<br />

April 2007, UM M-V 2007) berücksichtigt <strong>und</strong> durch die Ausführungen in IFAÖ (2005d)<br />

ergänzt.<br />

Überblick über die Zielarten der EU-VS-RL<br />

Gemäß Artikel 4 Absatz 1 sind für die im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (VSRL) aufgeführten<br />

Vogelarten besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr<br />

Überleben <strong>und</strong> ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.<br />

Gemäß Artikel 4 Absatz 2 sind unter Berücksichtigung der Schutzerfordernisse entsprechende Maßnahmen<br />

für die nicht im Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten hinsichtlich<br />

07.12.2010 Seite 432

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