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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

3.7.2.4 Vermeidungs- <strong>und</strong> Verminderungsmaßnahmen für das Schutzgut Klima /<br />

Luft<br />

Da für das Schutzgut Klima / Luft keine gesonderten Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung<br />

aufzuführen sind, wird auf die generelle Maßnahme zur Minderung von Schadstoffemissionen verwiesen,<br />

die beim Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit angeführt wird.<br />

3.7.2.5 Vermeidungs- <strong>und</strong> Verminderungsmaßnahmen für das Schutzgut Landschaft<br />

/ Landschaftsbild<br />

Bzgl. Anlagenanordnung, Oberflächenstruktur der Anlagen sowie Beschaffenheit <strong>und</strong> Drehzahl der<br />

Rotoren wurden die Anlagen entsprechend den gegenwärtig bestehenden technischen Möglichkeiten<br />

optimiert. Zur besseren Einbindung in das Landschaftsbild <strong>und</strong> Verminderung von Reflexionen<br />

durch die drehenden Rotoren sind kontrast- <strong>und</strong> reflektionsarme, matte graue Anstriche der<br />

Offshore-Windenergieanlagen vorgesehen.<br />

Im Verlauf der weiteren Planung können bzgl. der Befeuerung folgende Maßnahmen zur Minimierung<br />

der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes beitragen (s. ARCADIS 2010b):<br />

‣ Die erforderlichen Gefahrfeuersysteme werden auf die Minimalstärken eingestellt, die den<br />

gesetzlichen Anforderungen <strong>und</strong> den Empfehlungen für Leuchtfeuer entsprechen.<br />

‣ Die Beleuchtungsintensität sollte entsprechend der witterungsbedingten Sichtweite zentral<br />

gesteuert werden. Hierfür sind unter anderem eine Synchronisierung der Signallichter <strong>und</strong><br />

die Möglichkeit der Variation der Lichtstärke notwendig.<br />

‣ Der Abstrahlwinkel der Flugsicherheitslichter ist so anzupassen, dass entfernte Küstenstandorte<br />

möglichst nicht erfasst werden.<br />

Die so ausgeführten Gefahrfeuersysteme sind von der Küste aus kaum wahrnehmbar <strong>und</strong> auch bei<br />

Dunkelheit sind keine Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu erwarten. Weiterhin wird auf die<br />

generellen Maßnahmen beim Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Ges<strong>und</strong>heit<br />

verwiesen.<br />

3.7.2.6 Vermeidungs- <strong>und</strong> Verminderungsmaßnahmen für das Schutzgut Kultur<strong>und</strong><br />

sonstige Sachgüter<br />

Da auch militärische oder weitere zivile Objekte (sonstige Sachgüter) im Seegebiet des geplanten<br />

Offshore-Windparks vorhanden sein können, ist im Rahmen der Errichtung der Anlagenf<strong>und</strong>amente<br />

darauf zu achten, dass Wracks o. ä. aufgef<strong>und</strong>en werden könnten. Eine Beanspruchung entsprechender<br />

Flächen kann durch die Verschiebung der entsprechenden F<strong>und</strong>amente oder durch Räumung<br />

des entsprechenden Bereichs (z. B. Fischereigeschirre) vermieden werden.<br />

3.7.2.7 Vermeidungs- <strong>und</strong> Verminderungsmaßnahmen für marine Biotoptypen<br />

Wie bereits bei den Schutzgütern Boden (Sediment) <strong>und</strong> Wasser wird auch hier auf die Ausführungen<br />

hinsichtlich möglicher Vermeidungs- <strong>und</strong> Minderungsmaßnahmen zum Makrozoobenthos verwiesen.<br />

3.7.2.8 Vermeidungs- <strong>und</strong> Verminderungsmaßnahmen für das Makrozoobenthos<br />

Die für die benthische Lebensgemeinschaft prognostizierten negativen Auswirkungen betreffen<br />

überwiegend Sedimentumlagerungen <strong>und</strong> Trübungsfahnen in der Bauphase. Möglichkeiten zur Minderung<br />

der negativen Auswirkungen beschränken sich somit auf die Reduktion der Menge resuspendierten<br />

Sediments. Dies ist möglich durch:<br />

07.12.2010 Seite 366

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