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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Schweinswal (Phocoena phocoena), Code: 1315<br />

12-sm-Zone Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Die bei der Deutschlandverbreitung angegebenen Informationen aus GILLES et al. (20<strong>08</strong>) zur Ostsee, entsprechen in großen<br />

Teilen auch der M-V-Verbreitung, weshalb auf eine eneute Beschriebung verzichtet wird. Seit August 2002 erfasst das Deutsche<br />

Meeresmuseum Strals<strong>und</strong> in der deutschen Ostsee das Vorkommen von Schweinswalen mit Klickdetektoren (nähere<br />

Informationen sind in der UVU enthalten, IFAÖ 2010e). Entsprechend den Untersuchungsergebnissen nimmt die Häufigkeit<br />

der Nachweise von Schweinswalen zu allen Jahreszeiten von West nach Ost kontinuierlich ab (VERFUß et al. 2007). Der<br />

Jahresgang der Nachweisraten (Anteil der Tage mit Schweinswalnachweisen an den Untersuchungstagen) zeigt zudem,<br />

dass die westliche Ostsee vorwiegend im Sommer von Schweinswalen frequentiert wird. In den Gewässern nördlich <strong>und</strong><br />

östlich der Insel Hiddensee ist dieser Jahresgang kaum noch ausgeprägt, d. h. hier sind Schweinswale auch im Sommer<br />

selten. Dieser West-Ost-Gradient kann als Bestätigung dafür gesehen werden, dass die ansonsten kaum noch erkennbaren<br />

jährlichen Wanderungen der Schweinswale in die Ostsee mindestens westlich von Rügen weiter stattfinden (VERFUß et al.<br />

2007).<br />

2.3 Verbreitung im Untersuchungsraum<br />

nachgewiesen<br />

potenziell möglich<br />

Eine Beschreibung der Schweinswalvorkommen im Untersuchungsraum ist der UVU (IFAÖ 2010e) enthalten. Auf diese wird<br />

verwiesen. Eine Darstellung an dieser Stelle entfällt.<br />

3. Prognose <strong>und</strong> Bewertung der Schädigung oder Störung nach § 44 BNatSchG<br />

Zugriffsverbote:<br />

Das Vorhaben ist im Hinblick auf folgende Zugriffsverbote zu untersuchen:<br />

3.1 Fang, Verletzung, Tötung, Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen (§ 44 (1), Nr.1<br />

BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja nein<br />

Die „Verletzung oder Tötung“ eines Tieres wäre ein so genanntes worst-worst-case-Szenario 26 , im Falle des Aufenthalts<br />

eines Schweinswals im absoluten Nahbereich des Rammens (Verletzung der Hörorgane) oder bei Kollision mit einem Schiff<br />

(Verletzung oder Tötung). Der extreme Nahaufenthalt eines Schweinswals im Rammbereich wird durch die unten stehenden<br />

Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen unterb<strong>und</strong>en. Da die Verlege- <strong>und</strong> Transportschiffe zum Typ „langsam fahrendes<br />

Schiff“ gehören, wird kein größeres Risiko einer Tierkollision gesehen, als jenes, dass immer durch den gesamtgesellschaftlich<br />

akzeptierten allgemeinen Schiffsverkehr in diesem Seegebiet vorhanden ist.<br />

Ggf.<br />

Geschieht dies in Zusammenhang mit der Entnahme,<br />

Beschädigung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten? ja nein 27<br />

Ggf.<br />

Ist dies vermeidbar? ja nein<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

In der UVU werden vorsorglich mehrere Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese gelten jedoch<br />

nicht als vorgezogene AusgIeichsmaßnahmen im Sinne des § 44(5) BNatSchG = Vermeidungs- / CEF-Maßnahme. Nachfolgend<br />

werden die aus der UVU (IFAÖ 2010e) übernommenen Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen aufgeführt. Diese<br />

Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen entsprechen teilweise nur dem „Stand der Wissenschaft“ <strong>und</strong> müssen überprüft<br />

werden, ob sie dem „Stand der Technik“ entsprechen <strong>und</strong> überhaupt umsetzbar sind (betrifft z. B. Blasenvorhänge <strong>und</strong><br />

26 allerungünstigster Fall - wird normalerweise in der UVS nicht betrachtet, da hier nur das<br />

„worst-case-Szenario“ zur Anwendung kommt<br />

27 hier nicht relevant<br />

07.12.2010 Seite 555

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