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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Zur Verbreitung von Meeressäugern in der Ostsee gibt es einige neuere Veröffentlichungen, Details<br />

des Lebenszyklus <strong>und</strong> der Verbreitung <strong>und</strong> Habitatnutzung auf regionaler Ebene z. B. von<br />

Schweinswalen sind jedoch nicht bekannt. Hinsichtlich der Auswirkungen von OWP auf Meeressäuger<br />

bestehen wie hinsichtlich der Zugvögel Prognoseunsicherheiten. So lassen sich z. B. aufgr<strong>und</strong><br />

der aquatischen Lebensweise von Meeressäugern Verhaltensänderungen oft nur schwer dokumentieren.<br />

Die Abgrenzung von Wirkzonen ist in der Praxis nicht einfach. Oft sind die Kenntnisse über<br />

die genauen Auswirkungen bestimmter Schallquellen auf Meeressäugetiere lückenhaft. Die Übertragbarkeit<br />

von einer Art auf die andere ist in vielen Fällen nicht gegeben. Insbesondere Verhaltensreaktionen<br />

können intra- <strong>und</strong> interspezifisch sowie im Vergleich verschiedener Schallereignisse so<br />

variabel sein, dass meistens der Schwellenwert des Eintretens von Reaktionen nicht genau bestimmt<br />

werden kann.<br />

Kumulative <strong>und</strong>/oder Wechselwirkungen von Nutzungen wie Fischerei, Schifffahrt, Meeresumweltverschmutzung<br />

<strong>und</strong> weiterer Nutzungen wie die Windenergienutzung auf See auf marine Säugetiere<br />

<strong>und</strong> (Zug-)Vögel lassen sich anhand des aktuellen Kenntnisstands nur schwer abschätzen. Um Informationsdefizite<br />

<strong>und</strong> Prognoseunsicherheiten zu überbrücken, werden hier deshalb worst-case-<br />

Annahmen zur Bewertung herangezogen (konservativer Ansatz).<br />

4.3.2 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes einschließlich der detailliert<br />

untersuchten Bereiche (duB)<br />

Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes wird durch die Überlagerung der Anforderungen der für<br />

die Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile (Schutzgebiete des Netzes<br />

NATURA 2000 sowie ergänzende Areale mit funktional maßgeblichen Wechselbeziehungen der<br />

maßgeblichen Bestandteile) mit der Reichweite <strong>und</strong> Intensität der für sie relevanten Wirkprozesse<br />

des Projektes bestimmt (z. B. Wassertrübungen, visuelle <strong>und</strong> akustische Störreize, wie Unterwasserschall).<br />

Das Untersuchungsgebiet berücksichtigt maximale Wirkreichweiten potenzieller Beeinträchtigungen<br />

durch das Projekt. Dazu werden die im Rahmen des Scoping-Verfahrens bestätigten<br />

<strong>und</strong> im Rahmen der UVU zum Projekt untersuchten Wirkzonen herangezogen (vgl. Tab. 128).<br />

Tab. 128: Schutzgutbezogene Untersuchungsräume (aus: STAUN STRALSUND 2007b)<br />

Schutzgut<br />

Pflanzen / Tiere<br />

Seevögel <strong>und</strong> Meeressäuger<br />

Pflanzen / Tiere<br />

Benthos / Biotope <strong>und</strong> Fische<br />

Boden, Wasser<br />

Untersuchungsgebiet<br />

beantragtes Vorhabensgebiet mit ca. 20 km - Wirkraum<br />

beantragtes Vorhabensgebiet sowie 500 m - Wirkraum<br />

beantragtes Vorhabensgebiet sowie 500 m – Wirkraum<br />

Die 20-km-Wirkzone für die Artengruppen Seevögel sowie Meeressäuger <strong>und</strong> die 500-m-Wirkzone<br />

für Fische, Benthos/ Biotope (Benthos hier als Charakterarten von FFH-Lebensraumtypen <strong>und</strong> als<br />

Nahrung von Zielarten betrachtet) der UVS bilden auch den Untersuchungsraum für die FFH-VU.<br />

Die 20-km-Wirkzone ist im Kartenanhang, Karte VIII dargestellt. Die 500-m-Wirkzone spielt für Belange<br />

von NATURA 2000 aufgr<strong>und</strong> der wesentlich größeren Entfernung des Windparkes zu den<br />

Schutzgebieten keine Rolle. Die Wirkräume für die Schutzgüter der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Menschen, Landschaft, Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sind für die Belange von NATURA 2000<br />

unbedeutend.<br />

Mögliche Beeinträchtigungen von Zielarten der EU-Vogelschutzgebiete im Wirkraum des Projektes<br />

können nur im Zusammenhang mit dem Rastgeschehen im gesamten Verbreitungsgebiet beurteilt<br />

werden. Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes begründet sich u. a. aus dem Verhalten der als<br />

07.12.2010 Seite 411

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