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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Mittelsäger (Mergus serrator), Code: A069<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />

sein(jedoch keine Rastnachweise im Vorhabensgebiet <strong>und</strong> dem 2-km-Puffer - nur fliegend nachgewiesen), sie werden aber<br />

durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört, denn der OWP löst allenfalls<br />

Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen Rastflächenentzug aus (keine Mauserflächen).<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 77<br />

Als Bewertungskriterium für den Schädigungstatbestand kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen<br />

werden. Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen für [NW-, M-<br />

Europa (w)] bei 170.000 Ind. Die Art wurde im Vorhabensgebiet <strong>und</strong> dem 2-km-Puffer an drei Termin nur fliegend nachgewiesen.<br />

Das 1%-Kriterium liegt für NW-, M-Europa (w) bei 1.700 Ind. Da dieses nicht erreicht wird, ist der „Schädigungstatbestand“<br />

nicht erfüllt. Die Art reagiert als Fischfresser flexibel auf die Einstandsgebiete ihrer Beute. Die Vögel können daher<br />

in Bereiche außerhalb der Störwirkungen des Vorhabens ausweichen, die großflächig in der Umgebung zur Verfügung stehen.<br />

Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population der überwinternden oder rastenden Mittelsäger wirkt sich die Störung<br />

daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Die im „Arten-Steckbrief“ des Sterntauchers (Kap. 8.1.16) aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen, wirken auch für den Mittelsäger,<br />

da diese nicht art-, sondern artengruppenspezifisch vorgeschlagen werden. Sie sind jedoch keine „vorgezogenen<br />

Ausgleichsmaßnahmen“ bzw. „CEF-Maßnahmen“.<br />

Der Verbotstatbestand „Störung” tritt ein ja nein<br />

Erteilung einer Ausnahme nach § 45 (7) BNatSchG erforderlich?<br />

nein Prüfung endet hiermit<br />

ja (<strong>Punkt</strong> 4 ff.)<br />

77 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

07.12.2010 Seite 651

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