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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

Das betrachtete Gebiet bildet eine räumliche Einheit mit dem GGB „Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe<br />

Wittow“ (DE 1346-301). Dies kommt besonders durch die Kontinuität des LRT 1170 Riffe zum<br />

Ausdruck, darüber hinaus durch das gemeinsame Arteninventar. Seeh<strong>und</strong>, Kegelrobbe <strong>und</strong><br />

Schweinswal haben einen großen Aktionsradius, durchwandern eine Vielzahl an Meeresgebieten<br />

<strong>und</strong> halten sich daher zeitweise auch in anderen Gebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung auf.<br />

4.5.3.2 Detailliert untersuchter Bereich (duB)<br />

Als detailliert untersuchter Bereich (duB) wird der durch die Unterrichtung über die voraussichtlich<br />

beizubringenden Unterlagen (StAUN Strals<strong>und</strong> 2007b) bestätigte, für Meeressäuger relevante<br />

20 km-Wirkraum um den OWP berücksichtigt, sowie der 500 m-Wirkraum bezüglich der Lebensraumtypen<br />

(LRT). Die in Kap. 4.3.2 definierten schutzgut- <strong>und</strong> artengruppenbezogenen Untersuchungsräume<br />

entsprechen diesen Wirkräumen.<br />

Voraussichtlich betroffene Lebensräume <strong>und</strong> Arten<br />

Die voraussichtlich betroffenen Erhaltungsziele werden durch Verschneidung der Bestandsdaten<br />

mit der Reichweite der für sie relevanten Wirkfaktoren des Projektes ermittelt. Der OWP „ARCADIS<br />

Ost 1“ liegt in einer Distanz von mindestens ca. 14 km nordöstlich des Schutzgebietes „Erweiterung<br />

Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“. Der 20 km-Wirkraum umfasst Anteile<br />

des Schutzgebiets am Kap Arkona.<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Entfernung zwischen geplantem Windpark <strong>und</strong> dem Schutzgebiet „Erweiterung Libben,<br />

Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow <strong>und</strong> Arkona“ von 14 km <strong>und</strong> den bekannten Reichweiten<br />

von beispielsweise Trübungsfahnen bei der F<strong>und</strong>amenterrichtung oder der Verlegung der<br />

parkinternen Verkabelung sind Beeinträchtigungen für FFH-LRT im Schutzgebiet sicher<br />

auszuschließen (vgl. Kap. 4.4.1.1). Wesentliche Einflüsse sind faktisch nur im Stör- bzw. Kollisionsfall<br />

denkbar. In der auf die einzelnen Schutzgebiete bezogenen Beurteilung der projektbedingten<br />

Beeinträchtigungen bleiben daher Auswirkungen auf FFH-Lebensraumtypen außer Betracht.<br />

Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Die im Standard-Datenbogen verzeichneten Arten des Anhangs II der FFH-RL umfassen zwei signifikante<br />

marine Arten.<br />

Für die detaillierte Darstellung der Lebensraumansprüche <strong>und</strong> des Vorkommens der Meeressäuger<br />

wird auf Abschnitt 3 dieser Unterlage verwiesen (Kap. 3.2.15, Bestandsdarstellung Meeressäuger).<br />

Kegelrobbe <strong>und</strong> Seeh<strong>und</strong> sind laut StDB im Schutzgebiet nur auf dem Durchzug anzutreffen. Für<br />

alle Meeressäuger gilt, dass der duB als Teilbereich der gesamten Schutzgebietsfläche nur sporadisch<br />

durchwandert wird. Aufgr<strong>und</strong> von Lage <strong>und</strong> Entfernung des OWP zu den GGB <strong>und</strong> des<br />

Wanderungsverhaltens von Meeressäugern sind Projektwirkungen auf die GGB nicht von vornherein<br />

sicher auszuschließen (vgl. auch die Ausführungen zum GGB „Westliche Rönnebank“ bezüglich<br />

des Schweinswales).<br />

4.5.3.3 Beurteilung der projektbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

des Schutzgebietes „Erweiterung Libben, Steilküste <strong>und</strong> Blockgründe Wittow<br />

<strong>und</strong> Arkona“<br />

Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs II der FFH-RL<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Wirkfaktoren des Vorhabens sind Beeinträchtigungen von als signifikant eingestuften<br />

Arten nicht auszuschließen. Für die nachfolgend aufgeführten Arten wird die mögliche Beeinträchtigung<br />

detailliert betrachtet:<br />

07.12.2010 Seite 470

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