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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

einzusetzenden Öl- <strong>und</strong> Schmierstoffen Verwendung von Stoffen, die den gesetzlichen Vorgaben<br />

<strong>und</strong> dem Stand der Technik entsprechen<br />

A r t e n g r u p p e F i s c h e u n d R u n d m ä u l e r<br />

- Verzicht auf den Einsatz herkömmlicher Antifouling-Farben in den Anstrichen der F<strong>und</strong>amente;<br />

Verwendung von biogenen, biologisch abbaubaren <strong>und</strong> nichttoxischen Wirkstoffen<br />

- Die F<strong>und</strong>ament- <strong>und</strong> Turmkonstruktionen sollten nach Möglichkeit so gewählt werden, dass der<br />

Eintrag von Infraschall ins Wasser minimiert wird.<br />

- keine passive Fischerei oder Aquakultur im Offshore-Windpark, um einen möglichen positiven<br />

Effekt auf die Fischartengemeinschaft im Gebiet zu erzielen (Schaffung eines Rückzugsgebietes)<br />

- die Maßnahmenvorschläge zur Minderung der Unterwasserschallwirkungen bei den Meeressäugern<br />

kommen auch den Fischen zugute<br />

A r t e n g r u p p e R a s t - u n d Z u g v ö g e l<br />

- Reduzierung von Geräuschen <strong>und</strong> Lichtemissionen insbesondere während der Bau- <strong>und</strong> Rückbauphase<br />

auf ein notwendiges Minimum<br />

- Beschränkung auf die Notbeleuchtung der Arbeitsplattformen <strong>und</strong> Schiffe bei ruhenden Bauarbeiten<br />

sowie in Nächten mit Stark- <strong>und</strong> Massenzugereignissen<br />

- um Kollisionsrisiko zu senken anlagebedingte Beleuchtung so wählen, dass Vögel nicht angelockt<br />

werden (Beschränkung der Beleuchtung auf ein Minimum, Maximierung der Intervalle<br />

zwischen den Lichtimpulsen, Synchronisierung des Blinkregimes zwischen allen Anlagen)<br />

- Abschaltung der Anlagen während nächtlicher Massenzugereignisse <strong>und</strong> gleichzeitigem Nebel<br />

oder Schlechtwetter<br />

- Anordnung der Windenergieanlagen in Reihen parallel zur Hauptzugrichtung<br />

- Wahl der Farbe beeinflusst die Wahrnehmbarkeit der Anlagen für Vögel (unauffällige Farbe<br />

senkt am Tag die Störwirkung <strong>und</strong> in der Nacht die Sichtbarkeit, so dass erhöhtes Kollisionsrisiko<br />

besteht)<br />

A r t e n g r u p p e F l e d e r m ä u s e<br />

- Erhöhung der zum Anschalten der Windenergieanlagen nötigen Windgeschwindigkeit, um das<br />

Unfallrisiko für Fledermäuse in windschwachen Nächten zu senken<br />

- Minimierung der Beleuchtung <strong>und</strong> des Anteils an UV-Licht, um keine Insekten <strong>und</strong> damit Fledermäuse<br />

anzulocken<br />

A r t e n g r u p p e M e e r e s s ä u g e r<br />

Maßnahmen zur Verminderung der bau- <strong>und</strong> betriebsbedingten Schallemissionen:<br />

- vor Beginn der Rammarbeiten visuelles <strong>und</strong> akustisches (T-PODs) Absuchen des Baugebietes<br />

nach Meeressäugern<br />

- vor dem Beginn intensiver Bauphasen Vergrämung von Meeressäugern durch Pinger<br />

- Wahl eines alternativen Rammverfahrens (Vibrationsrammen oder Bohren)<br />

- bei Anwendung von Schlagrammen Einsatz von Maßnahmen zur Schallreduktion, wie (begrenzte)<br />

Blasenvorhänge<br />

- Langsame Steigerung der Rammleistung (‚soft-start-procedure‟)<br />

- Abbruch der Arbeiten bei Sichtung von Meeressäugern in einer bestimmten Entfernung zum<br />

Baugebiet<br />

07.12.2010 Seite 401

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