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08_FG Raum- und Umweltvertraeglichkeit Punkt 1-3.pdf

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Offshore-Windpark<br />

„ARCADIS Ost 1“<br />

<strong>Raum</strong>- <strong>und</strong> Umweltverträglichkeit<br />

Vorhabensträger:<br />

‣ Rammen der Pfahlgründungen (anstelle von Bohren oder Rütteln) für die F<strong>und</strong>amente (Zielkonflikt<br />

mit dem Schutzgut Meeressäuger).<br />

‣ Verlegen der parkinternen Verkabelung mittels Pflug, wenn dies machbar sein sollte (nach<br />

Möglichkeit nicht mit Hydrojet, der starke Veränderungen im Sediment hinterlässt). (IFAÖ<br />

2010e)<br />

Anlagebedingte Auswirkungen auf das Makrozoobenthos beschränken sich auf die F<strong>und</strong>amente der<br />

OWEA <strong>und</strong> der Umspannplattform. Mögliche Maßnahmen zur Vermeidung <strong>und</strong> Minderung der anthropogen<br />

bedingten Effekte betreffen:<br />

‣ den Verzicht auf Antifouling-Anstriche. Bei den Farbbeschichtungen der F<strong>und</strong>amente soll<br />

der Einsatz von herkömmlichen Antifouling-Farben vermieden werden. Bisher wurde eine<br />

Verhinderung von Fouling durch den weltweiten Einsatz von Giften wie Tributylzinn (TBT)<br />

<strong>und</strong> Kupferverbindungen erreicht. Hier werden jetzt <strong>und</strong> in Zukunft biogene, biologisch abbaubare,<br />

nicht toxische Wirkstoffe zum Einsatz kommen (IFAÖ 2010e).<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist Handhabungsverlusten entgegenzuwirken. Beispielsweise können endokrin wirkende<br />

Substanzen unter anderem in Schmierstoffen <strong>und</strong> Isolatoren enthalten sein, die bei Windparks<br />

in signifikanter Größenordnung eingesetzt werden. Der Einsatz solcher Substanzen ist nach<br />

Möglichkeit zu minimieren <strong>und</strong> deren spontaner Freisetzung bei Stör- <strong>und</strong> Havariefällen entgegenzuwirken.<br />

Sowohl bei den notwendigen Schutzanstrichen als auch den einzusetzenden Öl- <strong>und</strong><br />

Schmierstoffen werden nur Stoffe verwandt, die den gesetzlichen Vorgaben <strong>und</strong> dem Stand der<br />

Technik entsprechen.<br />

3.7.2.9 Vermeidungs- <strong>und</strong> Verminderungsmaßnahmen für Fische <strong>und</strong> R<strong>und</strong>mäuler<br />

Bezüglich der Verminderung des Unterwasserschalls bei Rammarbeiten wird auf das Schutzgut<br />

Meeressäuger verwiesen.<br />

Anlagebedingte Auswirkungen auf die Fische beschränken sich auf die F<strong>und</strong>amente der OWEA.<br />

Vorgeschlagen wird wie beim vorherigen Schutzgut:<br />

‣ der Verzicht auf Antifouling-Anstriche. Bei den Farbbeschichtungen der F<strong>und</strong>amente soll der<br />

Einsatz von herkömmlichen Antifouling-Farben vermieden werden. Bisher wurde eine Verhinderung<br />

von Fouling durch den weltweiten Einsatz von Giften wie Tributylzinn (TBT) <strong>und</strong><br />

Kupferverbindungen erreicht. Hier sollen zukünftig biogene, biologisch abbaubare, nicht toxische<br />

Wirkstoffe zum Einsatz kommen.<br />

Die F<strong>und</strong>ament- <strong>und</strong> Turmkonstruktionen sollten nach Möglichkeit so gewählt werden, dass der Eintrag<br />

von Infraschall ins Wasser minimiert wird. Entsprechende Entwicklungen sollten im Rahmen der<br />

technischen Planung bis zum Beginn der Bauarbeiten vor Ort ständig berücksichtigt <strong>und</strong> dem aktuellen<br />

Stand der Technik angepasst werden.<br />

Um einen möglichen positiven Effekt auf die Fischartengemeinschaft im Gebiet zu erzielen (Schaffung<br />

eines Rückzugsgebietes), sollte keine passive Fischerei oder Aquakultur im Offshore-Windpark<br />

stattfinden. Dies sollte daher neben der Befahrung (mit Ausnahme zur Versorgung der Anlagen) <strong>und</strong><br />

der kommerziellen Fischerei auch die Nebenerwerbsfischerei <strong>und</strong> den Angeltourismus einschließen,<br />

unabhängig von der jeweiligen Fangmethode.<br />

3.7.2.10 Vermeidungs- <strong>und</strong> Verminderungsmaßnahmen für Rast- <strong>und</strong> Zugvögel<br />

Generell ist bei der Planung von Offshore-Windparks zu berücksichtigen, dass Gebiete zwischen<br />

Rast- bzw. Rast- <strong>und</strong> Nahrungsplätzen <strong>und</strong> Bereiche mit hoher Zugdichte gemieden werden. Im<br />

Zusammenhang mit anderen Windparks ist auf die Freihaltung von Zugkorridoren mit mehreren Kilometern<br />

Breite zwischen den Offshore-Windparks zu achten (KNUST et al. 2003).<br />

07.12.2010 Seite 367

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