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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Kormoran (Phalacrocorax carbo)<br />

ja<br />

nein<br />

3.2 Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten<br />

(§ 44 (1), Nr. 3 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört? ja nein<br />

Die nächstliegenden Brutgebiete (Fortpflanzungsstätten) dieser Art liegen in ca. 30 km Entfernung zum OWP (Bessin, Hiddensee).<br />

Eine „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungsstätten“ ist ausgeschlossen, der Verbotstatbestand<br />

ist nicht erfüllt, da sich diese in großer Entfernung vom Vorhaben befinden <strong>und</strong> da diese von den Vorhabenswirkungen keinesfalls<br />

erreicht werden.<br />

Ruhestätten könnten beispielsweise Mauserplätze <strong>und</strong> Rastflächen sein. Diese könnten im Vorhabensbereich vorhanden<br />

sein (jedoch nur an drei Terminen schwimmend <strong>und</strong> ansonsten nur fliegend im Vorhabensgebiet <strong>und</strong> dem 2-km-Puffer angetroffen<br />

(max. 40 Ind. fliegend), sie werden aber durch die Vorhabenswirkungen keinesfalls aus der Natur entnommen, beschädigt<br />

oder zerstört, denn der OWP löst allenfalls Stör- <strong>und</strong> Barrierewirkungen sowie einen potenziellen Rastflächenentzug<br />

aus (keine Mauserflächen).<br />

Wird die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang<br />

weiterhin erfüllt? ja nein<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Der Verbotstatbestand „Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs- <strong>und</strong> Ruhestätten”<br />

tritt ein<br />

ja<br />

nein<br />

3.3 Störungstatbestände (§44 (1), Nr. 2 BNatSchG)<br />

Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs<strong>und</strong><br />

Wanderungszeiten erheblich gestört? ja nein<br />

Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population? ja nein 75<br />

Als Bewertungskriterium für den Schädigungstatbestand kann das 1%-Kriterium der biogeografischen Population herangezogen<br />

werden. Laut der oben stehenden Zahlen aus WETLANDS INTERNATIONAL (2006) liegen die Rastzahlen bei 120.000 Ind.<br />

Die Art wurde im Vorhabensgebiet <strong>und</strong> dem 2-km-Puffer nur an drei Terminen schwimmend <strong>und</strong> ansonsten nur fliegend<br />

angetroffen (max. 40 Ind. fliegend). Das 1%-Kriterium liegt bei 1.200 Ind. Da dieses nicht erreicht wird, ist der „Schädigungstatbestand“<br />

nicht erfüllt. Die Art ist als Fischfresser nicht an bestimmte Habitatstrukturen geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> reagiert flexibel auf<br />

die Einstandsgebiete ihrer Beute. Auf den Erhaltungszustand der lokalen Population des Kormorans wirkt sich die Störung<br />

daher nicht aus. Der Verbotstatbestand „Störung” tritt aufgr<strong>und</strong> der oben aufgeführten Gründe nicht ein. Zudem werden<br />

Kormorane, wie vorn unter 2.1 angegeben, den Windpark nicht meiden.<br />

Sind Vermeidungs-/ funktionserhaltende Maßnahmen erforderlich? ja nein<br />

Die im „Arten-Steckbrief“ des Sterntauchers (Kap. 8.1.16) aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen, wirken auch für den Kormoran,<br />

da diese nicht art-, sondern artengruppenspezifisch vorgeschlagen werden. Sie sind jedoch keine „vorgezogenen<br />

Ausgleichsmaßnahmen“ bzw. „CEF-Maßnahmen“.<br />

75 Insofern lägen ggf. <strong>und</strong> im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 Buchst. b der FFH-RL die naturschutzfachlichen Ausnahmevoraussetzungen<br />

gemäß § 43 (8) BNatSchG in Verb. mit Art. 16(1) FFH-RL vor.<br />

07.12.2010 Seite 647

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